TÜV mit meiner 99er W650. Alles wie vor 2 Jahren, nur die Reifen (Michelin Road Classic), die vor 2 Jahren mit Michelin-Freigabe keinen Ärger machten, sind nun auf einmal eintragungspflichtig. Gleicher und sehr guter Prüfer. Freigaben zählen laut neuen Regeln allerdings nicht mehr. Dann kommt eine 10-minütige Diskussion warum und wieso und wer daran am meisten verdient und überhaupt - wir waren mittlerweile 3 betroffene Mopedfahrer und 2 Prüfer... Die Prüfer kriegen logischerweise ziemlich viel Unverständnis ab, kassieren aber für die Aktion ein Schmerzensgeld von stolzen 82,90€. Und überhaupt, wenn weniger als 5mm Luft zur Schwinge bleibt gilt auch eine Reifenfreigabe nix mehr, vorgekommen angeblich bei einer BMW mit korrekter Reifengröße... Naja, Reifenindustrie und TÜV haben es clever gemacht. Freigaben sind in Zukunft nicht mehr zu machen und der TÜV hat eine nette neue Einnahmequelle. Es herrscht übrigens Eintragungspflicht, sonst muss die Aktion nach einem Jahr wiederholt werden. Der Spruch im Schein "Bereifung VUH nur von einem Hersteller und einer Bauart zulässig" kostete insgesamt 94,90€ plus Zeit und Nerven. Blöd ist wenn man mehrere mittelalte Mopeds hat und es die Uraltreifen eh nicht mehr gibt.
Das ist falsch. Da irrt der Prüfer. Die müssen nicht eingetragen werden. Aber das wurde hier doch schon sehr, sehr ausführlich behandelt. Lies das hier mal durch, druck die das Schreiben vom Ministerium aus und verlange das Geld zurück.
Zitat von Enzo im Beitrag #1456TÜV mit meiner 99er W650. Alles wie vor 2 Jahren, nur die Reifen (Michelin Road Classic), die vor 2 Jahren mit Michelin-Freigabe keinen Ärger machten, sind nun auf einmal eintragungspflichtig. Gleicher und sehr guter Prüfer. Freigaben zählen laut neuen Regeln allerdings nicht mehr.
Wie Falcone schon schrieb, ist das falsch. Ich war mit meiner W800 am 01.07. bei der DEKRA mit frischen Michelin Reifen. Ich habe es drauf angelegt, und den Prüfer sogar drauf hingewiesen, dass die TT100 in dem Papieren stehen. Den Ausdruck vom Verkehrsministerium hatte ich dabei. Der Prüfer hat die Reifengröße und Bauart geprüft und sagte "alles in bester Ordnung".
Ich glaub ja fast, daß manche Prüfer einfach zu doof sind, das (zugegeben im typischen Beamten-Deutsch etwas verklausulierte) Schreiben vom BVMI richtig zu verstehen...
Zitat von Falcone im Beitrag #1457sind nun auf einmal eintragungspflichtig.
Und genau aus diesem Grund und falscher Sachkenntnis und Unwissenheit bei Prüfern und Ordnungshütern habe ich die Reifenbindung komplett austragen lassen.
So, war gerade nochmal mit dem Ausdruck vom BMV beim TÜV und meinem Prüfer. Das was da drauf steht kennt er, allerdings vermisst er in Punkt "K" in meinem Schein eine EU-Typ-Genehmigung. Bei mir steht da nix. Und in der Zeile "14.1" im Schein steht bei mir eine "0088", was mit der Abgasprüfung zu tun hat, woraufhin er vermutet dass meine W 650 ein Grauimport oder eine Einzelzulassung war. Die habe ich 1999 beim offiziellen Kawa-Händler gekauft. Das war damals allerdings eine der allerersten Ws. Vielleicht ist das auch das Problem, denn laut Prüfer ist erst ab Jahrgang 2000 diese EU-Typgenehmigung Pflicht. Selbst wenn dem so ist gibt es allerdings kein Bestandschutz.
Diese Art der Bürokratie ist lächerlich. Das Zugeständnis dass die modernen Reifen technisch deutlich besser wären als die alten ist eher peinlich, wenn dem TÜV die Bürokratie wichtiger ist als die Sicherheit. Ich habe noch eine 99er Kawa-Zephyr ohne EU-Genehmigung. Da werde ich wahrscheinlich denselben Quatsch nochmal erleben. Da lobe ich mir Prüfer die nicht so extrem pingelig sind, aber das dürfte eine aussterbende Rasse sein. Schaut mal in eure Scheine ob ab 2000 eine EU-Typgenehmigung in Zeile "K" steht, dann könnt ihr (zusammen mit dem Ausdruck der BMV) sicher sein dass ihr ohne Eintragung durchkommt.
Guck mal in den "Brief", wahrscheinlich steht da die EU Typgenehmigung drin, zumindest war das bei einer meiner Ws auch so. Die Zulassunsgstelle hatte wohl vergessen, die Typgenehmigung zu übertragen. Laut Falcone haben alle Ws eine EU-Typgenehmigung und das kann man als Prüfingenieur auch nachlesen, wenn man denn möchte...
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Jede W hat eine EU-Genehmigung, auch eine grau importierte (die es aber meines Wissens nicht gab). Die Nummer der EU-Genehmigung ist e4*92/61*0010*00 und ist von 1998. Das sollte jeder Prüfer aber sofort in seinem Computer finden können. Außerdem steht sie auf dem Typenschild. Aus das sollte dein überaus inkompetenter Prüfer wissen. Ich würde jetzt schon aus Prinzip nicht locker lassen.
Ich hatte die gleiche Diskussion mit neuen BT 46. (Die BT 45 waren ja eingetragen). Bei einer meiner W's war durch irgendeine Eintagung die EU_Genehmigung nicht mehr im Schein. Diese ist aber auch auf der Plakette am Rahmen der W ersichtlich.
Danach bin ich mit neuem Tüv vom Hof gefahren.
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Vielen Dank für eure Tipps ! Im Brief und auf dem Typenschild ist die e-Nummer vermerkt. Sehr schwache Leistung vom Prüfer. Das werde ich ihm um die Ohren hauen und von seinen nächsten faulen Ausreden berichten
So etwas ist zu erwartendes Grundwissen bei einer Prüfung und zeugt davon, dass sich der Prüfer nicht auf dem aktuellen Stand hält - der ihm von den Prüforganisationen durchaus zur Verfügung gestellt wird. Da gibt es keine Entschuldigung. Und als Kunde, der inzwischen ja nicht unerhebliche Summen zu zahlen hat, darf man diese Kompetenz auch ganz sicher erwarten.