Hi Gex, mir reicht zunächst mal die eindeutige Antwort der beiden TüV-Ingenieure, um beruhigt die besten Reifen für die W weiter zu fahren.
Sogenannte "Service-Infos" der Reifenhersteller sollen ja als Nachweis der Eignung einer Bereifungskombination für Motorräder mit EU-Typgenehmigung dienen. Das Mitzuführen kann zumindest bei Polizeikontrollen helfen, erste Zweifel zu zerstreuen. Mehr auch nicht.
Gruß Ray Lomas
Übrigens: Deine Conti-Abbildung oben stammt von Bridgestone
Zitat von Falcone im Beitrag #128- Ist ein R in der Bezeichnung zu finden, wie z.B. beim Conti Attack, darf man diesen Reifen genaugenommen nicht fahren.
Gilt das auch für "B", wie z.B. beim Michelin Road Classic? Ein "B" ist ja auch kein "-", genauso wie ein "R" kein "-" ist.
Zu finden ist dazu nur was in der zugrundeliegenden EU-Richtlinie (UN R 75 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Krafträder und Mopeds") Dort werden drei Reifenbauarten definiert, die entsprechend gekennzeichnet sind: "-" oder "D" für Diagonalreifen "B" für Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse und "R" Radialreifen
Wenn man also ganz genau buchstabengetreu sein will, ginge demnach weder B noch R bei der W.
Ich würde das gelassen sehen , aber für technikadverse Kontrolleure die Serviceinformation des Reifenherstellers mitführen.