Indirekt schrieb ich es ja schon: Die Hersteller verlangten hochgeschwindigkeitstaugliche Reifen, die zudem ein Gewicht von 300 kg leer + Zuladung vertrugen. Diese Reifen mussten sie vorschreiben lassen wegen der Haftung. Und das geschah über das KBA.
Schuld sind eindeutig die Motorradfahrer, die immer schnellere und stärkere Motorräder wollten. Hätte sich mal der Öttinger damals in BW durchgesetzt. Er wollte die Geschwindigkeit für Motorräder auf 80 km/h begrenzen. Damit wären alle Spatzen gefangen gewesen!
Oettinger wollte und will es vermutlich immer noch, Motorradfahren verbieten. Zitat: Oettinger: Nein, nein. In einer demokratischen Politik müssen auch drastische Analyse, drastische Maßnahmen möglich sein. Ich sehe es als legitim an, Motorradfahren zu verbieten und nur als Sport zu begrenzen.“
Auch wenn ees nervt: Die neuste Beurteilung des BMV von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern vom 02.04.2025 enthält nicht mehr den Hinweis zur Reifennbauart von Mai 2021("Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse: Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.") Gild das trotzdem noch? Ich wollte den Michelin Road Classic kaufen und fahren, aber Michelin bietet den in der Suche für die Kawasaki W650 nicht mal mehr an. Was habe ich übersehen?
]Bei Reifen.com ist er auch für die W650 gelistet....
Angefügte Bilder:
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Ich hatte gerade ein Fall mit einer Maschine mit nationaler ABE (Yamaha XJ900, Bj.84) Die hat im Schein "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten " stehen. Tatsächlich gibt es aber keine Reifenbindung. Ich kann also jeden Reifen mit den eingetragenen Größen verwenden
Es zeigt sich, dass dieser Satz wohl gerne pauschal in die Papiere eingetragen wurde...vor allem beim Wechsel auf den neuen Schein. Es soll nur ein Hinweis für den Prüfer sein, nach einer evtl. Bindung in die ABE zu schauen, aber nicht , dass auch eine Reifenbindung tatsächlich existiert. Man kann den Satz wohl auch austragen lassen, aber warum dafür Geld ausgeben?
Dieser Satz steht auch in den Papieren meiner 1984er SR 500. Es gibt aber keine Fabrikatssbindung. Aber es steht auch nur eine zöllige Reifengröße drin, was die Reifenwahl ohne kostenintensive Änderung der Papiere sehr einschränkt
Ja, das stimmt...wo es die zölligen Größen nicht mehr gibt, muss man die metrischen Größen einmalig eintragen lassen. Wobei ich bis jetzt, weder bei der GT750, noch GT250 oder der R75/6 Probleme hatte, die zöllige Größe zu bekommen. Komischerweise sind bei den GT's metrische Größen schon extra eingetragen, aber nur für das Vorderrad
"egal ob Diagonal-oder Radialreifen" genau da setzt meine Frage an. Wo steht das? Ich finde nur die explizierte Forderung nach "gleicher Bauart" (auch füer E-Zulassung).
Ja, du hast recht...da wo es immer stand, scheint jetzt mit der Aktualisierung vom 02.04.25 nix mehr zu stehen. Da ist jetzt tatsächlich die Frage, ob die letzte Ausführung (Diagonal oder Radial ist egal) noch gilt oder nicht?
Stimmt, das war mir auch noch nicht aufgefallen. Die Radialreifen fehlen.
Bislang galt der Passus vom Mai 2021: "Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse: Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden."
In dieser neuen Version vom Mai 2025 sind die Radialreifen unter den Tisch gefallen. Somit wären die Conti Attack derzeit möglicherweise nicht zulässig. Es sei denn, wir finden diesen Passus von 2021 noch irgendwo in den Richtlinien.
Ganz vorsichtige Zwischenfrage, weil ich etwas den Überblick verloren habe: Ich muss für meine W650 in Kürze neue Reifen kaufen. Meine "short-list" sind die Michelin Road Classic oder die Avon Roadrider MKII. Soweit ich es gefunden habe, sind beide Diagonalreifen, wären also grundsätzlich kein Problem?