Indirekt schrieb ich es ja schon: Die Hersteller verlangten hochgeschwindigkeitstaugliche Reifen, die zudem ein Gewicht von 300 kg leer + Zuladung vertrugen. Diese Reifen mussten sie vorschreiben lassen wegen der Haftung. Und das geschah über das KBA.
Schuld sind eindeutig die Motorradfahrer, die immer schnellere und stärkere Motorräder wollten. Hätte sich mal der Öttinger damals in BW durchgesetzt. Er wollte die Geschwindigkeit für Motorräder auf 80 km/h begrenzen. Damit wären alle Spatzen gefangen gewesen!
Oettinger wollte und will es vermutlich immer noch, Motorradfahren verbieten. Zitat: Oettinger: Nein, nein. In einer demokratischen Politik müssen auch drastische Analyse, drastische Maßnahmen möglich sein. Ich sehe es als legitim an, Motorradfahren zu verbieten und nur als Sport zu begrenzen.“
Auch wenn ees nervt: Die neuste Beurteilung des BMV von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern vom 02.04.2025 enthält nicht mehr den Hinweis zur Reifennbauart von Mai 2021("Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse: Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.") Gild das trotzdem noch? Ich wollte den Michelin Road Classic kaufen und fahren, aber Michelin bietet den in der Suche für die Kawasaki W650 nicht mal mehr an. Was habe ich übersehen?
]Bei Reifen.com ist er auch für die W650 gelistet....
Angefügte Bilder:
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Ich hatte gerade ein Fall mit einer Maschine mit nationaler ABE (Yamaha XJ900, Bj.84) Die hat im Schein "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten " stehen. Tatsächlich gibt es aber keine Reifenbindung. Ich kann also jeden Reifen mit den eingetragenen Größen verwenden
Es zeigt sich, dass dieser Satz wohl gerne pauschal in die Papiere eingetragen wurde...vor allem beim Wechsel auf den neuen Schein. Es soll nur ein Hinweis für den Prüfer sein, nach einer evtl. Bindung in die ABE zu schauen, aber nicht , dass auch eine Reifenbindung tatsächlich existiert. Man kann den Satz wohl auch austragen lassen, aber warum dafür Geld ausgeben?