Ich denke, eine Anfrage reicht. Normalerweise beantworten Ministerien so etwas. In deisem Falle könnte aber die Antwort lauten, dass dies über die Länder so entschieden wurde und man gerne eine Anfrage an den Bund-Länder-Fachausschuss stellen werde. Ich bin gespannt.
Ich habe da auch schon angefragt, aber noch keine Antwort erhalten
Eigentlich macht das zurückrudern keinen Sinn. Wie es aktuell bei denen auf der Website beschrieben ist, gab es schon vor 2021. Dann hat man sich explizit mit der Diagonal/Radial Thematik nochmal befasst und hat die Ergänzung erstellt...und jetzt soll diese Ergänzung doch nicht mehr gültig sein? Ich bin gespannt, was die sagen...
Anlässlich eines TÜV-Besuchs mit der anderen Kawa habe ich heute den Prüf-Ing. zur Reifenfrage bei der W angesprochen:
Er (und sein motoradaffiner Kollege) sehen kein Problem: W hat EG-Typgenehmigung, Reifenfabrikatsbindung auszutragen ist nicht erforderlich. Radialreifen wie der Conti CCA/CRA dürfen ohne Eintragung gefahren werden. Diagonalreifen können durch Radial- oder Diagonalgürtelreifen ersetzt werden. Ich hatte ihm die Serviceinfo von Continental (CCA/CRA) und Michelin (Road classic) gezeigt.
So hatte ich das bisher auch immer verstanden. Die Conti-Serviceinfo mitzuführen kann aber nix schaden.