gerade war ich bei GTÜ um meinen Koi tüffen zu lassen, Probleme gab's mal wieder mit den Reifen, Heidenau K60. Trotz EU-Konformitätsbescheinigung müsste ich, um den K60 zu fahren, eine Reifenfreigabe vom Hersteller haben, irgendwie habe ich die neue Regelung, nach dem was ich hier so darüber gelesen habe, anders verstanden.
Weiterhin meinte der Prüfer, daß man ab 1.1.2025 ein Motorrad ohne diese EU-Bescheinigung, also Baujahr vor 1999, nur noch mit den eingetragenen Reifen fahren dürfte und wenn diese z.B. nicht mehr lieferbar wären, das Motorrad gar nicht mehr (legal) gefahren werden könnte. Eine Eintragung anderer Reifen wäre dann auch nicht mehr möglich(was jetzt noch möglich wäre), stimmt das wirklich?
Mit jedem Besuch bei einer Prüforganisation bin ich, was Reifen anbelangt, verwirrter als vorher.
Im Anhang eine Tabelle, die mir der GTÜ Mann geschickt hat, nach der sie sich richten(müssen?).
In der Datenbank gibt es ja einen Hinweis auf die Reifenfreigaben nach den neuen Bestimmungen und einen Link zum BMDV. Dort steht: "In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ;ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z.B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig."
Was heißt denn da genau "typgenehmigter Reifen des Herstellers B", hört sich für mich nach Reifenfreigabe an oder irre ich da?
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Hi Maggi, mir ist es ähnlich bzw. gleich gegangen; habe dies auch schon im Michelin Road Classic Thread erwähnt.
Sehe das genauso: typgenehmigt = Freigabe vom Hersteller nötig. Falls nicht, stünde dies wohl nach bestem Beamtendeutsch eben nicht dabei.
Ist eigentlich bekannt, warum ausgerechnet eine lahme 50-PS-Kiste wie die W seinerzeit überhaupt mit so einer bescheuerten Reifenbindung auf den Markt kam? Jede Mal gibt's je nach Doofheit/Unwilligkeit des Prüfers andere Auskünfte. Dafür gehörten die "Grünen" () heute noch gesteinigt...
Zitat von Gandalf im Beitrag #3bescheuerten Reifenbindung
Deswegen hab ich sie damals bei beiden Ws austragen lassen. Da steht jetzt die Reifengröße und "vorne und hinten gleicher Hersteller und Typ". Geht wohl heute nicht mehr so einfach.
...also wenn ich ,egal welches mopped ich zu meinem dekraprüfer fahre, frag ich immer nach den reifen, daaan frägt er mich immer ob diese teile schwarz und rund sind , und dann passt das. wobei uns franken immer wieder vorgehalten wird wir seien verklemmt!?
Typgenehmigter Reifen heißt, daß dieser als solcher eine Genehmigung für den Straßenverkehr hat. Das hat noch nichts mit dem Fahrzeug zu tun. Hat das Fahrzeug eine EU Typgenehmigung kann jeder Reifen der in Dimension und Bauart dem eingetragenen entspricht verwendet werden. So verstehe ich das.
Eventuell liegt es auch an Deinem Prüfer bzw. dem Prüfdienst. Ich habe seit 20 Jahren (und somit 10 TÜV-Prüfungen) noch nie Probleme mit den Reifen gehabt. Will sagen, es hat noch nie ein Prüfer geschaut was für Reifen drauf sind, sondern (wenn überhaupt) nur ob die Richtige Größe drauf ist.
Also eventuell mal die Prüforganisation wechseln?!
Die wurden wohl nach der Änderung zu den Reifen scharf kontrolliert, was die Reifen anbelangte. Deshalb sind die da etwas pingelig. Allerdings habe ich ja nicht gesagt, daß ich das Pickerl nicht bekommen hätte.
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Zitat von Gandalf im Beitrag #3Dafür gehörten die "Grünen" () heute noch gesteinigt...
@Gandalf : Kannst du diese Aussage ein wenig mit Fakten untermauern? Was haben die mit den Reifen zu tun?
Damit meinte ich explizit die Firma Kawasaki, ob ihrer traditionellen Racing-Farben umgangssprachlich auch unter dem Begriff "die Grünen" bekannt (analog dazu z. B. Yamaha als die Blauen, oder Honda die Roten)!
Jetzt habe ich mir nochmal den Artikel auf der Seite des BMDV angesehen, da steht auch: "dass die Reifen über eine entsprechende Bauteilgenehmigung verfügen (UN-Regelung Nr. 75 bzw. früher 97/24/EG Kapitel 1)"
Was habe ich mir denn darunter vorzustellen.(Sorry für dumme Fragen, aber Gesetzestexte sind für mich nicht immer verständlich)
Dort steht aber auch, wenn ich das richtig verstanden habe, daß nicht EU-typengenehmigte Fahrzeuge nur die im ZB I genehmigten Reifen fahren dürfen. Was macht man denn dann z.B. mit einer 99er W, wenn es Accolade und TT nicht mehr geben sollte? Ich habe hier nämlich eine stehen, die hat keine EU-Typengenehmigung.
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