Hallo, in meinen Papieren steht z.B. für hinten 130/90-19M/C 66H für vorne 100/90-19M/C 57H und ich möchte die Heidenau K60 in 72T bzw. 57T fahren, T = bis 190 km/h und H wäre 210 km/h wenn ich das richtig gegoogelt habe. Die W800 hat highspeed 170km/h eingetragen. Muss ich das trotzdem eintragen lassen? Danke Heiner
@Heiner800, deine Frage ist natürlich absolut berechtigt. Viele von uns haben den K60 trotz "T" gefahren, ich auch. Es gab mal kurzzeitig sogar eine Freigabe (für die W650), die wieder zurückgezogen wurde. Aber nach aktueller Gesetzgebung müsstest du den Heidenau genaugenommen tatsächlich eintragen lassen, da zwar die Reifenmaße stimmen, aber eben nicht der Geschwindigkeitsindex. Ich persönlich würde ihn montieren und es darauf ankommen lassen, zumal "T" ja, - wie du ganz richtig schreibst - bis 190 km/h gilt und die W nur 170 km/h schafft. Druck dir so eine Tabelle mit dem Index aus und steck ihn zu deinen Papieren. Falls wirklich mal jemand kontrollieren sollte, kannst du dich zumindest "dumm stellen" und sagen, dass du dich daran gehalten hast.
Ob das Dummstellen hilft? Wie war das noch, Dummheit schützt vor Strafe nicht?
Im Gespräch mit dem Prüfer während der letzten HU sagte er auf meine Anfrage hin, er schaut neben dem Zustand der Bereifung auch nach den im Schein vermerkten Reifenmaßen und ob sie mit dem Reifen überstimmen. Dazu zählt auch der Geschwindigkeitsindex. Ist dem so, ist alles paletti, auch hinsichtlich einer Mischbereifung. Nun mag jeder Prüfer anders sein und dies sehen. Ausprobieren und darauf ankommen lassen. Auf Diskussionen in solchen Situationen mit schlechteren Karten hätte ich jedoch keinen Bock und bin immer froh, wenn die Plakette ohne viel 'Budenzauber' zügig geklebt wird.
Die HU-Prüfung ist ja wohl eher kein Problem. Ganz schlimmsten Falles müsste man nach Hause fahren und mit anderen Reifen wiederkommen. Und einen "geeigneten" Prüfer kann man sich schließlich aussuchen. Blöder ist eine sachkundige Polizeikontrolle. Aber da gehört eine W ja eher nicht zum Beuteschema. Ich bin bei so was eher weniger angstbeladen. Aber das muss jeder selbst entscheiden. Die Rechtslage ist jedenfalls geklärt.
In den wenigen Polizeikontrollen, in die ich mit dem Motorrad bislang geriet, interessierte sich die kontrollierende Instanz hier im Norden für alles Mögliche aber am wenigsten für die Übereinstimmung der Reifenmaße im Schein mit denen am Motorrad. Waren wohl allesamt nicht sachkundig genug die Kontrolleure oder hatten keinen Bock auf solcherlei Abgleichen. Das kann in anderen Bundesländern natürlich ganz anders ablaufen.
Mal eben so auf die Schnelle den Reifensatz mit allem besorgten Pipapo wegen einer Nachprüfung als Nichtreifenmonteur wechseln, weil dem Prüfer der ansonsten gute aufgezogene misshagt, ist in meinen Augen weder ein lustiges noch günstiges Vergnügen. Da gehen ganz fix locker über 300 Tacken flöten. Wer darauf steht, kann ja gerne die Erfahrung machen.
Vielen Dank für die Hilfe hier im Forum Ich werde es drauf ankommen lassen und wie angeregt die Herstellerbescheinigung von Heidenau mitführen. Spannend wird es bei der nächsten HU, wenn die Prüforganisation meckert lasse ich sie eintragen, ansonsten nicht. p.s. die Heidenaus fahren sich gut an der W800, das bike fällt schön in die Kurve und das war anfänglich etwas gewöhnungsbedürftig. Ansonsten bin ich eher ein ruhiger Fahrer und mir ist der Kurvenlagen-Grenzbereich egal. Der Vorderreifen ist ab 80 etwas laut, auch nicht schlimm lg Heiner
Wenn ich das hier so lese, dann hätte der Prüfer aus dem ersten Post ja eigentlich recht gehabt, daß der K60 eine Freigabe braucht oder eingetragen werden müsste.
Aber sei's drum, mit dem K60 bin ich eh durch, die Heulsuse ging mir zum Schluss nur noch auf den Sack.
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