Soweit ich weiß, richtet sich die Schweiz auch nach der EU-Zulassung und die Bürokratie bei Abweichungen ist in der Schweiz doch weitaus restriktiver als in Deutschland.
Zitat von Falcone im Beitrag #31Soweit ich weiß, richtet sich die Schweiz auch nach der EU-Zulassung und die Bürokratie bei Abweichungen ist in der Schweiz doch weitaus restriktiver als in Deutschland.
Die Konsequenzen bei Abweichungen sind restriktiver, die Effektivität um ein Vielfaches höher.
Wenn ich hier ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden will, gehe ich hier rein, werde freundlichst empfangen und bin drei Minuten später wieder draußen. Aber nicht, weil ich irgendwas vergessen oder falsch gemacht habe, sondern weil schlicht alles erledigt ist. Und so ist das hier mit allem Bürokram. Ich staune heute noch manchmal, wie effektiv hier alles geregelt ist.
Bei Reifen muss nur die Größe passen und die Bauart muss auch original sein. Also radial statt diagonal geht nicht so ohne weiteres. Aber sonst ist vollkommen egal, was für Reifen ich aufziehe. Wenn ich lese, was in D alles beachtet werden muss, kann ich nur feststellen, dass der Staatsapparat nicht besonders effektiv organisiert ist. Wenn es wenigstens einen erkennbaren Nutzen bringen würde!
Genau: "(*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse:
Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen oder umgekehrt) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden."
Zitat von Furchendackel im Beitrag #41Wer das versteht, versteht auch Frauen
..........schulligung!..........
muß man die verstehen ?
Aber mal eine Frage zur Reifenfreigabe: als ich dieses Jahr beim TÜV war, sagten mir die Prüfer, dass es eine Reifenfreigabe vom Hersteller für das entsprechende Motorrad geben muß und dann darf das . Ok, die Reifenfreigabe vom Hersteller führe ich mit mir und sie ist inzwischen schon arg gebeutelt worden in meiner Jacke (natürlich meine Schuld). Der TÜV-Prüfer sagte, es sei eigentlich Quatsch, dass man die mitführen müsse, weil die Polizei auch Zugriff hätte auf entsprechende Datenbanken. Er selbst wollte die Freigabe gar nicht sehen, der meinte nur "kenn ich!".