Zitat Da gibt es keine Entschuldigung. Und als Kunde, der inzwischen ja nicht unerhebliche Summen zu zahlen hat, darf man diese Kompetenz auch ganz sicher erwarten.
Mag sein... wenn ich als "Kunde" so manch andere Institutionen betrachte, wo ich eine Dienstleistung gegen Geld erhalte ist meine Prüfstelle im Vergleich äußerst kompetent und verfügt über sehr gutes Grundwissen !
Und hier kommen die faulen TÜV-Ausreden: "Ja,ja, das mit der EU-Typgenehmigung auf dem Typenschild weiß er schon, nur mein Motorrad ist so stark umgebaut dass das mal jemand aus dem Schein gestrichen hat. Diese Maschine hat nichts mehr mit einer Serienmaschine zu tun. Und in dem Fall muss alles eingetragen werden." Dieser Jemand, der das mal ausgetragen hat war er selbst. Und die "gravierenden" Umbauten sind alle als "ww" also wahlweise zu den Serienteilen im Schein. Ausser das seitliche Kennzeichen. Und das hat offenbar gravierenden Einfluß auf ein Serienfahrwerk. Geht's noch ? Gestern wars noch die fehlende Typgenehmigung, heute ist es der "gravierende" Umbau. Der Witz ist ja, dass er bei meiner Honda Sumo völlig vergessen hat diese EU-Typgenehmigung aus dem Schein zu streichen. Die ist wirklich extrem umgebaut, hat aber zum Glück damals auch eine Reifenfreigabe bekommen. Und bei den Papieren meiner Zephyr (hatte ich gleich mit dabei) wurde auch wieder bemängelt dass sie nur eine nationale Zulassung hätte, und damit den selben Zirkus bräuchte... Er kann da nix dafür und grinst mich blöd an. Idiot. TÜV, Zulassung und Verkehrsministerium sind für mich ein peinliches Abbild der deutschen Bürokratie und Deutschlands an sich. Das geht nur noch in eine Richtung...... Und damit ist das Thema für mich erledigt. Hab keine Lust mehr mich deswegen aufzuregen.
Und jetzt fahr ich noch 'ne Runde mit meinen nicht ganz legalen Kisten. Und wenn ich mal zusammenzähle wie oft ich zu schnell fahre und nicht dabei erwischt wurde war das mit dem TÜV eine billige Aktion.
Ich würde mich einfach nicht weiter mit so einem Menschen beschäftigen und nächstes Mal zu einer anderen Prüforganisation fahren, die sich als Dienstleister für den Kunden sieht und nicht als Obrigkeit wieder die Untertanen.
Hier bei uns hat sowohl der TÜV als auch die DEKRA Mitarbeiter, die sich sachkundig kümmern und bei Problemen sich auch die Mühe machen eine legale Lösung für den Kunden zu finden.
Für mich stellten sich unwillige Prüfer meist so dar, daß die eigentlich gar keine Lust hatten sich mit sowas "exotischem" zu befassen und die faulen Ausreden als Versuch gegolten haben einen loszuwerden, weil man sich lieber mit Dingen beschäftigt, die nicht so viel Arbeit machen.
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
Heute machte ich einen Termin mit der Werkstatt, die meine Kawa reparierte. Möchte mir dort am 7.7.25 bei der CB einen neuen Hinterradreifen montieren lassen. Da vorne ein größentechnisch passender Bridgestone BT023 seit geraumer Zeit montiert ist und hinten ein BT54f, bei dem ich bleibe, fahre ich mit unterschiedlichen Reifen. Das sieht der Werkstattmeister kritisch, besonders im Falle eines Unfalls mit dem dadurch bedingtem Verlust des Versicherungschutzes. So meint er. Hatte mich vorm Reifenmischen bei Ingenieuren vom TÜV-Nord und KÜS erkundigt, die gleichermaßen sagten, sie schauen nur nach den im Fahrzeugschein passenden Reifengrößen- und Werten. Es darf munter gemischt werden.
Heute fuhr ich deshalb nach dem Werkstattbesuch erneut beim TÜV vorbei. Der beratende Ing ließ sich den Fahrzeugschein der Honda zeigen und sagte, sie hat eine EG-Zulassung. Ich kann somit fahren, mit was ich reifenmäßig will, wenn ich mich an die Daten im Schein halte. Anders verhalte es sich mit der davor geltenden ABE-Zulassung. Bei ihr muss sich an die Reifenbindung gehalten werden, teilte er mir weiter mit.
Zuhause fand ich im Netz zur erhaltenen Auskunft über die EG-Zulassung, die ich nicht auf dem Schirm als hier maßgebliches Kriterium hatte, durch die KI folgendes:
"Im Fahrzeugschein steht die Abkürzung L3e für zweirädrige Kraftfahrzeuge (Krafträder), die eine Bauartgeschwindigkeit über 45 km/h haben oder deren Hubraum bei Verbrennungsmotoren über 50 cm³ liegt. Es handelt sich also um Motorräder, die nicht als leichte Krafträder (L1e) gelten. Hier ist eine genauere Aufschlüsselung: L: Steht für die Fahrzeugkategorie „Leichte Fahrzeuge und Zweiräder". 3: Innerhalb der Kategorie L kennzeichnet die Ziffer 3 zweirädrige Kraftfahrzeuge. e: Bezeichnet die EG-Fahrzeugklasse. Daher ist L3e ein klar definiertes Kürzel für diese Art von Krafträdern."
Somit sehe ich diese ganze Reifen- und Reifenpaarbindung gelassen entspannt, auch aufgrund der hier seit längerem diskutierten Infos. Eine EG-Zulassung besitzen alle 3 Motorräder laut Schein und sind damit aus'm Schneider, was irgendwelche speziellen Reifen angeht. Ob es nun fahrtechnisch günstig oder ungünstig ist, Reifen zu mischen, muss jeder selbst beurteilen. Sei es durch Überlegung oder Erfahrung. Mit der Honda habe ich keine schlechten diesbezüglich gemacht. Fährt sich auch nicht anders als mit einer Reifenpaarung des gleichen Modells.
Zitatbesonders im Falle eines Unfalls mit dem dadurch bedingtem Verlust des Versicherungschutzes.
Ein immer wieder gerne genommenes, aber grundsätzlich falsches Argument.
Aus diesem Grund fuhr ich zum TÜV, um mich ob diesem von mir bereits angezweifelten Argument gegen die Mischbereifung eines Besseren belehren zu lassen. Und ich wurde es im Sinne von, is' hinfällig. Der Fall ist nicht nur nun wieder einmal geklärt.
Wisedrum, das meine ich nicht. Dass der Versicherungsschutz erlöschen könnte, ist ein immer wieder aufgeführtes Argument bei Änderungen am Fahrzeug. Tut er aber nie. Die Haftpflichtversicherung erlischt nicht. Deswegen ist sie ja da. Nur wenn dir nachgewiesen werden kann, dass die Änderung ursächlich zum Unfall beigetragen hat und sie von dir wissentlich vorgenommen wurde, kann dich die Versicherung mit maximal 5000 Euro in Regress nehmen. Ärgerlich, aber nicht existenzbedrohend.
Zitat von Falcone im Beitrag #1482Wisedrum, das meine ich nicht. Dass der Versicherungsschutz erlöschen könnte, ist ein immer wieder aufgeführtes Argument ..... Nur wenn dir nachgewiesen werden kann, dass die Änderung ursächlich zum Unfall beigetragen hat und sie von dir wissentlich vorgenommen wurde, ....
Mir ging es darum, dem Werkstattmeister mit seiner Meinung nicht blind zu vertrauen. Hätte bedeutet, ich mische nicht mehr und nie wieder. Ich hielt sie mit meinem Kenntnisstand zum Thema "Reifen" schon vor und zum Zeitpunkt des Gesprächs für überholt. Nach der weiteren Aufklärung durch einen TÜV-Sachverständingen, wie mir gesagt wurde: Der Experte dafür vor Ort, erst recht und wieder.
Die Nachweisgeschichte einer vorsätzlichen Veränderung als Ursache für einen verschuldeten Unfall ist mir seit geraumer Zeit durchaus vertraut. Eine Mischbereifung bei EG-zugelassenen Motorräder ist aber nun im rechtlichen Sinn keine solche Veränderung mehr und kann getrost montiert werden. Auch dass der Meister zu bedenken gab, dass ein HU-Prüfer sich bezüglich seiner 'Freigabe' und Durchwinken einer solchen Bereifung an nichts mehr erinnert, wenn's hart auf hart kommt, ist mir egal, denn auch dieses Argument sehe ich komplett entkräftet durch die EG-Zulassung.
Ich hab heute mal den HR (Dunlop K3000) meiner W800 angeguckt und mich geärgert, dass der nach 3,5k km in der Mittelrille nur noch 1,3-1,7mm misst. Dann allerdings hab ich mich gefragt, ob die Mittelrille überhaupt relevant ist. Denn falls das Maß dort auf Null geht, wird aus den zwei Mittelstegen halt einer, der dann etwas breiter ist. Links und rechts daneben ist ja noch mehr als genug Tiefe da. Und so wirklich breit isser dann ja auch nicht, der neue Mittelsteg.
Was denkt ihr? Wäre das eine zulässige Interpretation oder sieht de Polizei das anders?