Jede Rille muss mindestens 1,6mm Profil haben. Da gibt es leider keinen Interpretationsspielraum. Sei froh, dass du den Schlappen nun gegen was Vernünftiges tauschen kannst Kleiner Tipp: In den Kurven die Schräglage ausnutzen, dann nutzt sich auch der Reifen gleichmäßiger ab
Ok danke dir. Is halt schade um den Reifen weil der sonst noch ganz gut ist. Der auf meiner alten VT hinten hatte nicht mal 'ne Mittelrille - naja is wie es is. Ich lese jetzt nochmal die Abhandlung dazu im pdf und geh dann demnächst zum Händler 'nen Neuen bestellen. Muss mir nur noch einig werden ob ich den VR lasse oder alles neu mache. Schlecht fand ich den Dunlop allerdings nicht. Ich lasse aber auch die Fußrasten nicht schleifen und fahre nur wenn's trocken ist.
Zitat von Jahni im Beitrag #1485Ich hab heute mal den HR (Dunlop K3000) meiner W800 angeguckt und mich geärgert, dass der nach 3,5k km in der Mittelrille nur noch 1,3-1,7mm misst. Dann allerdings hab ich mich gefragt, ob die Mittelrille überhaupt relevant ist. Denn falls das Maß dort auf Null geht, wird aus den zwei Mittelstegen halt einer, der dann etwas breiter ist. Links und rechts daneben ist ja noch mehr als genug Tiefe da. Und so wirklich breit isser dann ja auch nicht, der neue Mittelsteg.
Was denkt ihr? Wäre das eine zulässige Interpretation oder sieht de Polizei das anders?
Im Gesetzestext ist nur vom Hauptprofil die Rede.
Wenn ich mir Bilder im Netz vom K300 (nicht K3000) anschaue, beschleichen mich Zweifel, ob dessen Mittelrille nicht eher dem Nebenprofil zuzurechnen ist. Das entscheidende Kriterium sind neben der Tiefe der Profilrillen des Neureifens vor allem die TWI, die nur im tieferen Hauptprofil eingegossen sind, nicht aber in den flacheren (und meist auch schmaleren) Rillen des Nebenprofils.
Die entscheidende Frage lautet also: Befinden sich TWIs in der Mittelrille des K300 oder nicht?
nein, in der Mittelrille sind keine TWI. Was mich eben irritiert ist, das die Rillen neben dem durch die Mittelrille geteilten Mittelsteg auch jetzt, da die Mittelrille fast weg ist, noch recht tief sind. Müsste dort mal messen aber ich schätze 4mm sind das. Und ich geh dort drin morgen mal auf TWI Suche.
auf den Bildern sehe ich zwar gar keine TWI auf dem HR, jedoch ist diese Mittelrille klar dem für die Messung irrelevanten Nebenprofil zuzurechnen, da bereits im Neuzustand deutlich weniger tief als die Rillen neben dran.
Die TWI hat in Deutschland keine rechtliche Relevanz. Die Mittelrille ist ganz klar eine Hauptprofilrille. Als Rillen, die nicht zum Hauptprofil gezählt werden, sind die kleinen Lamellen-Rillen gemeint, wie sie z.B. bei Auto-Winterreifen zu finden sind. Also noch mal (und es gibt da keinen Interpretationsspielraum): Bei einem Motorradreifen muss überall 1,6mm Profiltiefe vorhanden sein.
Zitat von Falcone im Beitrag #1491Die TWI hat in Deutschland keine rechtliche Relevanz. Die Mittelrille ist ganz klar eine Hauptprofilrille. Als Rillen, die nicht zum Hauptprofil gezählt werden, sind die kleinen Lamellen-Rillen gemeint, wie sie z.B. bei Auto-Winterreifen zu finden sind. Also noch mal (und es gibt da keinen Interpretationsspielraum): Bei einem Motorradreifen muss überall 1,6mm Profiltiefe vorhanden sein.
Da wäre der Käufer aber sehr betrogen. Wie viele Millimeter hat die Mittelrille beim K300 im Neuzustend? Zwei Millimeter? Kann nicht dein Ernst sein.
Bestens bekanntes Gegenbeispiel hier im Forum ist der BT45:
BT 45.png - Bild entfernt (keine Rechte)
Bei diesem Reifen sind die für den Sägezahn verantwortlichen "falsch herum" gepfeilten Rillen (blau) signifikant weniger tief als die "richtig herum" gepfeilten Rillen (rot), daher dem Nebenprofil zuzurechnen und mithin für die Profiltiefenmessung irrelevant.
Das musst du nicht hier erzählen, sondern dem Reifenhersteller oder dem Gesetzgeber. Weniger als 1,6 mm an der Mittelrille oder an einer der Rillen beim BT45 sind nun mal 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Nein. Du magst ja fahrtechnisch hinsichtlich der Bedeutung der unterschiedlichen Profilrillen durchaus recht haben, aber leider gibt es diese Unterscheidung im Gesetz nicht. Und du glaubst auch sicherlich nicht daran, dass ein Polizist diese Feinheiten zur Anwendung bringt, wenn er eine unter 1,6 mm abgefahrene Mittelrille sieht? Auch ein Prüfer bei der HU wird da nicht unterscheiden zwischen Hauptrillen und beim Motorrad nicht mal erkennbaren Nebenrillen. Insofern ist man schlecht beraten, wenn man deiner (von mir in Frage gestellten) Interpretation folgt. Ich befürchte, du hast dich da etwas verrannt.
Hier noch mal die in meinen Augen eindeutigen Definitionen laut Gesetz (und Praxis):
Die Hauptprofilrillen sind die breiten, umlaufenden Längs- und Querrillen in der Mitte der Lauffläche, die für den Wasserabfluss und die Traktion entscheidend sind. Sie liegen im zentralen ¾ der Laufflächenbreite (gemäß § 36 Abs. 2 StVZO). Nur in diesen Rillen muss die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm dauerhaft vorhanden sein.
Merkmale: Breiter und tiefer als Nebenrillen Technisch funktional (z. B. Aquaplaning-Verhinderung) Meist durchgehend über die Reifenumfangsfläche
Nebenprofilrillen (optisch, aber nicht relevant für Prüfung) Nebenrillen sind schmalere, dekorative oder strukturunterstützende Einschnitte im Reifenprofil, die nicht zur Wasserverdrängung beitragen oder nur am Reifenschulterbereich auftreten. Sie können z. B. Lamellen, kleine Querschlitze oder Designrillen sein. Keine Relevanz bei der Profiltiefenmessung für den gesetzlichen Mindestwert.
Den fahren sehr viele hier und er ist meines Erachtens ein gut tauglicher Allround-Reifen zu einem noch einigermaßen vernünftigen Preis. Und Freigabe brauchst du keine mehr.
Zitat von Falcone im Beitrag #1495Nein. Du magst ja fahrtechnisch hinsichtlich der Bedeutung der unterschiedlichen Profilrillen durchaus recht haben, aber leider gibt es diese Unterscheidung im Gesetz nicht.
Gerade diese Unterscheidung wird durch die Begriffe "Haupt-" und "Nebenprofil" gemacht. Es ist einfach nicht vorstellbar, dass Reifen wie der K300 oder der BT45 (BT46 kenne ich nicht) durch deine seltsame Art der Definition nur eine Laufleitung von - sagen wir - 2000 Kilometer haben sollen.
Die Bestimmungen lassen keinen Interpretationsspielraum zu. Der BT45 hält übrigens weitaus mehr als 2000 km. Manche brachten es wohl sogar auf an die 10.000 km. Bei mir waren es etwa 5000 km.