Daher die Frage. Wenn die W650 EU- Zulassung hat, gilt das so wie Du sagst. Wenn die Zulass7ng nich auf einer ABE beruht, wäre das Fall 2. Deshalb frage ich.
@woolf Ok, du hast recht, das geht aus meinem Datenbank-Beitrag nicht hervor. Also: Alle W haben eine EU-Typgenehmigung. Das CoC-Papier wurde aber erst ab 2003 eingeführt, das haben also die ersten Modelle noch nicht. Das ändert aber nichts daran, dass eine EU-Typgenehmigung vorhanden ist. Das lässt sich auch mit einem Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I unter Buchstaben K (rechte Spalte, ziemlich weit unten) nachlesen. Der Prüfer bei der Hauptuntersuchung sollte das wissen. Bei der W650 sind dies die Typgenehmigungen e4*92/61*0010*00 bis *07
Ah, sehr schön. Danke! Mal eine andere Frage: Was ist die Betriebserlaubnis und wie kommt man daran? In Teil 1 wird gern darauf verwiesen. Und wie ist der Hinweis zu Nr. 15 auf der Rückseite von Teil 1 zu verstehen?
Ja, das ist so eine Sache. Die Betriebserlaubnis wird vom KBA erteilt. Die Prüforganisationen haben Zugriff darauf. Öffentlich zugänglich ist sie meines Wissens nicht. Wenn jedoch ein CoC-Papier vorliegt, so ist darin alles Notwendige vermerkt. Das ist also Quasi eine zulassungsrelevante Zusammenfassung der Betriebserlaubnis. Im Grunde ist das die Zulassungsbescheinigung auch, jedoch hat sich gerade bei den reifen gezeigt, dass hier nicht immer alle Rad/Reifenkombinationen eingetragen sind. In der Bedienungsanleitung der Fahrzeuge sind aber in der Regel alle relevanten technischen Daten auch zu finden, auch die erlaubten Reifen.
Die offizielle Bezeichnung der ABE (so hieß das früher) ist übrigens "EG-Typgenehmigungsbogen".
Wenn du also beim Kraftfahrtbundesamt, 24932 Flensburg deswegen nachfragst, so fragst du am besten nach der EG-Typgenehmigung für Kawasaki W650, e4*92/61*0010*00 (letzte beiden Ziffern noch mal mit deiner Zul.Besch. abgleichen!) Du kannst aber auch bei Kawasaki nachfragen.
Es wird heller, aber nicht ganz. Könnte aber daran liegen, daß das auch um eine BMW geht. Mein Fall BJ 2002, EG Typgenehmigung, COC liegt mir nicht vor, ich nehme aber an, es ist eine Reifenbindung. (Z6, es gibt da auf der BMW-Seite so ein Übersichtsblatt mit freigegebenen Reifen) drin. In Teil 1 steht auch der Hinweis auf die Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis. Auf der Rückseite ist zu Nr. 15 der schöne fettgedruckte Hinweis: 84D10B3E-9B15-4CEF-B841-FC81926AA199.png - Bild entfernt (keine Rechte) Also, darf ich nun andere Reifen fahren? Auch in Mischbereifung? Oder muß ich mir andere Reifen mit Hilfe der Servicehinweise eintragen lassen? Bin Ratlos.
Ach so, Z6 hat mich gerade irritiert, weil es ja auch ein Auto mit dieser Bezeichnung gibt. Auch die BMW hat ja bei diesem Baujahr eine EU-Zulassung. Und dann darfst du auch auf der BMW Reifen fahren, die die gleichen Dimensionen haben. Das, was du da abgebildet hast, ist ja nur Bestandteil des Vordrucks und sicherlich auch schon deswegen überholt, weil der vor der neuen Regelung entstanden ist.
Mischbereifung (also Reifen korrekter Dimension und Bauart von unterschiedlichen Herstellern) ist so eine Sache. In eigenem Interesse sollte man das nicht machen. Ein Prüfer kann sich auch daran stören. Aber meines Wissens hat er solange keine Handhabe dagegen, solange in der Zulassung nicht vermerkt ist, dass nur Reifenpaare eines Herstellers gefahren werden dürfen. Mischbereifung in Form von einem Diagonal- zusammen mit einem Radialreifen ist nicht zulässig.
es scheint eine kleine Ergänzung/Änderung zum Thema Rad-/Reifenkombinationen an Motorrädern zu geben. Laut BMVI ist es wieder möglich, die Reifenbauart ohne extra Eintragung zu ändern. Siehe: https://www.bmvi.de//SharedDocs/DE/Artik...ftraeder.html#1
Wenn ich das richtig verstehe, können die Conti Classic Attack und Road Attack 2/3 ohne extra Eintragung gefahren werden.
Wenn ich das richtig verstehe, können die Conti Classic Attack und Road Attack 2/3 ohne extra Eintragung gefahren werden.
Doofe Frage: Wie macht ihr das mit den Road Attack3? wird der auf der w weiterhin mit dem Conti Classic Attack Kombiniert? oder nimmt man dann die "etwas andere Groesse" ?
-- volki
--- Wie konnte auf die Generation "In eurem Alter sind wir jeden Tag zehn Kilometer zur Schule gelaufen. Ohne Schuhe. Und mit einem Lied auf den Lippen." nur die Generation "Ohne meinen Zweit-SUV und vier Wochen Tahiti im Jahr macht das Leben keine Freude mehr." folgen? ----
Zitat von neuernick im Beitrag #1302Doofe Frage: Wie macht ihr das mit den Road Attack3? wird der auf der w weiterhin mit dem Conti Classic Attack Kombiniert? ...
Ja
Zitat von neuernick im Beitrag #1302... oder nimmt man dann die "etwas andere Groesse" ?
Mini, ja, das siehst du richtig: Jetzt darf man also auch auf der W alle Reifen der eingetragenen Größe fahren, unabhängig von der Bauaart. Oder mit anderen Worten: Der Conti Attack ist ab jetzt wieder zulässig - auch ohne Eintragung.
Und den Road Attack 3 kann man weiterhin mit dem Classic Attack vorne kombinieren.