So langsam verzweifle ich am Thema Reifen, obwohl ich bisher dachte, es wäre mit den letzten Änderungen einfacher geworden.
Geht nicht um die W aber beträfe die genauso.
Ich kopiere hier der Faulheit halber einfach mal mein Posting aus dem Dreirad-Forum rein.
ZitatHallo Forum,
gestern habe ich mich dann doch mal getraut und beim lokalen (bzw. hessischen TÜV/TÜH) folgende Anfrage gestellt:
ZitatGuten Tag, ich fahre ein Motorrad-Gespann ChangJiang CJ650. Gemäß Zulassungsbescheinigung sind für dieses Fahrzeug Reifen der Dimension 4.10 -18 59P eingetragen. Diese Reifendimension ist bei uns relativ selten und es gibt praktisch kaum Reifen die bzgl. der Bauform (gerade Reifenkontur) für Gespanne ideal sind. Ich würde gerne zusätzlich die Dimension 4.00-18 eintragen lassen da es für diese Dimension eine deutlich breitere Auswahl an Reifen u.a. auch Winterreifen am Markt gibt. Durch den um um ca. 2,5mm schmaleren Reifen ergibt sich eine Reduzierung des Abrollumfanges von von 1966mm auf 1952mm, dies entspricht einer Veränderung von -0,71%. Nach meinem Verständnis bewegt sich diese Abweichung innerhalb der erlaubten Tacho-Toleranz. Wie muss ich vorgehen um diese zusätzliche Reifen-Dimension eintragen zu lassen?
Nachdem ich noch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung geschickt hatte, bekam ich gerade einen Rückruf eines Mitarbeiters des TÜV mit folgendem Inhalt.
Er könne mir den Reifen eintragen. Bedingung, ich muss die Maschine vorführen, er muss sie fahren und es fallen dann lokal sowie bei der Bündelungsbehörde, die das nochmal abnehmen muss, Gebühren an. :oops: Soweit, so naja.
Der Hammer kam aber zum Schluss. Wenn er mir den vorgeführten Reifen eintrage, dann genau diesen, sprich einen konkreten Reifen, nicht die Dimension. :cry: Das bedeute dann für mich, dass ich, wenn ich später wieder einen anderen Reifen fahren wolle, eine erneute Vorführung/Eintragung fällig wäre.
Damit wäre ich mit der aktuellen Situation mit nur der Dimension besser dran, denn da habe ich zumindest die Wahl zwischen dem Original und den beiden hier schon geposteten Alternativen.
Klingt völlig gaga, scheint aber zumindest in Hessen zuzutreffen. Allerdings führte er als Begründung dieser angeblich im letzten Jahr eingeführten Änderung eine europaweite Harmonisierung an.
Nun könnte ich versuchen, die Eintragung im "Ausland", sprich außerhalb des Königreichs Hessen zu bekommen, oder ich bleibe bei den bekannten Alternativen oder ich montieren einfach einen Reifen meiner Wahl und kümmere mich nicht um Zulassung oder Eintragung.
Ich werde hier jetzt nichts dazu schreiben, wie ich vorgehen werde..... :smt013
Wenn das zutrifft und ich habe leider keine Handhabe, dass dem nichts so ist, wären ja zusätzliche Eintragungen anderer Größen kwasi unmöglich.
Ich verstehe das so, dass er zwar "genau diesen" Reifen eintragen wird - denn nur den hat er geprüft und nicht die Dimension - aber du wirst weiterhin die bisher Reifen aller Hersteller der bisher eingetragenen Größe 4.10-18 fahren dürfen. Die Eintragung wird also erweitert um einen speziell benannten Reifen in der Größe 4.00-18.
Ich würde mir einen anderen Prüfer suchen, der nicht nur einen speziellen Reifen, sondern nur die Größe 4.00-18 einträgt. Ich denke, so etwas sollte möglich sein. Früher fuhr man dazu gerne nach Aschaffenburg oder nach Siegen. Ob das noch so ist?
Hast du denn schon beim Importeur des Chinabombers nachgefragt, ob der nicht schon Mustergutachten oder Freigaben für 4.00-18er reifen hat?
Ich hatte extra nachgefragt und habe ihn dann so verstanden, als würde er die bisherige Eintragung löschen.
Nachfrage beim Importeur habe ich noch nicht, der französische Importeur macht bisher einen eher schläfrigen Eindruck, aber man kann es ja probieren. Nur, wenn obiges zutrifft, nützt mir das ja eher wenig.
Ich habe bisher, auch wenn man das kaum glauben mag, mit der bösen Bündelungsbehörde keine wirklich schlechten Erfahrungen gemacht. Ich werde die einfach mal anschreiben und um Klarstellung bitten, auch mit Hinweis auf die unklare Antwort des Prüfers. Im Dreirad-Forum hatte man mir geraten zu einer anderen Prüforganisation zu gehen. Was nützt mir das, wenn die Eintragung am Ende doch von der Bündelungsbehörde frei gegeben werden muss, bevor es bei der Zulassungsstelle eingetragen wird.
Es ist immer noch in erster Linie der Prüfer, der bestimmt, wie die Betriebserlaubnis abgeändert wird. Die Bündelungsbehörde ist zwar die übergeordnete Behörde, aber eigentlich lehnen die nur etwas ab, was nicht zulässig ist. Es können rein rechtlich auf jeden Fall verschiedene Reifen eingetragen werden. Das ist ja auch gang und gäbe. In deinem Fall ist die Schwachstelle der Prüfer. Also einen anderen nehmen.
Wahrscheinlich nötigt mich der TÜV bei der nächsten HU dazu, mir neue Reifen zu holen. Hat es beim letzten Besuch angekrittelt, da die Seitenwände leicht rissig sind. Hmpf. Ist es immer noch so, dass der Conti Classic Attack vorne und Road Attack 3 die beste Empfehlung sind? Oder hat sich was auf dem Markt getan? Würde dann nämlich bald den Dealer meines Vertrauens beauftragen. In der super geschriebenen kleinen Reifenkunde hören die Empfehlungen/ Berichte ja 2020 auf, daher meine Nachfrage.
Wahrscheinlich nötigt mich der TÜV bei der nächsten HU dazu, mir neue Reifen zu holen. Hat es beim letzten Besuch angekrittelt, da die Seitenwände leicht rissig sind. Hmpf. Ist es immer noch so, dass der Conti Classic Attack vorne und Road Attack 3 die beste Empfehlung sind? Oder hat sich was auf dem Markt getan? Würde dann nämlich bald den Dealer meines Vertrauens beauftragen. In der super geschriebenen kleinen Reifenkunde hören die Empfehlungen/ Berichte ja 2020 auf, daher meine Nachfrage.
Allzeit gute Fahrt! Andrea
Es wird, wie immer, diverse Empfehlungen hier geben. Ich fange mal an.
Aktuell habe ich die Michelin Road Classic drauf (das ist der Nachfolger des Pilot Activ). Mit den Pilot Aktiv war ich sehr zufrieden und Hoffe jetzt mit den Nachfolger nicht schlechter dran zu sein. Aber jetzt, nach den ersten paar Kilometern bin ich doch beruhigt - fährt sich gut. Regenfahrten und in Extremsituationen hatte ich damit noch nicht.