Zitat Generell nochmal der Hinweis, daß es bei der heutigen Verfolgungsdichte von Vorteil sein kann, wenn z.B. ein "Deutschhuhn" das Serpelkrad anmeldet und der Alpenfreund das Krad eines Mädels (gilt auch vor allem im Inland).
Spitzentipp - dann wird jedes mal Zoll (plus Strafzoll wenn er es nicht anmeldet) fällig wenn er nach Deutschland/Ösiland/Frankreich/Italien fährt und für Brundi wenn sie in die Schweiz fährt, oder innerhalb der EU eine Grenze überquert.
ich hätte auch einen, sogar guten, Tipp: einfach an die Beschränkungen halten, kostet nichts, ist schmerzfrei und kann jeder
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Stimmt, seit Anfang 2014. Hier ist aber zu prüfen, inwieweit die Haftung greift. Kann zum Beispiel der Fahrer nicht ermittelt werden, muß die Geldstrafe zwar vom Halter bezahlt werden, nicht aber zwingend Punkte oder Fahrverbot übernommen werden.
So kann es durchaus Sinn machen, die Ermittlungen ins Leere laufen zu lassen (vergl. Kreuzanmeldung). Mehr möchte ich dazu öffentlich nicht sagen.
@ Jörg, bei einem drohenden Fahrverbot von 10 Jahren sollte man wohl kaum über eine Geldstrafe nachdenken. Die würde ich im Zweifel einmalig (wie eine Männin) zahlen und gut ist es, wenn dafür das Fahrverbot entfiele.
Da ein Delikt nur einmal bestraft werden kann, wären dann weitere Grenzübertritte kostenlos.
@Zephyr gelesen: nicht verstanden ncoh mal gelesen, immer noch nicht wirkllich verstanden
essenz von mir: 1- ich bin zu doof fuer so ein text 2- selbst wenn, ich war schuld, also sollte ich auch dafuer zahlen. ich fand und finde die idee das auf ein kollegen zu schieben mit dem ziel das zu verschleppen eher doof
"Vorliegend hat die Betroffene den Einwand des fehlenden Verschuldens nicht geltend gemacht. Das Bundesamt für Justiz hat der Betroffenen mit Schreiben vom 27. Juni 2011 Gelegenheit gegeben, zu der Vollstreckung der in den Niederlanden verhängten Geldsanktion innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Die Betroffene hat hierauf keine Äußerung abgegeben, insbesondere hat sie nicht den Einwand des fehlenden Verschuldens erhoben. Nach § 87b Abs. 3 Nr. 9 IRG ist deshalb die Vollstreckung zulässig."
Das verlinkte Beispiel zeigt auf, wie man der Halterhaftung entgehen könnte. Die Vollstreckung der niederländischen Forderung in D ist rechtens, allerdings muß die vollstreckende Behörde dem Betroffenen hier nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Jetzt wäre es möglich gewesen, anzugeben, daß die Betroffene nicht am Steuer gesessen habe und den Nachweis der Schuld einzufordern oder auch einen anderen Fahrer anzugeben.
Zitat von Zephyr im Beitrag #115Hat das Serpelmobil eigentlich eine deutsche oder eine schweizer Zulassung?
Schweizer Zulassung!
Ich fänd das ja gut, wenn Serpel vorübergehend meine W anmeldet. Evt. kassieren die dann von ihm die noch ausstehende Buße direkt und ich kann endlich wieder mit ruhigem Gewissen durch die Schweiz brausen (jetzt hätte ich doch fast "rasen" geschrieben! ).
Zitat von Zephyr im Beitrag #113@ Jörg, bei einem drohenden Fahrverbot von 10 Jahren sollte man wohl kaum über eine Geldstrafe nachdenken. Die würde ich im Zweifel einmalig (wie eine Männin) zahlen und gut ist es, wenn dafür das Fahrverbot entfiele.
1. im Nachhinein hilft dein über kreuz anmelden eh nicht 2. geht es nicht um poplige Ordnungswidrigkeits-Geldstraffen sondern um rund 15000 Euro pro Grenzübertritt
Zitat Da ein Delikt nur einmal bestraft werden kann, wären dann weitere Grenzübertritte kostenlos.
C4
jeder Grenzübertritt eines EU Bürgers mit einem nicht in der EU zugelassenen KFZ das ihm nicht gehört und eines nicht EU Bürgers mit einem in der EU zugelassenen KFZ ist wieder ein neues Delikt - genau so wie jedes mal zu schnell fahren einzeln bestraft werden kann
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Zitat von Zephyr im Beitrag #113 jeder Grenzübertritt eines EU Bürgers mit einem nicht in der EU zugelassenen KFZ das ihm nicht gehört und eines nicht EU Bürgers mit einem in der EU zugelassenen KFZ ist wieder ein neues Delikt - genau so wie jedes mal zu schnell fahren einzeln bestraft werden kann
Das habe ich in meinem Beispiel nicht bedacht (die Schweizer sind eben so bekloppt, da kommt man kaum hinterher). So könnte man dann über Kreuzanmeldungen innerhalb der Schweiz nachdenken, rein präventiv versteht sich. Denn rückwirkend, das dürfte klar sein, geht nichts.
Serpels Fall ist übrigens ein Beispiel dafür, warum ich die Schweiz seit letztem Jahr, wenn möglich, völlig meide. Einen solchen Idiotenstaat muß man austrocknen oder zumindest dazu beitragen.
Zitat Generell nochmal der Hinweis, daß es bei der heutigen Verfolgungsdichte von Vorteil sein kann, wenn z.B. ein "Deutschhuhn" das Serpelkrad anmeldet und der Alpenfreund das Krad eines Mädels (gilt auch vor allem im Inland).
Spitzentipp - dann wird jedes mal Zoll (plus Strafzoll wenn er es nicht anmeldet) fällig wenn er nach Deutschland/Ösiland/Frankreich/Italien fährt und für Brundi wenn sie in die Schweiz fährt, oder innerhalb der EU eine Grenze überquert.
ich hätte auch einen, sogar guten, Tipp: einfach an die Beschränkungen halten, kostet nichts, ist schmerzfrei und kann jeder
nööööhööö, kann anscheinend nit jeder
P.S. grad 2200 km durch Frankreich, Schweiz und Italien, Resultat: 0€ Strafen, Durchschmittsverbrauch 6,3 L Super (Auto) geht doch