Slow motion, easy going! Nicht aufregen Leute! Die Pilozei hat`s nicht so tangiert wie Euch. Da hätten sie abkassieren können. Taten sie nicht. Wiederum komisch. Es fuhr kein Motorradfahrer hinter mir. Gar sonst niemand. Es war Nachts, die Straße leer. Bis auf ein entgegenkommendes Fahrzeug. Aber die Geschichte schrieb ich schon.
Übrigens, wenn ich mit dem Motorrad hinter Autos herfahre, interessieren die Fahrer sich dafür eine Bohne, und es wird was das Zeug hält scheibengewascht oder solche Entsorgungen vorgenommen wie, ja auch von mir. Mea culpa, mea maxima culpa.
Um meine in Schieflage geratene Umweltbilanz ein wenig zu korrigieren, es war ein Aktivkohle Filter der Slimsorte. Löst sich als Naturprodukt sehr gut in mother nature auf.
Das Mittelalter samt seiner Straf- und Foltermethoden haben wir seit Geraumen hinter uns gelassen.
Wir sind heute diesbezüglich noch verfeinerter, ausgefeilter und fieser geworden. Dem technischen Fortschritt sei Dank.
Zitat von PepPatty im Beitrag #392Das allerdings ist, für mein Verständnis, der Oberhammer:
Kann ich meinen Führerschein selbst dann verlieren, wenn ich Cannabis konsumiert habe, ohne danach berauscht Auto gefahren zu sein?
Die Antwort darauf lautet: ja. Selbst derjenige, der nur gelegentlich einen Joint raucht und ein Bier dazu trinkt, könnte seinen Führerschein verlieren - auch ohne je berauscht hinterm Steuer gesessen zu haben. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2013. Begründung: Der "Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt selbst dann die Annahme mangelnder Fahreignung", wenn der Konsum "nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht".
Das kommt mir so vor wie der Uraltwitz von Emil:"Sie haben eine Vorrichtung..."
@C4: Mir ging es vor allem um diesen Teil.
Berauscht fahren geht gar nicht und ist einfach nicht zu tolerieren. Das gilt für Alkohol, Drogen, Medikamente.
Aber den Führerschein zu entziehen, obwohl derjenige NICHT gefahren ist, ist schlicht Schikane.
Sehe ich eigentlich auch so. Verstehe das allerdings so, daß das nur über eine MPU geht (vergl. Quelltext). Um eine MPU anzuordnen, Bedarf es allerdings eines triftigen Grundes. Dieser kann ja auch dadurch entstehen, daß man Dealer / Konsumenten oder die übliche Mischform daraus anderweitig erwischt und diese dann als Mitglied einer Risikogruppe einer MPU zuführt, falls ein Führerschein vorhanden ist. Wie gesagt, damit könnte ich leben.