Das allerdings ist, für mein Verständnis, der Oberhammer:
Kann ich meinen Führerschein selbst dann verlieren, wenn ich Cannabis konsumiert habe, ohne danach berauscht Auto gefahren zu sein?
Die Antwort darauf lautet: ja. Selbst derjenige, der nur gelegentlich einen Joint raucht und ein Bier dazu trinkt, könnte seinen Führerschein verlieren - auch ohne je berauscht hinterm Steuer gesessen zu haben. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2013. Begründung: Der "Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt selbst dann die Annahme mangelnder Fahreignung", wenn der Konsum "nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht".
Das kommt mir so vor wie der Uraltwitz von Emil:"Sie haben eine Vorrichtung..."
Es kann nicht sein, daß Menschen ein Fahrzeug führen, die nicht völlig klar sind. Ist der Wirkstoff im Blut im Grenzbereich nachweisbar,Lappen weg. Gut so, genau wie bei Saufbolden.
Da das Zeug langsam abbaut,ist die Mischwirkung mit Alkohol eine ernstzunehmende, möglicherweise kaum definierbare Gefahr. Also auch da Lappen weg. Gut so. Bleibt dem Süchtling ja noch die Möglichkeit, nur das eine oder das andere zu machen, um eine relative Kontrollsicherheit zu erlangen. Wer mischt, erhöht das Risiko und läuft eben. Sein Problem.
Man kann nicht oft genug klare Regeln fordern. Und die können nur 0,0 heißen. Beim Alkohol, wie auch bei BTM. So einfach ist das.
Ach ja, frisch verliebte haben einen Wirkstoffcoctail in sich der sich mit einem Drogenrausch vergleichen läßt. Denen am besten auch gleich den Lappen weg.
Zitat von W-iedehopf im Beitrag #394Genau wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen!
Klar mußte das jetzt kommen.
Allerdings ist Fahren bei jeglicher Geschwindigkeit unter Einfluß von Drogen unkontrollierbar. Ist der Fahrer klar ,kann er seine Fahrweise jederzeit kontrollieren, möglicherweise auch bei Geschwindigkeiten jenseits erlaubter Höchstgeschwindigkeiten.
C4 Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Da steht: ....auch ohne berauscht je hinterm Steuer gesessen zu haben....
Das heißt, wenn Du nen Lappen hast darfst Du keinen Joint rauchen und nen Bier trinken!! auch wenn Du niemals unter diesen Drogen Auto gefahren bist, können sie Dir trotzdem den Lappen abnehmen!!!
Grüße PepPatty die niemals nie nie keinen Joint nicht geschnupft hat
Ein frisch verliebter Fahrer ist genausowenig klar. Ein Fahrer der mit einer Erkältung hinterm Steuer sitzt auch nicht. Ein Fahrer der gerade von seiner Nachtschicht nach Hause fährt auch nicht.
Das alles zu jeder Zeit kontrollierbar ist wage ich stark zu bezweifeln
Der Gesetzgeber geht bei Fahren unter Drogen von einem unsicheren Fahrverhalten bei jeder Geschwindigkeit aus.
Bei Geschwindigkeiten gelten die zulässigen Bereiche als sicher beherrschbar auch für die schwächsten (die "dümmsten") Verkehrsteilnehmer. Erst darüber wird eine gewisse Gefährdung angennommen.
Schon daraus ergibt sich, daß beide Bereiche nicht vergleichbar sind, liebe Irmi.
Welche beiden Bereiche meinst du? Unter Umständen können 30 Km/h schon zu schnell sein.
Auf jeden Fall find ich das sehr seltsam wenn ausgerechnet du mit Regeln und Gesetzen kommst, wo du sie doch immer nach deinem Gutdünken auslegst. Hätt der Jörg das geschrieben hätt ich mich nicht zu einem Kommentar hinreissen lassen.
Zitat von PepPatty im Beitrag #397C4 Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Da steht: ....auch ohne berauscht je hinterm Steuer gesessen zu haben.... ]
Wer Texte versteht, noch mehr.
Es geht hier um die Begründung: ..."Der "Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt selbst dann die Annahme mangelnder Fahreignung"..., also die Annahme mangelnder Fahreignung. Zu Deutsch: Wir reden hier über die MPU, die medizinisch psychologische Untersuchung, die dazu dient, unsichere oder gefährdete Personen von der Teilnahme am motorisierten Verkehr auszuschließen (Details dazu weiter oben im Quelltext des Spiegel).
So bekommt auch ein Alkoholtäter nicht automatisch den Schein zurück, wenn er die MPU nicht erfolgreich durchlaufen hat, in der untersucht wurde, ob er ein suchtbegründetes Risiko in sich trägt. Dem Doppelsüchtling wird hier ein erhöhtes Risiko bescheinigt.
Wenn ich noch mal einen Beruf wählen könnte würd ich MPU Psychologin werden. Einmal schlecht geschissen oder untervögelt und der Deliquent säh den Lappen nie wieder.
Ach ja, notorische Raser müssen ja auch zur MPU. Nennt man die nicht auch Speed-Junkies?
Zitat ...könnte seinen Führerschein verlieren - auch ohne je berauscht hinterm Steuer gesessen zu haben.
Im vorauseilenden Gehorsam jemanden einer Tat bezichtigen und abstrafen, ohne diese begangen zu haben? Da wird der Führerschein zu einem Druckmittel.
Mir kann es zwar "Wurscht" sein, habe ich mit Drogen nix am Hut, aber dies entspricht nicht unbedingt meiner Auffassung von Gerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit. Solche Richter gehören doch selbst zur MPU und ihres Amtes enthoben!
Kann Spuren von Ironie, Sarkasmus oder Zynismus enthalten. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihren Verstand oder nutzen die Ignorier-Funktion.
Zitat von W-iedehopf im Beitrag #400Welche beiden Bereiche meinst du? Unter Umständen können 30 Km/h schon zu schnell sein.
Auf jeden Fall find ich das sehr seltsam wenn ausgerechnet du mit Regeln und Gesetzen kommst, wo du sie doch immer nach deinem Gutdünken auslegst. Hätt der Jörg das geschrieben hätt ich mich nicht zu einem Kommentar hinreissen lassen.
Die Bereiche sind die Problembereiche Drogen / Alkohol und der Problembereich Geschwindigkeit.
Natürlich muß es befremden, wenn ausgerechnet ich dieser Rechtsprechung zustimme, das ist mir schon klar. Ich lege gelegentlich Geschwindigkeitsregeln etwas großzügig aus oder finde diese überzogen. Wenn aber jemand schon etwas schneller als zugelassen fahren möchte, sollte er das mit völlig klarem Verstand tun. Also absolut nüchtern. Ansonsten würde er das Gefahrenpotential immens erhöhen, einmal durch benebelte Sinne und dann auch noch durch 2 oder 3 Kilometer zu hohe Geschwindigkeit. Da gibt es für mich null Toleranz.
Wer voll bedröhnt inn einer geschlossenen Ortschaft auch nur 20 statt 50 fährt, ist zu keinem Zeitpunkt Herr der Situation.
Zitat von W-iedehopf im Beitrag #402Wenn ich noch mal einen Beruf wählen könnte...
Bei aller Empörung nicht vergessen: Bevor entzogen wird, muß der/die Fahrer (-in) zunächst mal wegen Hirnnebeln aufgefallen sein. Da schließt sich der Kreis zum Tempofahrer: Ist die Überschreitung sehr hoch, kann neben Entzug ebenfalls eine MPU anngeordnet werden.