liebster monti, ausgeschlossen is gar nix, aber warum das bka, das an einem ausbau seiner machtbefugnisse interessiert ist (um hier mal in montikategorien zu argumentieren), die zahlen nicht hochpuscht, um angesichts der derart nachgewiesenen wachsenden krimininalitaet einen hoeheres oeffentliches interesse an groesserer kriminalerpraesenz herbeizuschreiben, ist dann allerdings ein bisschen schwierig nachzuvollziehen.
Könnte politisch gewollt sein, denn mit niedrigen Zahlen beeindruckt man das Wahlvolk. "Schaut her, wir tun was und drum ist die Kriminalität zurückgegangen." Bei immer stärker fallenden Wahlbeteiligungen, bei immer stärkerem Zulauf der Wähler zu anderen "Parteien"?
...oder um die wahren Ausmaße der "Kriminalität" nicht zugeben zu müssen und damit die Unfähigkeiten zu verbergen? Wie könntens sonst bspw. ein grenzfreies Europa und den europäischen Gedanken mit Osterweiterung weiterspinnen und dem Wähler schmackhaft machen, wenn durch eine solche Erweiterung die Kriminellen aus ganz Europa hier freien Zugang finden?
...um andere und "wichtigere" Schauplätze ins Licht der Öffentlichkeit zu bringen, da störte eine alarmierende Statistik doch nur?
Du weißt doch selbst der angewendeten Mittel. Ausgeschlossen ist nichts... Vielleicht ist es aber auch ganz anders?
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Allerdings ja kein Einzelfall: Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatzschildern wie Schule oder Kindergarten gelten ja auch Mitternacht und Sonntags.
Das erinnert mich an das berühmte Indianer- Urteil, mit dem irgend ein unglaublich realitätsbezogener deutscher Richter vor zig Jahren in die Justizgeschichte einging.
Der Richter wies einen Autofahrer darauf hin, dass er nicht alles unterniommen habe, um seiner Sorgfaltspflicht zu genügen und damit den Unfall am Bahnübergang zu verhindern:
"Sie hätten aussteigen und ein Ohr auf die Schienen legen müssen, um das Herannahen des Zuges zu hören!"
Gruß, Caboose .
. Es ist immer wieder faszinierend, über Dinge zu staunen, die anderen Menschen Freude bereiten.
Zitat Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatzschildern wie Schule oder Kindergarten gelten ja auch Mitternacht und Sonntags.
wie sollte das auch anders geregelt sein ? etwa mit Angaben von Wochentagen inklusive Uhrzeiten ?? die meisten Menschen sind doch eh schon völlig überfordert mit sich und ihrem Fahrzeug... die halten am Ende noch vor den Schildern an um diese zu lesen !
. . Gruß Hobby
der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....
so sehr ich eure aufregung verstehen kann, bleibt euch trotzdem ein "wer lesen kann, ist klar im Vorteil" nicht ersparrt ....
im Text steht eindeutig
Zitat Im vorliegenden Fall ging es um ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen, das an einer Bundesstraße Tempo 80 als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigte.
und das bedeutet das dort nicht grundsätzlich sondern situationsbedingt die Geschwindigkeit runtergeregelt wird. im text steht leider nicht wann das war und welche Temperatur herschte (20°C, 5°C oder -2°C) an Brücken kann es durchaus wenn der Wind ungünstig kommt auch bei sonst trockener Straße und +5° Glatteis enstehen
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Sehe ich wie Jörg. Und in dem Fall war es Januar. Also Winterzeit mit kalten Nächten. Selbst wenn tagsüber 15°C gewesen wären, ist der Boden von Kälte oder sogar Nachtfrost einfach kalt und es kann auch bei Plus Temperaturen zu Straßenglätte kommen.
Wenn dieser Vorgang im August gewesen wäre, dann hätte ich die Entscheidung der Richter nicht verstehen können.
Zugegeben, das mit dem elektronischem Schild habe ich überlesen ... aber die Urteilsbegründung ist dahingehend nicht sehr konkret, sondern eröffnet stattdessen weiteren Interpretationsspielraum ... ein Hinweis auf den konkreten Geltungsbereich wäre eigentlich das mindeste:
Zitat Das OLG bekräftigte aber auch, dass der Zusatz "Schneeflocke" entbehrlich sei: Wörtlich heißt es: "Das eine 'Schneeflocke' darstellende Zusatzschild enthalte bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen - entbehrlichen - Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren möglicher winterlichen Straßenverhältnisse abwehren solle."
Das Schild ist also wie folgt zu interpretieren: Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, weil es winterliche Straßenverhältnisse geben kann. Es bedeutet nicht: Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nur bei winterlichen Verhältnissen.
das Schild 1007-30 heiß ganz eindeutig nicht "bei Glatteis" (da währen 80 wahrscheinlich eh ein wenig viel) sondern "Gefahr unerwarteter Glatteisbildung" ist also eindeutig eine Erklärung für die Geschwindigkeitsbegrenzung und keine Einschränkung der Geschwindigkeitsbegrenzung
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