Thema von Der Elsässer im Forum W650/W800 Technik Bereich
Hatte gestern einen Platten, hinten, Nagel drin, meinen ersten mit der W, kam grad noch so heim.
Jetzt würd's mich grad zum Spaß mal interessieren, wer den schon mal (oder mehrmals) nen Mopped-Platten hatte.
Und ist es denn zulässig, nur den Schlauch zu tauschen? (Mein Schlappen-Händler sagt, undichte schlauchlose Motorrad-Reifen müsse man in jedem Fall tauschen, solche mit Schlauch nicht.)
Thema von Der Elsässer im Forum W650/W800 Technik Bereich
Zur allgemeinen Info:
Mein Reifenhändler teilte mir heute mit, dass der BT45 fürs W-Hinterrad erst wieder ENDE JULI lieferbar ist . Recherche meinerseits im Internet bestätigt das.
Nur gut dass wir unseren BRUNO haben, der hat nämlich welche auf Lager gelegt. (Und verschickt die auch.)
:o)
Martin
NEIN, ich wechsle nicht auf die Männerreifen, BASTA!
ich bin nächste Woche (11.-16.6.) im Bayerischen Wald unterwegs. Hat mir jemand Tipps was ich nicht verpassen darf und wo ich gut und günstig übernachten kann??
Und hat jemand Lust mich den einen oder anderen Tag zu treffen/begleiten ??
Thema von Der Elsässer im Forum W650/W800 Technik Bereich
Meine W machte vorne bei jeder Radumdrehung ein leicht kratzendes Geräusch. Ursache: Vorderrad-Lager hin, das linke mehr als das rechte. Dadurch lief das Rad nicht mehr rund und die Bremsscheibe berührte bei jeder Radumdrehung die Beläge. Spiel am Rad deutlich spürbar, wenn man danach sucht.
Sollten die Radlager nicht etwas länger als nur 37 000 km halten?? Und ich schwör, meine W kam nie in die Nähe eines Hochruckreinigers oder Dampfstrahlers.
:o)
Martin
By the way: Lagertausch kostet nen satten Hunni, ohne Rad-Aus/Ein-Bau!!!
Und auch bei unseren östlichen EU-Mitgliedern ist Vorsicht angeraten:
In Antwort auf:Seit 1. 7. 2006 existiert in der Tschechei ein Gesetz, dass einen Verkehrsteilnehmer, der durch einen Unfall einen Sachschaden von über 50.000 Kronen (entspricht ca. 2.000 Euro) verursacht und/oder dabei verletzt wird, automatisch für ein bis zwei Jahre mit einem Fahrverbot für alle Klassen belegt. Außerdem wird er mit einer Geldbuße zwischen 25.000 und 50.000 Kronen bestraft. Und jetzt kommt es: Dabei ist es unerheblich, ob der verunglückte Verkehrsteilnehmer allein beteiligt war und außer am eigenen Körper und der eigenen Maschine keinerlei Fremdschaden verursacht hat. Spätestens, wenn die Polizei hinzu kommt, wird er verdonnert. Ob der Schaden die 50.000 Euro-Grenze überschreitet und keinerlei technischer Defekt vorliegt, entscheidet sie vor Ort. Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes hat sich die Unfallziffer dramatisch verringert. Kein Wunder, wenn beim Eintreffen der Ordnungskräfte jetzt oft niemand mehr vor Ort ist. Jede Person in Tchechien - egal ob einheimisch oder nicht - wird sich in Kenntniss dieser Regel, bei Verursachung eines Unfalls, schnell aus dem Staub machen. Für uns Bundesrepublikaner ist noch wichtig: Zur Gerichtsverhandlung sollte man, muss aber nicht nach Tschechien reisen. Erstens sind Vorladung (wie später auch das Urteil) in der Landessprache verfasst, und nach der derzeit gültigen Rechtsprechung hat der Richter keine andere Wahl, beim Vorliegen der oben genannten Kriterien den Biker zu verdonnern. Auf tschechisch. Wer trotzdem Lust auf eine handfeste Gerichtsverhandlung hat: Ein Dolmetscher ist selbst mitzubringen und zu bezahlen. Bisher war Tschechien ein schönes Motorradland. Wer sich in Zukunft dorthin begibt, sollte zumindest im Hinterkopf behalten, dass er selbst nach einem an sich harmlosen Ausrutscher ( eine Motorradverkleidung und ein paar Sturzteile knacken bei großzügiger Hochrechnung die 2.000 Euro-Grenze locker) zwischen ein- und zweitausend Euro an unsere Nachbarn überweisen und außerdem dort für mindestens ein Jahr kein Kfz mehr führen darf.
Bevor ihr so mirnichts dirnichts in die Dolos brummt solltet ihr wissen was die Deutsche Botschaft Rom verlauten lässt. Net dass einer angeheult kommt, weil die Carabinieris kurzerhand seine W konfisziert haben:
In Antwort auf:Die mit Gesetz Nr. 168 vom 17.08.2005 (in Kraft gesetzt am 23.087.2005) eingeführten verschärften Sanktionen (entschädigungslose Konfiszierung) gegen Motorradfahrer bei Verstoß gemäß Artikel 170,1 und 2 sowie 171,1 des „Codice Stradale“ (sog. Wheelies, einhändiges Fahren, unzulässige Mitnahme von Passagieren und Verstoß gegen die Helmvorschriften) wurden mit Gesetz Nr. 286 vom 24.11.2006 mit Wirkung vom 01.01.2007 entschärft: Ab 01.01.2007 wird bei o.e. Verstößen nur noch eine administrative Verwahrung des Fahrzeugs für allerdings 60 Tage verhängt (bei Wiederholung innerhalb von 2 Jahren beträgt die Verwahrdauer dann 90 Tage). Neben der zusätzlichen Geldstrafe von derzeit mindestens 68,00 Euro (bei sofortiger Zahlung an Ort und Stelle) bis zu 275,00 Euro sind auch die Verwahrkosten vom Fahrer zu tragen.
Wir (AMSC-Leonberg) haben (wieder einmal) unsere Tourregeln in unserem Club-Rundbrief aufgenommen und ich dachte, so am Anfang der Tour-Saison wären sie auch für das W-Forum von Interesse/Nutzen.
Zu Beginn der neuen Fahrsaison möchten wir (wieder) einmal auf die AMSC-Tour-Regeln aufmerksam machen. (Letztes Jahr lief da wohl das eine oder andere schief, was zu Unmut der Tourguides führte.)
Grundsätzlich müssen bei Fahrten in einer Gruppe Rücksichten untereinander genommen werden. Und um einen sicheren und auch für alle befriedigenden Ablauf zu erreichen müssen dazu einige einfache Regeln beachtet werden. Natürlich wissen dies die „alten Hasen“, aber Neulinge und Gäste sollte man die Regeln in jedem Fall vor einer Ausfahrt erklären. Und den „alten Hasen“ schadet es sicher auch nicht, sie einmal wieder in Erinnerung zu bringen.
Sei pünktlich und mit vollem Tank am Treffpunkt.
Die langsameren Motorräder kommen immer nach vorne. Der Tourguide teilt dies vor der Fahrt ein - sehr wichtig für die Harmonie der Gruppe!
Bleibe innerhalb der Gruppe immer in Deiner Position. Das heißt: Kein Überholen in der Gruppe – und den Tourguide schon gar nicht!! Nach Pausen ist ein Positionswechsel natürlich immer möglich.
Du bist verantwortlich für den Fahrer hinter Dir. Wird Dein Hintermann langsamer, lasse ihn nicht aus Deinem Spiegeln verschwinden. Verringere Deine Geschwindigkeit; würdest Du trotzdem Deinen Hintermann verlieren, so signalisiere Deinem Vordermann - der sollte ja Dich beobachten. In der Kette weiß also der Tourguide schnell über einen drohenden Abriss Bescheid.
Beim flotten Fahren ist spätestens beim Abbiegen von der Vorfahrtstrasse auf den Hintermann/-frau zu warten.
Wenn ein oder mehrere Teilnehmer sich aus der Gruppe lösen wollen (z. B. auf dem Nachhauseweg), sollten sie das dem Tourguide (am besten vor Abfahrt) mitteilen. Schließlich soll ja nicht aus Unkenntnis eine Suchaktion nach den „Verlorenen“ gestartet werden.
Hält der Tourguide an, z.B. zum Tanken oder Regenbekleidung anziehen, halten alle, auch wenn sie nicht von der Aktion betroffen sind.
Eine schöne und unfallfreie Fahrsaison wünschen Michel und Martin --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------