Und auch bei unseren östlichen EU-Mitgliedern ist Vorsicht angeraten:
In Antwort auf:Seit 1. 7. 2006 existiert in der Tschechei ein Gesetz, dass einen Verkehrsteilnehmer, der durch einen Unfall einen Sachschaden von über 50.000 Kronen (entspricht ca. 2.000 Euro) verursacht und/oder dabei verletzt wird, automatisch für ein bis zwei Jahre mit einem Fahrverbot für alle Klassen belegt. Außerdem wird er mit einer Geldbuße zwischen 25.000 und 50.000 Kronen bestraft. Und jetzt kommt es: Dabei ist es unerheblich, ob der verunglückte Verkehrsteilnehmer allein beteiligt war und außer am eigenen Körper und der eigenen Maschine keinerlei Fremdschaden verursacht hat. Spätestens, wenn die Polizei hinzu kommt, wird er verdonnert. Ob der Schaden die 50.000 Euro-Grenze überschreitet und keinerlei technischer Defekt vorliegt, entscheidet sie vor Ort. Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes hat sich die Unfallziffer dramatisch verringert. Kein Wunder, wenn beim Eintreffen der Ordnungskräfte jetzt oft niemand mehr vor Ort ist. Jede Person in Tchechien - egal ob einheimisch oder nicht - wird sich in Kenntniss dieser Regel, bei Verursachung eines Unfalls, schnell aus dem Staub machen. Für uns Bundesrepublikaner ist noch wichtig: Zur Gerichtsverhandlung sollte man, muss aber nicht nach Tschechien reisen. Erstens sind Vorladung (wie später auch das Urteil) in der Landessprache verfasst, und nach der derzeit gültigen Rechtsprechung hat der Richter keine andere Wahl, beim Vorliegen der oben genannten Kriterien den Biker zu verdonnern. Auf tschechisch. Wer trotzdem Lust auf eine handfeste Gerichtsverhandlung hat: Ein Dolmetscher ist selbst mitzubringen und zu bezahlen. Bisher war Tschechien ein schönes Motorradland. Wer sich in Zukunft dorthin begibt, sollte zumindest im Hinterkopf behalten, dass er selbst nach einem an sich harmlosen Ausrutscher ( eine Motorradverkleidung und ein paar Sturzteile knacken bei großzügiger Hochrechnung die 2.000 Euro-Grenze locker) zwischen ein- und zweitausend Euro an unsere Nachbarn überweisen und außerdem dort für mindestens ein Jahr kein Kfz mehr führen darf.
mein lieber Elsäßer, Du wirst mir langsam unheimlich
_________________________________________________ ____________________________________ "Die schönsten Torpedos in den Rohren, das Stück für fünfundzwanzigtausend Mark, und alles was wir brauchen ist für fünzig Pfennig alter Draht..." http://www.myspace.com/DuckDunn
..........daran sieht man, das Gesetzgeber auf der ganzen Welt gelegentlich spinnen.
Beziehungsweise, daß sie so hilflos sind, eventuelle gut gemeinte Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, nur mit dem Holzhammer durchsetzen zu können.
Diese tschechische Methode zwingt ja geradezu zur Unfallflucht. Ein normaler Parkrempler kostet bei heutigen Automobilen (und Motorrädern) ja ganz leicht über 2000 EURO.
Bei aller Meckerei hier in Deutschland --- uns geht es in dieser Beziehung wohl noch richtig gut ! Und ich habe immer weniger Lust mich ins Ausland zu begeben. (Obwohl ich es wohl trotzdem tun werde)