würde ich auch noch mit warten. Ohne Versicherung bist Du schnell einen Hunderter los, und das mit vermutlich ungewissen Erfolgsaussichten. Kann aber trotzdem nicht schaden, sich schonmal nach einem Anwalt umzusehen, für den Fall der Fälle.
Ich verstehe das doch richtig: wenn der Vorwurf des Fahrens mit erloschener Betriebserlaubnis vom Tisch ist, ist das Ganze nur ärgerlich und kostet. Erst wenn sie auch nach dem Termin keine Ruhe geben und den Vorwurf aufrecht erhalten, würde ich ernsthaft an einen Anwalt denken.
Naja, das Problem ist halt, das sich da zwei Behörden dran abarbeiten, die nix miteinander zu tun haben und auch nicht wissen, was die jeweils andere Behörde tut. Das ist zum einen die Bußgeldstelle und zum anderen die Kreisverwaltung bzw. Zulassungsstelle. Die ersteren brummen einem dann evtl. ein Bußgeld auf, die anderen sind für die Einhaltung der Verkehrssicherheit zuständig, sprich die sorgen eben dafür das dieses den Verkehr gefährdende Fahrzeug aus demselben gezogen wird. Zumindest habe ich das so verstanden.
Mein Termin morgen beim TÜV ist jetzt erstmal nur dafür da, die Zulassungsstelle ruhig zu stellen. Allerdings, sollte das Gutachten vom TÜV für mich positiv ausfallen, dann hätte ich zumindest mal was amtliches in der Hand, um bei der Bußgeldstelle Widerspruch einzulegen.
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