heute ist mein Bußgeldanhörungsbogen gekommen, von der Kreisverwaltung auch gleich ein Schreiben, daß ich das Fahrzeug bis zum 18.06. vorführen lassen soll.
Das Nichttragen des Helmes steht drin, obwohl der Bulle zu mir gesagt hatte, er würde es mit einer Verwarnung belassen, da ich den Helm ja dabei hätte, Arschloch.
Der Vorwurf: 1. Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt(LED-Leuchtmittel ohne erkennbares Prüfzeichen am Beiwagenin Front- und Heckbeleuchtung verbaut, welche grell leuchteten(Blendwirkung) und durch laienhafte Verkabelung aufgefallen sind) § 19 Abs. 5, §69a StVZO; §24 Abs 1, 3 Nr. 5 STVG, 214a.2 BKat
2. Sie trugen während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm
Beweismittel: Foto Zeuge: Polizisten
Das einzig Positive, daß das Typenschild nicht mit einer Silbe erwähnt wird.
Das Foto lag nicht bei, kann man das anfordern?
Ich werde den Anhörungsbogen mal zurückschicken und Stellung dazu nehmen, lohnt es da Fotos beizulegen?
Was die laienhafte Verkabelung anbelangt, woher will ein Polizist, der nicht mal eine Soffitte kennt, wissen, was laienhaft verkabelt ist. Mal abgesehen davon, daß die Verkabelung zwar von einem Laien gemacht wurde, von mir, aber nicht laienhaft.
Wieso bekomme ich von der Kreisverwaltung schon eine Aufforderung zur Vorführung bis 18.06., wenn der Anhörungsbogen noch nicht mal ausgewertet wurde? Ich gehe mal davon aus, daß die Bußgeldstelle das nicht bis zum 18. bearbeitet hat.
Aschäscherlisch.
Maggi
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
Ja, auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Damit ist vermutlich auch der Vorführtermin hinfällig. Im Widerspruch anführen, dass die Leuchten sehr wohl ein - wenn auch schlecht zu erkennendes Prüfzeichen haben und dass du davon ausgehst, dass der Vorführtermin damit hinfällig ist. Ein Foto ist da sicher hilfreich. Eventuell wird dieser Bereich dann eingestellt. Aber viel Hoffnung habe ich nicht. Um das Fahren ohne Helm wirst du nicht herumkommen.
Ich hänge mal dran, was ich geschrieben habe, daß ich um den Helm nicht drumrum komme ist mir schon klar, aber Stellung darf ich ja dazu ja wohl nehmen.
Den Verstoß 1.) gebe ich nicht zu, da es keinen Verstoß gab. Die Front- und Heckbeleuchtung des Beiwagens haben ein Prüfzeichen(zugegebenermaßen schlecht zu erkennen), als Beweis habe ich entsprechende Fotos beigefügt, die sie bitte mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Beweisfotos vergleichen.
Verbindung ohne HotDog: Weiß: - Gelb: + Blinker Rot: + Tagfahrlicht Braun: + Positionslicht
Verbindung mit HotDog: Weiß: - zu Weiß HOTDOG Gelb: + Blinker zu Gelb HOTDOG Rot: + zu Rot HOTDOG: Tagfahrlicht Braun + zu Braun HOTDOG Blau + zu Blinker + an Fahrzeug ( Schaltet Tagfahrlicht so bald Blinker an ist)
Versorgungs- Kabel darf man von der Länge nicht abschneiden, alle Verbindungen zu der Kabel müssen Wasser dicht angeschlossen sein.
Alle Led Rückleuchten verbrauchen wenig Strom was zum Vorteil und Nachteil ist. Vorteile: - durch niedrige Strom verbrauch = weniger Kraftstoff verbrauch. - Langjährige Nutzung ohne Wartung. - Erschütterung fest Nachteile nur bei Led Rückleuchten: - niedrige Widerstand - (niedrige Stromverbrauch) nicht alle Fahrzeuge erkennen die niedrige Stromverbrauch der Led Rückleuchten. Fahrzeuge sind von Hersteller auf viel größere Strom verbrauch eingestellt und so wen die Lampe statt 21Wat nur 1,5Wat verbracht, wirt von Fahrzeug als Fehlfunktion angezeigt. Ins besondre bei Blinkfunktion. Wird fast im allen Fehlen durch zusätzlichen Widerstand Problem gelöst. Hier zu möchten wir Sie auf unsere Widerstands-Ersatzlast für LEDs Rückleuchten leiten. Durch die Ersatzlast werden alle Fehlfunktionen behoben, (nur wenn Fehler auftreten). Die Gesetzlichen Vorschriften werden nur dann Erfühlt, wen der Lastwiderstand abgeschaltet wird, so bald die Led Einheit nicht korrekt funktioniert, „Blink Ausfallkontrolle“ geht an.
Beschreibung Hochwertiger Ersatz für Hella Rücklichter (Hamburger) Einfacher Austausch durch Plug&Play System ALLGEMEINE EIGENSCHAFTEN • Plug&Play Anschluss • Spannung: 12-24V • Mit E-Kennzeichen • IP- Schutzklasse: IP67 ABMESSUNGEN IN MM • Durchmesser: 140 mm • Tiefe: 84 mm • Abstand der Schrauben auf der Rückseite: 45 mm
Wie aus den Beschreibungen ersichtlich ist, befinden sich auf beiden Beleuchtungseinheiten E-Zeichen. Die von den Polzisten bemängelte laienhafte Verkabelung rührt vermutlich daher, dass das Kabel am vorderen Positionslicht etwas länger ist als üblich. Dies liegt daran, dass das Kabel laut Beschreibung nicht gekürzt werden darf.
Den Verstoß 2.) gebe ich zu, ich kam gerade aus dem Krankenhaus von meiner Mutter, der es nicht gut ging und war wohl etwas unkonzentriert, als ich losfuhr und vergaß den Helm anzuziehen, was mir eigentlich noch nie passiert ist. PHK XXXXX sagte mir zwar er würde mich nur mündlich verwarnen, hat es sich dann aber wohl anders überlegt.
Die im Anhang befindlichen vier Bilder mit den E-Prüfzeichen, habe ich jetzt nicht hochgeladen.
Geht das so oder sollte man das irgendwie anders formulieren?
Maggi
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Ich bin tatsächlich etwas bei Serpel. Es kann ins Auge gehen, wenn man auf der Behörde einen gelangweilten Erbsenzähler mit kleinem ... hat, der an genau sowas Spaß hat. Meine Erfahrung mit Behörden hat mich gelehrt, keine liebevollen, ausführlichen Brieffreundschaften mit denen anzufangen, sondern möglichst einfach zu versuchen, den Ball wieder in deren Hälfte zu bekommen, und dabei möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten.
Maggi, Du bist denen keine großen Produktinformationen schuldig, dass ist deren Problem. Kürz das einfach raus, bis auf den Hinweis bzgl. der Konformität. Die müssen Dir nachweisen, dass Du Mist gebaut hast, und Du bist denen keine Erklärung der Welt schuldig. Dasselbe gilt für den Helm: wenn Du Pech hast, lieferst Du denen mit Deiner Erklärung Munition für weitere Aktionen.
Ich würde es so machen:
===SCHNIPP===
Hiermit widerspreche ich Ihrem Bescheid ... vonm ....
Die Front- und Heckbeleuchtung des Beiwagens haben ein Prüfzeichen(zugegebenermaßen schlecht zu erkennen), als Beweis habe ich entsprechende Fotos beigefügt.
Wie aus den Beschreibungen ersichtlich ist, befinden sich auf beiden Beleuchtungseinheiten E-Zeichen.
Den Verstoß 2.) gebe ich zu.
===SCHNIPP===
Wobei ich in Sektlaune zu 2) vielleicht sogar überhaupt nichts schreiben würde. Wenn Du einen Vollhonk gegenüber hast, kippt der mit Deinem Widerspruch zu 1) vielleicht sogar den ganzen Verwaltungsakt. Ist unwahrscheinlich, aber der Versuch ist nicht strafbar und kostet nichts bzw. hat keine negativen Konsequenzen, falls es doch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Keine langen technischen Erklärungen und Ausführungen an Sachbearbeiter von Behörden. Unter Umständen versteht der/die überhaupt nicht von was Du schreibst und ist schon vom langen Text genervt (was u.U. schlecht für Dich ist).
Kurzer und bündiger Widerspruch zum technischen Problem und nichts zum ungetragenen Helm. Einfach nur Widerspruch gegen die "angeblichen" tech. Mängel - so wie "hein62" als Beispiel aufgeführt.
ich hab nochmal nachgedacht - ich würde sogar den Teilsatz der schlechten Sichtbarkeit streichen. Wichtig ist, dass das Bauteil das Zeichen hat. Wie gut oder schlecht es sichtbar ist, ist imho erstmal nicht relevant. Wäre ich der beschriebene Behördenmitarbeiter, kämme ich vielleicht auf die Idee, irgendeine Verordnung rauszusuchen, nach welcher das Zeichen gut sichtbar sein muss, und wenn nicht, sei eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen *blablabla*. Also auch weg mit dem Satz, keine Angriffsfläche bieten!
Und nix zu 2) in der Hoffnung, das die Behörde aus Dusseligkeit den kompletten Bescheid zurücknimmt.
Ganz wichtig: so schwer es auch fallen mag, bleib höflich und freundlich. Bashen, Haten, Sottisen helfen nicht, so schwer es auch sein mag, Sprüche wie "... hätten Sie auch selbst googeln können ..." zu unterdrücken. Du unterstützt als erwachsener, staatstragender und verantwortungsbewusster Bürger die Behörde bei der Ausführung ihres überaus diffizilen, schweren und anstrengenden Auftrags. :-) Bakunin kannst Du nebenbei ja immer noch lesen :-).
Worum gehts denn eigentlich? Fahren ohne Helm wären ohne Gewähr um die 40 Euro (https://www.bussgeldkatalog.org/helmpflicht-motorrad/). Die OWig für die Anbauteile dürfte auch nicht allzuhoch ausfallen. Was zeitlich und geldlch wehtut, dürfte die Vorführung sein, und die sollte zuerst bekämpft werden - und dafür bracuhst Du die Rücknahme des Bescheids.
Danke hein62, mit den technischen Ausführungen war ich mir auch nicht sicher. Du hast natürlich recht, daß man möglichst wenig Angriffsfläche bieten sollte. Dann werde ich das mal so machen.
Das Fahren ohne Helm ist ja unstrittig und darum geht's mir auch gar nicht, aber das mit der Beleuchtung könnte halt teuer werden, denn Gutachter/Prüfer machen das ja auch nicht umsonst. Keine Ahnung was da als Bußgeld fällig würde, da die aber von erloschener Betriebserlaubnis schreiben, könnte es auch noch Punkte geben, das würde ich gerne vermeiden.
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