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Dieses Thema hat 17 Antworten
und wurde 427 mal aufgerufen
 Gespanne
Seiten 1 | 2
Maggi Offline




Beiträge: 49.224

02.05.2025 17:30
Die Polizei... Antworten

...hat mich heute angehalten, weil ich Blödie vergessen hatte meinen Helm anzuziehen, ich vermute aber, die hätten mich sowieso angehalten. Dem jungen Herrn Polizisten und seiner Kollegin gefielen meine LED Positionslichter am Beiwagen nicht. "Die könnten andere Verkehrsteilnehmer irritieren"....

Er hat die Dinger fotografiert und das geht jetzt an die Bußgeldstelle, weil die Lampen halt auch kein E-Prüfzeichen haben, sind so Traktordinger.
Was noch doofer gelaufen ist, er hat das Typenschild vom MZ Boot fotografiert, statt vom Velorexrahmen. Eingetragen ist natürlich der Velorexrahmen.

Jetzt frage ich mich, müssen die Positionslampen ein E-Prüfzeichen haben und habe ich mit welcher Unbill habe ich zu rechnen?


Für den Helm haben sie mir übrigens nichts in Rechnung gestellt.


Und eine Parkknolle habe ich auch noch kassiert, heute war nicht so mein Tag.

--
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Ich springe hoch, ich springe weit,
warum auch nicht, ich hab' ja Zeit.
Frei nach H.E.

tom_s Offline




Beiträge: 6.394

02.05.2025 18:21
#2 RE: Die Polizei... Antworten

Zitat von Maggi im Beitrag #1
heute war nicht so mein Tag.

.. wärst Du mal heute morgen im Bett geblieben, oder so ...



Gruß
Thomas


Serpel Online




Beiträge: 48.902

02.05.2025 22:28
#3 RE: Die Polizei... Antworten

Wie kann man vergessen, den Helm aufzusetzen ... ?!

Ich hab ja schon viel vergessen, aber den Helm aufzusetzen ... den Kinnriemen festzuziehen vielleicht.

Gruß
Serpel

Maggi Offline




Beiträge: 49.224

02.05.2025 23:21
#4 RE: Die Polizei... Antworten

Auch wenn das hier nicht Thema ist.

Zitat von Serpel im Beitrag #3
Wie kann man vergessen, den Helm aufzusetzen ... ?!

Hat mich der Polizist auch gefragt...

Naja, ich kam aus dem Krankenhaus, wo ich meine Mutter besucht hatte, der es im Moment nicht besonders gut geht. Dann hatte ich auch noch eine Knolle und da bin ich auf mein Gespann und losgefahren. War halt mit den Gedanken woanders, sollte man nicht, wenn man Motorrad fährt, war aber so.

--
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pelegrino Offline




Beiträge: 51.769

02.05.2025 23:34
#5 RE: Die Polizei... Antworten

Und ich hatte gestern bei meiner Ausfahrt zuerst vergessen, die Handschuhe anzuziehen ... ich hatte allerdings gleich so ein Gefühl, daß irgend etwas nicht normal ist. Habe dann die Reservehandschuhe angezogen, die im Beiwagen lagen.

w650huebi Offline




Beiträge: 2.680

Gestern 00:01
#6 RE: Die Polizei... Antworten

Ich habe gestern meinen Schlüpper verkehrtherum angezogen… wurde aber auch nicht angehalten…
Ich werde alt…😎😎😎😉😂😂

Andie Rasenkante Offline




Beiträge: 521

Gestern 00:26
#7 RE: Die Polizei... Antworten

Zitat von Maggi im Beitrag #4
Auch wenn das hier nicht Thema ist.

Zitat von Serpel im Beitrag #3
Wie kann man vergessen, den Helm aufzusetzen ... ?!

Hat mich der Polizist auch gefragt...

Naja, ich kam aus dem Krankenhaus, wo ich meine Mutter besucht hatte, der es im Moment nicht besonders gut geht. Dann hatte ich auch noch eine Knolle und da bin ich auf mein Gespann und losgefahren. War halt mit den Gedanken woanders, sollte man nicht, wenn man Motorrad fährt, war aber so.


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"Das passt doch wie angewurzelt!"

Falcone Online




Beiträge: 114.454

Gestern 08:45
#8 RE: Die Polizei... Antworten

Helm vergessen kann ich auch nicht nachvollziehen, das ist bei mir ein Automatismus. Spätestens nach den ersten Metern würde ich es merken. Egal, hinterher weiß man alles besser ...

Aber zum eigentlichen Thema: Alle Beleuchtungseinheiten an einem Fahrzeug nach Erstzulassung 1954 müssen ein passendes Prüfzeichen haben. Mit einem E-Prüfzeichen bist du immer auf der sicheren Seite.
Es greift in deinem Fall §22a. Das kann ein Bußgeld von 50 € bedeuten, wenn keine Gefährdung vorliegt, aber die Betriebserlaubnis als erloschen angesehen wird. Wird die nicht als erloschen angesehen, was eigentlich so sein müsste, sind es nur 25 Euro. Eventuell musst du das Gespann beim TÜV vorführen.

Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass eine Gefährdung nicht bestand und deswegen die Betriebserlaubnis nicht erloschen ist, aber das liegt im Ermessen der Behörde.

Mit dem Seitenwagen-Typenschild ist es schon deutlich blöder, das verkompliziert die Sache. Da kann man dir jetzt schnell vorwerfen, einen nicht eingetragenen Seitenwagen gefahren zu haben - und dann ist die Betriebserlaubnis ganz sicher erloschen. Hier musst du also ggf. unbedingt Einspruch erheben. Und da kommt es nun darauf an, ob der Mitarbeiter der Bußgeldstelle genügend Sachverstand hat.
Ansonsten ist wider der TÜV mit einem Gutachten gefragt.

Grüße
Falcone

Maggi Offline




Beiträge: 49.224

Gestern 09:34
#9 RE: Die Polizei... Antworten

Doof, wie ist das denn nun eigentlich, darf auf so einem Beiwagengestell alles gefahren werden, was einem in den Sinn kommt oder gibt es da irgendwelche Bestimmungen?

Die Originalbeleuchtung am Beiwagen hat übrigens auch keine Prüfzeichen, soweit ich das gesehen habe.

--
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Falcone Online




Beiträge: 114.454

Gestern 12:09
#10 RE: Die Polizei... Antworten

Meinst du die MZ-Beleuchtung? Die hatte normalerweise auch eine Wellenlinie wie im Westen. Leider habe ich meine MZ-Teile alle verkauft, kann dir also kein foto machen.
Aber ganz davon abgesehen: Was dran ist, muss leider ein Prüfzeichen haben.

Das mit den SW-Aufbauten ist so eine Sache mit einer Grauzone, in der man sich trefflich streiten kann. Es gibt Seitenwagen, die als Einheit geprüft und ein Prüfzeichen haben. Dazu gehört ganz klar der MZ-Seitenwagen, aber beispielsweise auch alle Steib. An dem dürftest du keine Aufbauveränderung vornehmen. Wenn dein Velorex jetzt zwar ein Typenschild am Rahmen hat, aber kein Prüfzeichen, könntest du im Rahmen der Angaben (Gewichte), die auf dem Typenschild oder in den Fahrzeugpapieren als gesamtes Gespann auch den Aufbau verändern, vorausgesetzt er entspricht denn gängigen Vorschriften zur Sicherheit und zur Beleuchtung. Genaugenommen müsste so ein Aufbau aber abgenommen werden.

Mach doch mal ein Foto vom Typenschild des Velorex-Rahmens.

Wenn nun, wie in deinem Falle, ein (geprüfter) Velorex-Rahmen mit einem (geprüften) MZ-Boot kombiniert wurde, müsste auch das korrekterweise eingetragen werden, was aber kein Problem sein sollte, weil beide Bauteile ja geprüft sind und den Bestimmungen entsprechen. Der Sachverständige (nur der, also TÜV) braucht also nur noch die stabile verschraubung und das Einhalten der Gewichte zu kontrollieren.

Was ganz sicher keine Entschuldigung ist, wenn man sagt, dass das bei der HU aber immer so durchgegangen ist.

Grüße
Falcone

W-Ursula Offline




Beiträge: 171

Gestern 13:04
#11 RE: Die Polizei... Antworten

Oh, Maggi, was war das für ein Sch...-Tag gestern für Dich und Dein Gespann.

- Alles Gute für Deine Mutter!

Maggi Offline




Beiträge: 49.224

Gestern 13:53
#12 RE: Die Polizei... Antworten

Danke Martin.

Zitat von Falcone im Beitrag #10
Meinst du die MZ-Beleuchtung?

Nee, die Velorexbeleuchtung.

Ich habe mir jetzt aber nochmal die Lampen, die ich verbaut habe zu Gemüte geführt. Das vordere Positionslicht hat ein E9 auf dem Glas aufgedruckt, ist aber wirklich sehr schlecht zu erkennen.
Die hintere Rücklichtkombi soll angeblich auch ein E-Kennzeichen haben, ich kann es aber nicht finden.:-/ In der Lampe wird es sich ja sicher nicht befinden.

Zitat von Falcone im Beitrag #10
Mach doch mal ein Foto vom Typenschild des Velorex-Rahmens.

typenschild_velorex.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)
Frag mich aber nicht, was das bedeuten soll, außer der 562 sagen mir die anderen Zahlen aber nix.

Zitat von Falcone im Beitrag #10
Was ganz sicher keine Entschuldigung ist, wenn man sagt, dass das bei der HU aber immer so durchgegangen ist.

Ja, das ist mir schon klar.

--
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Frei nach H.E.

Falcone Online




Beiträge: 114.454

Gestern 15:49
#13 RE: Die Polizei... Antworten

Schau doch mal, ob du im Netz ein anderes Foto eines noch intakten Velorex-Typenschildes findest. Dann kannst du die beiden zweistelligen Zahlen vll. zuordnen. Das kann eine Baujahres (93)- und eine Gewichtsangabe (65) sein. Die sechsstellige Zahl ist vermutlich die Rahmennummer.
Nach einem Prüfzeichen sieht das aber alles nicht aus.
Was ist in deinem Brief eingetragen?

Grüße
Falcone

Maggi Offline




Beiträge: 49.224

Gestern 18:44
#14 RE: Die Polizei... Antworten

Das einzige Typenschild, das ich gefunden habe, wo die Zahlen passen könnten, ist ein Russisches:
Bildschirmfoto 2025-05-03 um 18.24.18.png - Bild entfernt (keine Rechte)

ТИПА
СОБСТВЕННЫЙ ВЕС:КГ
ПОЛЕЗНАЯ НАГРУЗКА 105 КГ.
НОМЕР ПРИЦЕЛА:
ГОД ИЗГОТОВЛЕНИЯ 19

Übersetzt(mit den aus meinem Schild eingesetzten Werten)
Typ: 562
Eigenes Gewicht: 65 kg
Die Nutzlast beträgt 105 kg.
Sichtnummer: 297932
Das Jahr der Herstellung 19 93

Das tschechische Schild passt nicht so wirklich:
Bildschirmfoto 2025-05-03 um 18.21.01.png - Bild entfernt (keine Rechte)

Im Fahrzeugschein steht:
zu J/4: M.Beiwagen Velorex Typ 562, Bereifung 3,50-16, dann gilt T:135, S.1:3, G:310, F.1/2: 550 i.Verb. mit Vorderradschwinggabel Motek....

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Frei nach H.E.

smack Offline




Beiträge: 3.870

Gestern 18:48
#15 RE: Die Polizei... Antworten

Typenschild Seitenwagen Velorex 562

vaha vlastní - eigengewicht
užitcove zatížení - nutzlast
číslo přívěsu - anhängernummer
Rok výroby - baujahr

edit: Maggi, stará otrava, byla rychlejší

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