...hat mich heute angehalten, weil ich Blödie vergessen hatte meinen Helm anzuziehen, ich vermute aber, die hätten mich sowieso angehalten. Dem jungen Herrn Polizisten und seiner Kollegin gefielen meine LED Positionslichter am Beiwagen nicht. "Die könnten andere Verkehrsteilnehmer irritieren"....
Er hat die Dinger fotografiert und das geht jetzt an die Bußgeldstelle, weil die Lampen halt auch kein E-Prüfzeichen haben, sind so Traktordinger. Was noch doofer gelaufen ist, er hat das Typenschild vom MZ Boot fotografiert, statt vom Velorexrahmen. Eingetragen ist natürlich der Velorexrahmen.
Jetzt frage ich mich, müssen die Positionslampen ein E-Prüfzeichen haben und habe ich mit welcher Unbill habe ich zu rechnen?
Für den Helm haben sie mir übrigens nichts in Rechnung gestellt.
Und eine Parkknolle habe ich auch noch kassiert, heute war nicht so mein Tag.
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Zitat von Serpel im Beitrag #3Wie kann man vergessen, den Helm aufzusetzen ... ?!
Hat mich der Polizist auch gefragt...
Naja, ich kam aus dem Krankenhaus, wo ich meine Mutter besucht hatte, der es im Moment nicht besonders gut geht. Dann hatte ich auch noch eine Knolle und da bin ich auf mein Gespann und losgefahren. War halt mit den Gedanken woanders, sollte man nicht, wenn man Motorrad fährt, war aber so.
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Und ich hatte gestern bei meiner Ausfahrt zuerst vergessen, die Handschuhe anzuziehen ... ich hatte allerdings gleich so ein Gefühl, daß irgend etwas nicht normal ist. Habe dann die Reservehandschuhe angezogen, die im Beiwagen lagen.
Zitat von Maggi im Beitrag #4Auch wenn das hier nicht Thema ist.
Zitat von Serpel im Beitrag #3Wie kann man vergessen, den Helm aufzusetzen ... ?!
Hat mich der Polizist auch gefragt...
Naja, ich kam aus dem Krankenhaus, wo ich meine Mutter besucht hatte, der es im Moment nicht besonders gut geht. Dann hatte ich auch noch eine Knolle und da bin ich auf mein Gespann und losgefahren. War halt mit den Gedanken woanders, sollte man nicht, wenn man Motorrad fährt, war aber so.
__________________________________ "Das passt doch wie angewurzelt!"
Helm vergessen kann ich auch nicht nachvollziehen, das ist bei mir ein Automatismus. Spätestens nach den ersten Metern würde ich es merken. Egal, hinterher weiß man alles besser ...
Aber zum eigentlichen Thema: Alle Beleuchtungseinheiten an einem Fahrzeug nach Erstzulassung 1954 müssen ein passendes Prüfzeichen haben. Mit einem E-Prüfzeichen bist du immer auf der sicheren Seite. Es greift in deinem Fall §22a. Das kann ein Bußgeld von 50 € bedeuten, wenn keine Gefährdung vorliegt, aber die Betriebserlaubnis als erloschen angesehen wird. Wird die nicht als erloschen angesehen, was eigentlich so sein müsste, sind es nur 25 Euro. Eventuell musst du das Gespann beim TÜV vorführen.
Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass eine Gefährdung nicht bestand und deswegen die Betriebserlaubnis nicht erloschen ist, aber das liegt im Ermessen der Behörde.
Mit dem Seitenwagen-Typenschild ist es schon deutlich blöder, das verkompliziert die Sache. Da kann man dir jetzt schnell vorwerfen, einen nicht eingetragenen Seitenwagen gefahren zu haben - und dann ist die Betriebserlaubnis ganz sicher erloschen. Hier musst du also ggf. unbedingt Einspruch erheben. Und da kommt es nun darauf an, ob der Mitarbeiter der Bußgeldstelle genügend Sachverstand hat. Ansonsten ist wider der TÜV mit einem Gutachten gefragt.
Doof, wie ist das denn nun eigentlich, darf auf so einem Beiwagengestell alles gefahren werden, was einem in den Sinn kommt oder gibt es da irgendwelche Bestimmungen?
Die Originalbeleuchtung am Beiwagen hat übrigens auch keine Prüfzeichen, soweit ich das gesehen habe.
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Meinst du die MZ-Beleuchtung? Die hatte normalerweise auch eine Wellenlinie wie im Westen. Leider habe ich meine MZ-Teile alle verkauft, kann dir also kein foto machen. Aber ganz davon abgesehen: Was dran ist, muss leider ein Prüfzeichen haben.
Das mit den SW-Aufbauten ist so eine Sache mit einer Grauzone, in der man sich trefflich streiten kann. Es gibt Seitenwagen, die als Einheit geprüft und ein Prüfzeichen haben. Dazu gehört ganz klar der MZ-Seitenwagen, aber beispielsweise auch alle Steib. An dem dürftest du keine Aufbauveränderung vornehmen. Wenn dein Velorex jetzt zwar ein Typenschild am Rahmen hat, aber kein Prüfzeichen, könntest du im Rahmen der Angaben (Gewichte), die auf dem Typenschild oder in den Fahrzeugpapieren als gesamtes Gespann auch den Aufbau verändern, vorausgesetzt er entspricht denn gängigen Vorschriften zur Sicherheit und zur Beleuchtung. Genaugenommen müsste so ein Aufbau aber abgenommen werden.
Mach doch mal ein Foto vom Typenschild des Velorex-Rahmens.
Wenn nun, wie in deinem Falle, ein (geprüfter) Velorex-Rahmen mit einem (geprüften) MZ-Boot kombiniert wurde, müsste auch das korrekterweise eingetragen werden, was aber kein Problem sein sollte, weil beide Bauteile ja geprüft sind und den Bestimmungen entsprechen. Der Sachverständige (nur der, also TÜV) braucht also nur noch die stabile verschraubung und das Einhalten der Gewichte zu kontrollieren.
Was ganz sicher keine Entschuldigung ist, wenn man sagt, dass das bei der HU aber immer so durchgegangen ist.
Zitat von Falcone im Beitrag #10Meinst du die MZ-Beleuchtung?
Nee, die Velorexbeleuchtung.
Ich habe mir jetzt aber nochmal die Lampen, die ich verbaut habe zu Gemüte geführt. Das vordere Positionslicht hat ein E9 auf dem Glas aufgedruckt, ist aber wirklich sehr schlecht zu erkennen. Die hintere Rücklichtkombi soll angeblich auch ein E-Kennzeichen haben, ich kann es aber nicht finden.:-/ In der Lampe wird es sich ja sicher nicht befinden.
Zitat von Falcone im Beitrag #10Mach doch mal ein Foto vom Typenschild des Velorex-Rahmens.
typenschild_velorex.jpg - Bild entfernt (keine Rechte) Frag mich aber nicht, was das bedeuten soll, außer der 562 sagen mir die anderen Zahlen aber nix.
Zitat von Falcone im Beitrag #10Was ganz sicher keine Entschuldigung ist, wenn man sagt, dass das bei der HU aber immer so durchgegangen ist.
Ja, das ist mir schon klar.
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Schau doch mal, ob du im Netz ein anderes Foto eines noch intakten Velorex-Typenschildes findest. Dann kannst du die beiden zweistelligen Zahlen vll. zuordnen. Das kann eine Baujahres (93)- und eine Gewichtsangabe (65) sein. Die sechsstellige Zahl ist vermutlich die Rahmennummer. Nach einem Prüfzeichen sieht das aber alles nicht aus. Was ist in deinem Brief eingetragen?
Das einzige Typenschild, das ich gefunden habe, wo die Zahlen passen könnten, ist ein Russisches: Bildschirmfoto 2025-05-03 um 18.24.18.png - Bild entfernt (keine Rechte)
ТИПА СОБСТВЕННЫЙ ВЕС:КГ ПОЛЕЗНАЯ НАГРУЗКА 105 КГ. НОМЕР ПРИЦЕЛА: ГОД ИЗГОТОВЛЕНИЯ 19
Übersetzt(mit den aus meinem Schild eingesetzten Werten) Typ: 562 Eigenes Gewicht: 65 kg Die Nutzlast beträgt 105 kg. Sichtnummer: 297932 Das Jahr der Herstellung 19 93
Das tschechische Schild passt nicht so wirklich: Bildschirmfoto 2025-05-03 um 18.21.01.png - Bild entfernt (keine Rechte)
Im Fahrzeugschein steht: zu J/4: M.Beiwagen Velorex Typ 562, Bereifung 3,50-16, dann gilt T:135, S.1:3, G:310, F.1/2: 550 i.Verb. mit Vorderradschwinggabel Motek....
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