So, heute war das Gutachten in der Post, ich darf jetzt sowohl als auch fahren, 155 Euro hat der Spass gekostet plus Fahtkosten.
Mal noch eine Frage, in dem Gutachten steht, man solle das jetzt unverzüglich eintragen lassen, Termine auf der Zulassungsstelle gibt es aber erst so in drei Wochen. Heißt das jetzt, ich muss noch drei Wochen warten bevor ich mit den Reifen rumfahren darf oder reicht es aus, das Gutachten dabei zu haben und auf einen Termin bei der Zulassungsstelle hinzuweisen?
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na klar! Bei aller Einsicht in Gesetze, Verordnungen, Durchführungsbestimmungen etc.: manchmal muss man einfach zusammenhalten und sich zumindest moralisch unterstützen, wenn die Exekutive mal wieder phantasievolle Blüten treibt.
Auch wenn es jetzt eigentlich nix mit der Pozilei oder Gespannen zu tun hat, freue ich mich, dass ab heute mein "Kowalski" endlich verkehrskonform unterwegs ist. Originalhinterrad in Verbindung mit dem 18" Doppelscheibenvorderrad sowie die Beringerbremsen werden eingetragen. Juhu!
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Ja, das ist es, jetzt muss ich nächste Woche nur noch zur Zulassungsstelle und alles eintragen lassen, dann ist zumindest der Drops gelutscht. Fehlen tut halt noch die Post von der Bußgeldstelle...
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Nun warte ich schon seit drei Monaten nach der Anhörung auf den Bußgelbescheid. Jetzt habe ich gelesen, daß sowas nach drei Monaten "verjährt", allerdings immer nur in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der Anhörungsbogen ist vom 02.06.2025, jetzt haben wir den 04.09.
Weiß da jemand was genaueres?
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Da ich mir selbst dazu noch keinen Kopf machen musste bin ich da nicht so im Bilde. Grundsätzlich ist das mit der 3-Monatsfrist wohl so. Tag der Deliktsbegehung plus 3 Monate = Verjährung; U.a. Verschickung des Anhörungsbogens (wohl Datum) unterbricht, d.h. Verjährungsfrist 3 Monate beginnt neu. Gilt diese Regel, wäre hier wohl Verjährung eingetreten. Du müsstest aber in jedem Fall Einspruch einlegen, damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird. ABER es gibt die Vorschrift des § 26 Abs. 3 Satz 2 StVG. Dort beginnt eine üble Verweisungskette, die vermutlich in irgendwelchen technischen Vorschriften endet. Es geht um den Zustand von Fahrzeugen. Da kenne ich mich allerdings nicht ansatzweise aus. Wenn die Vorschrift einschlägig ist, beträgt die Verjährung dann gleich mal 2 Jahre. Wie gesagt, da weiss ich aber nicht, was da alles drunter fällt.