Ich find’s halt problematisch, wenn nicht klar getrennt wird zwischen Zitat und eigenem Text. Wenn zum Beispiel so was als eigenes Elaborat eingeschätzt wird, wandert das Schreiben vermutlich ziemlich rasch im Papierkorb (oder abschlägig bescheinigt in den Akten):
Fahrzeuge sind von Hersteller auf viel größere Strom verbrauch eingestellt und so wen die Lampe statt 21Wat nur 1,5Wat verbracht, wirt von Fahrzeug als Fehlfunktion angezeigt
In meinem Schreiben war das durchaus als Zitat zu erkennen, hier in der Forensoftware nicht. Aber das Thema ist ja jetzt eh erledigt, ich lasse das weg.
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
Wie aus den Beschreibungen ersichtlich ist, befinden sich auf beiden Beleuchtungseinheiten E-Zeichen. Damit ist die Betriebserlaubnis m.E. nicht als erloschen anzusehen.
===SCHNIPP===
evtl noch einen Nachsatz a la "bitte Sie daher, den Bescheid/Anzeige/... zu prüfen...".
Vergiss die Formulierung. Ich kann darin keine OWig und schon garkeinen Straftatbestand entdecken. Das dürfte die "Kirsche obendrauf" eines eifrigen Verwaltungsangestellten sein. Der Hauptfeind ist imho die erloschene Betriebserlaubnis wegen E-Nummer. Aber auch hier: kurz und knapp, verwirre sie durch Einfachheit. Die sollen jetzt erstmal ins Nachdenken kommen. Mit Glück wars das (bis auf das Oben-Ohne-Fahren). Mit Pech ziehen sie sich noch was aus der Nase - aber das bleibt abzuwarten.
Oder ist hier etwas bekannt, dass eine "laienhafte Verkabelung" eine Aufforderung zur Vorführung begründen kann?
Vor Jahren bin ich mal von der Verkehrspolizei angehalten worden, weil ich wohl nicht wirklich, bzw. zu kurz an einem Stopschild angehalten hatte. O.K., kostete ein Verwarnungsgeld, selber schuld .
Anschließend bemängelte der Herr in grün den seitlich an meinem Klaufix-Anhänger montierten Reservereifen (der war ursprünglich mittig vorn befestigt, aber ich hatte den umgebaut und dort eine Nische für das Vorderrad meiner ollen DT175 angebracht). Das seitlich montierte Reserverad würde durch den Fahrtwind den Anhänger einseitig auslenken, und die Verkehrssicherheit des gesamten Gespanns beeinträchtigen - das müsse unbedingt begutachtet und ggf. eingetragen werden !
Soso, ja denn ... ich versprach, das umgehend zurück zu bauen, bzw. eintragen zu lassen. Der Freund und Helfer gab sich daraufhin jovial und belies es bei einer Verwarnung diesbezüglich .
Als ich bei der späteren HU des Anhängers den Sachverständigen der DEKRA daraufhin ansprach, schnappte der nach Luft und meinte:
"Sind die jetzt auch noch Sachverstänge? Stell' ich mich auf 'ne Kreuzung und regele den Verkehr? Die haben doch nicht alle Latten am Zaun ...!"
Du solltest jetzt aber auch die DT nicht mehr auf dem Anhänger transportieren. Die hat nur auf einer Seite einen Auspuff und könnte das gesamte Gespann schief ziehen!
.. und auf der Nordhalbkugel ist unbedingt der Einfluss der rechtsdrehenden Corioliskraft zu berücksichtigen. Also immer etwas nach links lenken um dem entgegenzuwirken.🫣