Ich find’s halt problematisch, wenn nicht klar getrennt wird zwischen Zitat und eigenem Text. Wenn zum Beispiel so was als eigenes Elaborat eingeschätzt wird, wandert das Schreiben vermutlich ziemlich rasch im Papierkorb (oder abschlägig bescheinigt in den Akten):
Fahrzeuge sind von Hersteller auf viel größere Strom verbrauch eingestellt und so wen die Lampe statt 21Wat nur 1,5Wat verbracht, wirt von Fahrzeug als Fehlfunktion angezeigt
In meinem Schreiben war das durchaus als Zitat zu erkennen, hier in der Forensoftware nicht. Aber das Thema ist ja jetzt eh erledigt, ich lasse das weg.
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
Wie aus den Beschreibungen ersichtlich ist, befinden sich auf beiden Beleuchtungseinheiten E-Zeichen. Damit ist die Betriebserlaubnis m.E. nicht als erloschen anzusehen.
===SCHNIPP===
evtl noch einen Nachsatz a la "bitte Sie daher, den Bescheid/Anzeige/... zu prüfen...".
Vergiss die Formulierung. Ich kann darin keine OWig und schon garkeinen Straftatbestand entdecken. Das dürfte die "Kirsche obendrauf" eines eifrigen Verwaltungsangestellten sein. Der Hauptfeind ist imho die erloschene Betriebserlaubnis wegen E-Nummer. Aber auch hier: kurz und knapp, verwirre sie durch Einfachheit. Die sollen jetzt erstmal ins Nachdenken kommen. Mit Glück wars das (bis auf das Oben-Ohne-Fahren). Mit Pech ziehen sie sich noch was aus der Nase - aber das bleibt abzuwarten.
Oder ist hier etwas bekannt, dass eine "laienhafte Verkabelung" eine Aufforderung zur Vorführung begründen kann?