Hm. Ob aufgrund dieser Aussage der Versicherungswirtschaft jetzt alle Verbrenner aus den Tiefgaragen verbannt werden? Leere Tiefgaragen haben ja auch was. Man könnte dort Carrera-Rennbahnen aufbauen ...
Ab und zu brennt halt mal ein Fahrzeug ab, ob das nun benzin, gas- oder elektrobetrieben wurde. Man kann es auch mit einer Silvesterrakete in Brand schießen. (Im Nachbarort 2017/18 passiert). Aber irgendwelche erhöhten Brandgefahren für bestimmte Antriebsarten nachzuweisen, ist m. W. noch nicht gelungen.
Zitat von 3-Rad im Beitrag #2932Hab noch mal nach recherchiert. Ist wohl schon 1988 aufgehoben worden. Die Schilder stehen aber immer noch an vielen Parkhäusern.
Fällt einem wohl als Nicht-Gas-Fahrer auch kaum auf.
Wobei es damals eben nicht um Parkhäuser ging, sondern um Tiefgaragen bzw. die unter der Erdgleiche liegenden Parketagen, das zudem mit gutem Grund: da das LPG eine höhere Dichte als Luft hat, sinkt es nach unten und sammelt sich dort an (im Gegensatz zu Erdgas bzw. Benzin oder Diesel). Aus gleichem Grund darf man auch keine "Gasflaschen" im Keller lagern.
Wenn der Eigentümer die Einfahrt verbietet, dann nutzt auch der Hinweis auf die offizielle Sichtweise nix.
Zitat von Caboose im Beitrag #2933Habe mich nie damit näher befasst, daher meine Frage:
Kann man die Betriebsart, ob Gas oder Benzin, einenm Fahrzeug von außen ansehen?
i.d.R. nicht. Freund von mir fährt einen Honda Jazz mit Gas/Benzinmotor ohne Heckaufschrift. Ich habs nicht erkannt, erst als ich mit Ihm zur Gastanke mitgefahren bin. Auf die Tankrechnung wurde ich echt neidisch