Hast du eine Freigabe dafür? Dann kannst du den Reifen, die bis 31.12.2019 gefertigt wurde, noch bis 2025 fahren. Hast du keine Freigabe, musst du den Reifen - genau wie bisher - auch weiterhin eintragen lassen.
Da es bei Heidenau keine Freigaben für W650 mehr gibt, kannst du nur noch die in den Papieren eingetragene Größe von Heidenau fahren. Das wäre also nur der K60 - wobei es den als Hinterreifen nur in der für die W650 nicht zugelassenen Geschwindigket T gibt. Für die W800 gibt es eine umfangreiche Freigabe, die noch bis 2025 gilt.
Grüße Falcone
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Freigabe 2020_W800_EJ800A_K60_K67_K34_K44_K36_K65_.pdf
Dann dürfte ich die Contis ohne Eintragung nur bis 2025 fahren Ich glaube wenn es soweit ist werde ich auf Michelin Activ Pilot wechseln. Schlechter als der K65 wird der sicher nicht sein, wobei ich nur mal im Regen ein bisschen überrascht worden bin vom K65. Dafür hat er hinten schon 30.000km runter und vorne ist er wegen Sägezahn bei 27.000km gewechselt worden.
Gruß Martin W650 SilberBlau 2000 Honda NC750S DCT 2015 Wartungsbeauftragter;)
Männer kennen nur eine Problemzone: Zu kleine Garage!
Da sich die Vorschrift in den letzten 6 Monaten mehrfach geändert hat und Petitionen auf den Weg gebracht sind, würde ich mal nicht 5 Jahre im voraus Planen ... zumal es bis dahin schon wieder ganz andere Reifen geben kann - vielleicht wird ja zB der BT46 ja ein ganz großer Wurf (in den Größen die wir brauch noch nicht lieferbar, aber in Planung)
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Ich habe die hier präsentierte Theorie in die Praxis umgesetzt.
Ort der Handlung: Prüfstelle des TÜV Süd, Schleißheimer Straße 126a, 85748 Garching-Hochbrück
Ich ließ eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO durchführen unter Vorlage der aktuellen Reifenfreigabe von Continental. Kostet 40 €.
Nach kurzer Besichtigung des Motorrads und der Conti-Bereifung desselben, sowie einer kurzen Besprechung mit dem Dienststellenleiter erklärte mir der Sachverständige, daß eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung möglich, aber nicht erforderlich wäre, da der bereits eingetragene Dunlop TT100 die Verwendung aller Reifen gleicher Größe und Bauart legitimiere. Meinen Einwand, daß der Conti als Radialreifen anderer Bauart wäre als der TT, wies er mit der Begründung ab, daß "es ja nur noch Radialreifen gibt".
Also gut. Ich ließ mir trotzdem in einem Anfall frivoler Verschwendungssucht die Genehmigung des Conti-Paares in Form einer Bescheinigung gemäß § 13 Abs. 1 FZV zur Berichtigung der Zulassungsbescheinigung ausstellen. Die kostenpflichtige Eintragung (Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung) lasse ich dann nächste Woche vornehmen.
Wie man leicht erkennen kann, sind die Zuständigen mindestens ebenso verwirrt wie wir.
Dieter
Alkoholfreies Bier... schmeckt richtig, ist aber falsch.
Die sind nicht verwirrt, denn wennn die sagen "es gibt nur noch Radialreifen", haben sie schlicht keine Ahnung. Und das gilt für alle Fahrzeuggattungen. Und wer ist hier noch verwirrt? Ist doch mittlerweile sowas von klar und mehrfach erklärt.
ZitatDie kostenpflichtige Eintragung (Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung) lasse ich dann nächste Woche vornehmen
Schau noch mal genau drauf, ob das wirklich notwendig ist. Nur wenn da so was wie "ist umgehend vorzunehmen", musst du das machen, ansonsten reicht es aus, den Wisch mitzuführen (den eh nie jemand kontrollieren wird) und das dann bei der nächsten anstehenden Änderung mit durchzuführen, z.B. wenn deine Erben die W ummelden wollen.
Ob Lyrik oder nicht, fahre nach wie vor diesen Pneu, allerdings nicht goldschriftverziert. Mich überzeugt der Reifen im Original-Finish. Er lässt das Motorrad ausreichend galant vor sich hinrollen, hält recht lange, ist leider zu teuer und das Wichtigste, sieht um Längen besser aus, als jede andere Pelle, die auf die Felgen der W gezogen werden. TT rules.