Also wen ich die verlinkte Publikation des ADAC richtig verstehe dürfen ab 2020 produzierte Reifen OHNE Eintragung und Freigabe vom Hersteller gefahren wenn die Dimensionen und der Geschwindigkeitsindex passen, oder verstehe ich da was falsch?
Zitat von GeorgIV im Beitrag #1142Also wen ich die verlinkte Publikation des ADAC richtig verstehe dürfen ab 2020 produzierte Reifen OHNE Eintragung und Freigabe vom Hersteller gefahren wenn die Dimensionen und der Geschwindigkeitsindex passen, oder verstehe ich da was falsch?
Die Situation wird doch demnach sehr viel einfacher, oder nicht?
Jein, die Radialreifen von Conti ab Baujahr 2020 müssen eingetragen werden. Außerdem gilt sobald ein anderer Lenker, Federbeine oder Gabelfedern, egal ob mit abe oder eingetragen, montiert sind, die vereinfachte Regel eigentlich auch nicht, was in dem Fall gilt ist eigentlich gar nicht geregelt....man muss einen TÜVler finden der die Reifen einträgt.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Eine Abweichung vom Serienzustand liegt dem adac zufolge nur dann vor, wenn Änderungen vorliegen, die „Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben.“ Das Wären also z.B. andere Felgen, Kotflügel und ggf. Bremsscheiben. Der Lenker oder das Fahrwerk haben ja keinen Einfluss auf die "Rad/Reifen-Eigenschaften". Der vorher verlinkte Artikel von bikeundbusiness.de beschäftigt sich zwar mit abweichenden Reifendimensionen weist allerdings auch darauf hin, dass der Serienzustand vorliegt, wenn "am Fahrzeug keine Veränderungen vorgenommen werden/wurden, die den Bauraum des Rades betreffen"
Ausserdem entspricht die Kombination ContiRoadAttack2/ContiClassicAttack ja den geforderten Spezifikationen:
Gefordert | Conti:
Vorne: 100/90 - 19 M/C (57H) | 100/90 - 19 M/C (57V) => erfüllt und übertrifft Spezifikationen gemäß Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinten: 130/80 - 18 M/C (66H) | 130/80 - 18 M/C (66V) => erfüllt und übertrifft Spezifikationen gemäß Zulassungsbescheinigung Teil I
Im Ergebnis darf also die Kombi ContiRoadAttack2/ContiClassicAttack ohne Weiteres (zumindest auf der W800) gefahren werden, auch wenn z.B. Federbeine und Lenker umgebaut wurden!
ZitatIm Ergebnis darf also die Kombi ContiRoadAttack2/ContiClassicAttack ohne Weiteres (zumindest auf der W800) gefahren werden, auch wenn z.B. Federbeine und Lenker umgebaut wurden!
Nein. Das ist falsch, wie hier schon mehrfach ausgeführt.
Hier habe ich mal den Text eingestellt, wie er auch ab sofort in der Datenbank zu lesen ist:
Freigaben und Zulässigkeit ab Januar 2020
Im Herbst 2019 brachte das Bundesverkehrsministerium eine neue Verordnung zur Verwendbarkeit von Motorradreifen heraus. Im Januar 2020 wurde im Bundesverkehrsblatt eine überarbeitete Version veröffentlicht und damit noch bestehende Unklarheiten beseitigt.
Für die Reifen auf den W-Modellen bedeutet dies folgendes: Die Reifenbindung fällt weg. Zulässig sind ab sofort alle Reifentypen aller Hersteller, die die in den Papieren angegebenen Dimensionen aufweisen.
Für die W650 und die W800 A bis Modelljahr 2016 sind dies die Größen: Vorne 100/90-19 57H Hinten 130/80-18 66H
Für die W800 B und C (ab 2019) sind dies die Größen: Vorne 100/90-18 45R Hinten 130/80-18 64R
Für die W800 D (Standard-Version ab 2020) gelten wieder die Größen: Vorne 100/90-19 57H Hinten 130/80-18 66H
Für die W800 B, C und D (ab Modelljahr 2019) ist die Reifenbindung weggefallen.
Für die W650 und die W800 A bedeutet dies, dass alle Diagonalreifen, die diese Bezeichnung aufweisen, gefahren werden dürfen. Eine Freigabe ist nicht notwendig. Ein M/C in der Bezeichnung deutet daraufhin, dass es sich um Motorradreifen handelt und ist ohne Belang. Das H am Ende ist der Geschwindigkeitsindex und bedeutet, dass der Reifen bis 210 km/h zugelassen sein muss. Das R am Ende bedeutet, dass der Reifen bei den W800 B und C nur noch bis 170 km/h zugelassen sein müssen. Ebenso ist bei den W800 B und C die Mindesttragfähigkeit herabgesetzt. Man darf aber sowohl Reifen mit höherem Geschwindigkeitsindex als auch Reifen mit höherer Traglast aufziehen, nur unterschreiten darf man diese Werte nicht.
Eine Besonderheit gibt es bei den beliebten Reifen Continental Classic Attack und Road Attack. Für diese Reifen-Kombination gab es bisher eine Freigabe für W650 und W800 A. Dies sind aber Radialreifen, weisen somit eine andere Bauart auf, und tragen daher ein R in der Bezeichnung: Vorne 100/90 R 19 57H (Classic Attack) Hinten 130/80 R 18 66H (Road Attack) Reifen einer anderen Bauart dürfen nicht mehr ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere gefahren werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Für die W650 und die W800 A gab es aber von Continental eine Freigabe für diese Reifenkombination. Diese Freigabe bleibt bis 2025 gültig, wenn die Reifen ein Herstellungsdatum von vor dem 1.1.2020 aufweisen. Für die W800 B, C, D gilt, dass die Conti-Reifen immer eingetragen werden müssen, da es keine Freigabe gibt.
Zum Eintragen dieser Reifen, was für alle W650 und W800 A ab 2026 zwingend notwendig ist, kann man von Continental eine Herstellerbescheinigung bekommen, mit der die Prüforganisationen den Reifen eintragen können.
Zitat Für die W800 B, C, D gilt, dass die Conti-Reifen immer eingetragen werden müssen, da es keine Freigabe gibt.
Zum Eintragen dieser Reifen, was für alle W650 und W800 A ab 2026 zwingend notwendig ist, kann man von Continental eine Herstellerbescheinigung bekommen, mit der die Prüforganisationen den Reifen eintragen können.
So isses. Da die W800B oder C ein 18“ Vorderrad hat kann hier auf beiden Rädern ein Road Attack 3 in folgenden Größen aufgezogen werden: Hinterrad: 130/80R18 66V TL Vorderrad: 100/90R18 M/C 56V TL
Ja, ist leider so. Ein Radialreifen gilt als „Umbau“ und muß abgenommen und eingetragen werden. Die sogenannte „Bescheinigung zur Vorlage bei einer Einzelbegutachtung“ ist bei Continental aber problemlos zu bekommen. Ich lass‘ es, wenn Wetter und Temperaturen wieder Warmduscherkompatibel sind, eintragen. Muss man ja nur einmal machen.