Ja, das sind die Erläuterungen zum §36 StVZO. Nein, das siehst du leider nicht richtig. In den Fallbeispielen wird von gleicher Reifenbauart ausgegangen, bei anderer Reifenbauart (hier Änderung von Diagonal- auf Radialreifen) muss eine Eintragung erfolgen.
ich denke ich werde es drauf ankommen lassen und auch die nächsten Jahre nur mit der Freigabe den Conti fahren
zum einen werden fast 100% der rennleitung das nicht blicken und zum anderen wir es eine unendliche diskusion beim TÜV geben bis der durchschnitts-tüfftler kapiert was ich überhaupt von ihm will, wenn ich einen eintrag für einen freigegebenen reifen wünsche.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Zitat von der W Jörg im Beitrag #1082zum einen werden fast 100% der rennleitung das nicht blicken
Das hängt davon ab, wer juristisch gesehen den Nachweis erbringen muss. Musst du nachweisen, dass der Reifen ok ist oder muss die Rennleitung nachweisen, dass du den Reifen nicht fahren darfst?
Der Grüne: "Jetzt weisen Sie mir doch mal nach, dass Sie den Reifen auf diesem Motorrad überhaupt fahren dürfen!"
Jörg: "Weisen Sie mir doch erst einmal nach, dass ich das NICHT darf ... !"
Falcone weiß da bestimmt mehr ...
Gruß Serpel
"DA SIND WIR LETZTES MAL AUCH GESESSEN MIT BLICK AUF DAS MURMELTIER!"
Jörg schrieb doch, dass er die Freigabe mit sich führen will. Ich denke, dass es schon sich in der Materie extrem gut ausgebildete Polizisten braucht, die sich davon nicht beeindrucken lassen. Zumindest bis 2025. Und was dann kommt, werden wir sehen. Rein rechtlich ist der Fahrer/Halter wohl in der Pflicht, nachzuweisen, dass die Veränderungen am Fahrzeug zulässig sind.
Langsam hab ich das Gefühl, dass kein Mensch in D mehr genau weiß, was Sache bei Reifen ist. Der TÜV wird wohl weiterhin restriktiv prüfen, aber die Streife unterwegs ebenso großzügig ein Auge zudrücken.
Gruß Serpel
"DA SIND WIR LETZTES MAL AUCH GESESSEN MIT BLICK AUF DAS MURMELTIER!"
Mal dazu ein Statement eines TÜV-Ings, den ich zum Thema Reifen befragte, weil mich das Thema Mischbereifung, Reifen verschiedener Hersteller, beispielsweise vorne Metzler, hinten weiterhin Bridgestone, um diesen aufzufahren, befragte. Seine Antwort,.solange die im Fahrzeugschein(-brief) vermerkten Reifengrößen eingehalten werden, alles kein Problem und nichts was seinen Anstoß erwecken würde. Freigaben waren für ihn keine Erwähnung wert. Eben einzig die passende Größe. Demnach werd' ich wohl mischen, wenn der vordere Bridgestone verschlissen ist und so langsam auf Metzler bei der CB umsteigen.
Zitat von Serpel im Beitrag #1086Langsam hab ich das Gefühl, dass kein Mensch in D mehr genau weiß, was Sache bei Reifen ist.
richtig .... man hat die neue Regelung ja auch wirklich so undurchsichtig wie möglich gemacht
viel einfacher wäre doch gewesen:
wenn freigabe dann freigabe - basta und wenn keine freigabe ist identische größe mit eintrag im Schein erlaubt (von mir aus auch mit: wenn vorne und hinten zueinander gehörende typen montiert sind)
zwei logische regeln die man sich merken kann (auch die rennleitung) und alles ist einfach und wenn original-reifen nicht mehr produziert werden, gibt keine probleme für die besitzer des motorrades
ab 2030 müssen die Reifen wahrschnlich bei zunehmenden Mond produziert werden damit die Freigabe gültig ist und bei regen dürfen nur noch dann diagonalreifen gefahren werden wenn der Monat auf "r" endet
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Wie würdet ihr das handhaben? Ich habe jetzt noch 2mm, also entweder Geiz ist geil, die Saison beginnen lassen und die Reifen bei wahrscheinlich schnell erreichten Mindestmaß wechseln oder die Winterpause nutzen, jetzt in Ruhe wechseln und in Bälde die Road Attack 3 eintragen lassen. Ich bevorzuge ja die 2. Variante, brauch nur mal ein bisschen pushen...
Bei Reifen ist Geiz nie geil, sondern der Freude am Fahren in hohem Maße abträglich. Seit ich selber Reifen montiere, warte ich selten bis zum bitteren Ende, sondern wechsle, wenn das Fahren mit den abgenudelten Flanken keinen Spaß mehr macht.
2mm ist das Mindestmaß, wenn auch nicht das gesetzliche. Also hast du im Grunde diese Wahl gar nicht Ich würde auch jetzt wechseln und mit gutem Gefühl und auf guten Reifen in die Saison starten. Heute Morgen bekam ich auch gerade die voraussichtlich benötigten Reifen für die kommende Saison geliefert und war erschrocken, wie teuer Reifen im Vergleich zum letzten Winter geworden sind. Und dabei werden im Januar normalerweise die Tiefstpreise aufgerufen.
2mm Mindestmaß sollte nicht unterschritten werden, kann aber bis 1,6mm als gesetzliches Mindestmaß. Urlaubsfahrten trete ich mit 2mm Restprofil nicht an, aber sonst, gefahren wird, was die Pelle hergibt, ohne den makelosen Punktestand oder sonst irgendwas-und wen in Gefahr zu bringen.