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pelegrino Offline




Beiträge: 51.621

13.09.2019 10:27
#1006 RE: off topic Antworten

Zitat
...ließ ich mir per Einzelabnahme (mit Prüffahrt) von einem auf Motorräder spezialisierten TÜV-Ingenieur eintragen...

Das ist garnicht soo aufwändig und teuer - sagt mein Kumpel Heiko (seineszeichens selbst Prüfingenieur bei DEKRA und TÜV früher gewesen). Er sprach von einem Kollegen, der das prinzipiell gern machte, kostete früher (na gut, müßte um die 10 Jahre her sein) irgendwas knapp über 100 € ...

Ello Offline




Beiträge: 3.547

13.09.2019 11:45
#1007 RE: off topic Antworten

Und wird heute einiges mehr kosten, befürchte ich.
Ich habe mich mal darum gekümmert welchen Reifen ich auf der Street fahren kann, diese hat ja keine Reifenbindung mehr. Folgendes kam dabei heraus:
Seit Anfang des Jahres gibt es ja eine neue Regelung und sogenannte Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen nicht mehr vom Hersteller herausgegeben werden, bis auf die schon vorhandenen.
Wenn ich das richtig verstanden habe verhält sich das in Zukunft so: Diagonalreifen kann ich in passender Spezifikation fahren und benötige dazu auch keine weiteren Papiere. Möchte ich allerdings den Conti Road Attack 3, also einen Radialreifen, so ist das eine Reifenänderung. Und diese muss ich eintragen lassen. Dies gilt auch für die Kombi Road Attack / Classic Attack für ältere Modelle. Da muss man dann zum TÜV o. ä. Der fragt dann natürlich: „Ja haben Sie denn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers das das auf diesem Mopped auch so funktioniert?“ „Äh, nein, die werden ja nicht mehr ausgestellt.“ „Ja dann müssen wir das testen, so geht das natürlich nicht“
Die notwendigen Tests zur Freigabe oder Unbedenklichkeit sollen also nicht mehr vom Hersteller durchgeführt werden sondern von Prüfungsorganisationen.
So zumindest stellt es sich dar nach einem Telefonat mit Continental die alles andere als glücklich mit der neuen Regelung sind.
Tja, man muss halt wissen wie man sich neue Einahmequellen sichert...

Maggi Offline




Beiträge: 48.684

13.09.2019 11:55
#1008 RE: off topic Antworten

Ehrlich gesagt ist mir das Wurscht, ich mache mir da keinen Kopp mehr. Bisher hatte ich weder Probleme beim TÜV noch bei den Cops.(Dreimal auf Holz klopf)

--
Blog
Ich springe hoch, ich springe weit,
warum auch nicht, ich hab' ja Zeit.
Frei nach H.E.

Serpel Offline




Beiträge: 48.239

13.09.2019 12:00
#1009 RE: off topic Antworten

Zitat von Maggi im Beitrag #1008
Ehrlich gesagt ist mir das Wurscht, ich mache mir da keinen Kopp mehr. Bisher hatte ich weder Probleme beim TÜV noch bei den Cops.(Dreimal auf Holz klopf)


Na, siehste!

Gruß
Serpel

"DA SIND WIR LETZTES MAL AUCH GESESSEN MIT BLICK AUF DAS MURMELTIER!"

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

13.09.2019 18:09
#1010 RE: off topic Antworten

Zitat von Ello im Beitrag #1007
Möchte ich allerdings den Conti Road Attack 3, also einen Radialreifen, so ist das eine Reifenänderung. Und diese muss ich eintragen lassen. Dies gilt auch für die Kombi Road Attack / Classic Attack für ältere Modelle.



zur Info: das gilt nur für die neue W800 ... für die alte W800 gibt es von Conti eine Freigabe für RA2/CA und für die W650 darüberhinaus auch für RA3/CA

 



ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer.
Bruno, für immer in unseren Herzen

Falcone Offline




Beiträge: 113.684

13.09.2019 18:29
#1011 RE: Conti Attack Antworten

Zitat
Das ist garnicht soo aufwändig und teuer ... irgendwas knapp über 100 € ...


Das findest du nicht teuer? Mit der inzwischen stattgefunden Preissteigerung und der Änderung der Papiere bewegst du dich also sicherlich in Regionen über 150 Euro - also so viel, wie ein Paar Reifen kostet. Ich halte es unter diesen Umständen für völlig witzlos, diese Reifen zu montieren und gar eintragen zu lassen.

@Ello, ich habe diese neue, künftige Regelung etwas anders verstanden - bin mir aber nicht absolut sicher. Soweit durch die Montage anderer Reifen keine Größenänderung stattfindet, reicht eine Freigabe, die man aber nach wie vor braucht. Ändert sich jedoch die Größe, ist eine Eintragung durch den TÜV notwendig. In diesem Falle braucht man natürlich keine Freigabe. Ich habe keine Aussage finden können, dass bei gleichbleibender Reifengröße die Änderung der Bauart (also von Diagonal auf Radial) eine Rolle spielt.

Wenn jemand eine verbindliche Aussage dazu findet, freue ich mich.

Freigabe Road Attack 3

Grüße
Falcone

Sprinter7 Offline




Beiträge: 3.284

13.09.2019 18:48
#1012 RE: off topic Antworten

@Monika: Leider nein, da nur in Kombination mit anderen Änderungen: Felge etc., - und daher war's ein "lohnender Aufwand".

Gruß!
Sprinter

Sprinter7 Offline




Beiträge: 3.284

13.09.2019 19:09
#1013 RE: off topic Antworten

@ Martin

Zitat von Falcone im Beitrag #1004
Um ein Rutschen zu vermeiden, wäre so wenig wie möglich Profil hilfreich. Je mehr Profilrillen über die Mitte laufen, desto empfindlicher reagiert der Reifen auf längsverlaufende ausgegossene Nahtstellen.


Es handelt sich allermeist nicht um tieferliegende Asphaltstreifen, sondern um erhabene, glatte und längsverlaufende Asphaltstreifen (Bitumenpolymer). Meine Erfahrung: glatt auf glatt r u t s c h t eher, zumal bei leichten Kurven.

Gruß!
Sprinter

Ello Offline




Beiträge: 3.547

13.09.2019 20:47
#1014 RE: off topic Antworten

Zitat
@Ello, ich habe diese neue, künftige Regelung etwas anders verstanden - bin mir aber nicht absolut sicher. Soweit durch die Montage anderer Reifen keine Größenänderung stattfindet, reicht eine Freigabe, die man aber nach wie vor braucht. Ändert sich jedoch die Größe, ist eine Eintragung durch den TÜV notwendig. In diesem Falle braucht man natürlich keine Freigabe. Ich habe keine Aussage finden können, dass bei gleichbleibender Reifengröße die Änderung der Bauart (also von Diagonal auf Radial) eine Rolle spielt


Genau das meinte der Mitarbeiter von Continental aber, das eine Änderung der Bauart, also von Diagonal auf Radial, eben eine Eintragung in den Papieren benötigt. In der COC oder im Schein der Street steht nämlich z.B. 130/80-M18, da müsste zur Verwendung von Radialreifen aber noch ein „R“ stehen. Nur dann könnte ich ohne Eintragung Radialreifen benutzen. Und Du schreibst das man für die Verwendung anderer Reifen eine Freigabe weiterhin benötigt, die gibt es aber, nach Aussage des Conti-MA, in Zukunft vom Hersteller nicht mehr. Wenn ich auf den einschlägigen Reifenshops die Street eingebe taucht da nur der BT45 auf, noch nicht mal der montierte Dunlop K300P. Aber ich blicke da ja auch nicht so ganz durch und lasse mich da auch gerne aufklären

Falcone Offline




Beiträge: 113.684

13.09.2019 21:46
#1015 RE: off topic Antworten

Dass man weiterhin Freigaben benötigt, da bin ich mir recht sicher. Das eine Änderung von Diagonal auf Radial eine Eintragung bedingt, kann durchaus sein. Da schaue ich mal, ob ich was dazu rausfinde.

Dass der Dunlop nicht auftaucht, ist doch klar - der hat ja eine ABE für die W800/2.

Grüße
Falcone

deep_dark_blue Online




Beiträge: 136

13.09.2019 22:08
#1016 RE: off topic Antworten

Mir schrieb der nette Mann von Continental (neben 1000 anderen Paragraphen die er zitierte) als ich fragte, warum der CRA3 für die W650 eine Freigabe hätte und ob Conti ihn nicht für die W800 nicht auch einfach freigeben könne:

Zitat
Bei der W 800 handelt es sich um eine eintragungspflichtige Größen bzw Bauartänderung, diese muss , auch wenn eine Bescheinigung existieren würde, per Einzelabnahme eingetragen werden.
Da Bescheinigungen bei Größen/Bauartänderungen keine Gültigkeit mehr haben, führen wir keine Fahrversuche mehr durch.



Offenbar ist also Größenänderung auch mit Bauartänderung gleichzusetzen

###

Liebe Grüße // Torsten

deep_dark_blue Online




Beiträge: 136

13.09.2019 22:11
#1017 RE: off topic Antworten

Weiter schrieb Conti:

Zitat
da es sich um eine Größenänderung handelt ist es gegebenenfalls möglich, Ihnen eine Bescheinigung für die Prüfstelle ausstellen, um eine Einzelabnahme/Eintragung zu vereinfachen. Um zu prüfen, ob wir Ihnen diese Bescheinigung ausstellen können, benötigen wir allerdings zwingend die nachstehend aufgeführten Informationen (bitte senden Sie uns diese zu, falls Sie eine solche Bescheinigung wünschen):



Dann folgte eine lange Liste der benötigten Angaben und:

Zitat
Nach Erhalt der benötigten Informationen (siehe oben), werden wir die Möglichkeit prüfen, eine solche Bescheinigung auszustellen und Ihnen diese dann ggf. per Mail als PDF-Dokument zukommen lassen.

Bitte beachten Sie, dass eine solche Bescheinigung zur Eintragung der Reifen in Ihre Kfz-Papiere führen kann, jedoch nicht zwangsläufig führen muss, da von der zuständigen TÜV-, TÜH-, DEKRA- oder GTÜ- Prüfstelle eine Einzelbegutachtung Ihres Fahrzeuges durchgeführt wird.
Wir empfehlen daher, vor Kauf bzw. Montage der Reifen mittels dieser Bescheinigung bei Ihrer zuständigen Prüfstelle nachzufragen, ob ein Eintrag tatsächlich vorgenommen wird.



Offenbar braucht man also zwingend diese Bescheinigung (früher=Freigabe)

###

Liebe Grüße // Torsten

Falcone Offline




Beiträge: 113.684

14.09.2019 09:18
#1018 RE: off topic Antworten

Danke, Torsten. Da man ja davon ausgehen kann, das die bei Conti gut informiert sind, ist es ja dann jetzt bedauerlicherweise so, dass auch eine Bauartänderung der Reifen bei ansonsten identischer Größe die Eintragung erfordert.
Es scheint aber auch so, dass das nur für neuere Fahrzeuge gilt, denn die Freigabe des RA3 für die W650 ist je gerade erst in dieser Woche erfolgt. Letzte Woche war noch die alte Freigabe, die nur den CR2 beinhaltete, im Netz. Irgendwie ist das widersprüchlich.

Ich fasse also mal den derzeitigen Wissensstand zusammen (bitte um Korrektur, falls ich mich irgendwo irre), um ihn dann auch in die Datenbank zu übernehmen:

- Bestehende Reifenfreigaben ( = Unbedenklichkeitsbescheinigung) bleiben weiterhin gültig, solange sich die Reifendimension nicht ändert.
- Ändert sich die Reifendimension, dann gilt ab jetzt auch die Freigabe nicht mehr.
- Als Reifendimension gilt nicht nur die Größe (Breiten/Höhenverhältnis) der Reifen, sondern auch der Aufbau der Karkasse (Diagonal/Radial)
- Statt einer Freigabe bekommt man bei einer Änderung der Dimension vom Reifenhersteller eine Bescheinigung.
- Mit dieser Bescheinigung erstellen die Prüfstellen von TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS eine Änderungsabnahme, die etwa 50,- Euro kostet und keinen Fahrversuch beinhaltet.
- Die Änderungsabnahme muss (wie auch die Freigabe früher) mitgeführt werden. Eine Eintragung in die Papiere ist nicht sofort notwendig, kann aber erfolgen, z.B wenn ohne hin eine weitere Eintragung ansteht oder bei einer notwendigen Neuausstellung (Halterwechsel, Abmeldung).

Herausgefunden habe ich auch noch, dass dies alles noch nicht gesetzlich geregelt, sondern derzeit irgendwie im Fluss ist. Die Prüforganisationen haben hier eine zusätzliche Einnahmequelle entdeckt und die Bundesländer auf ihre Seite gebracht, um Rückendeckung zu haben. Vom Verkehrsministerium erging 2008 eine Anweisung, dass auch Reifen anderer Dimensionen, für die seitens des Reifenherstellers eine Freigabe erging, bei einer HU durchzulassen sind und dass diese Umrüstung weder als Mangel oder gar als Erlöschen der BE zu werten sind. Diese wurde 2016 nochmals bestätigt. Darüber setzen sich die Prüforganisationen hinweg. Der oben beschriebene Weg der Änderungsabnahme ist also noch nicht gesetzlich geregelt (Stand September 2019), wird aber zur Zeit schon vielerorts so angewendet. Eine gesicherte Rechtslage gibt es demnach nicht
Es ist also zu befürchten, dass die Prüfer auf das Thema sensibilisiert sind und wieder genauer bei den Reifen hinschauen. Es gibt ja auch gutes Geld zu verdienen: Nachprüfung, Änderungsabnahme.

Für die W mit allen anderen Reifen außer Conti Attack bleibt also alles beim alten, für den Conti Attack empfehle ich, wenn man ganz sicher gehen will, die umfangreiche Übersicht des ADAC in der Anlage dieses Beitrags auszudrucken (zumindest die ersten relevanten Seiten) und neben der Freigabe mitzuführen. Jeden Polizisten bei eine Verkehrskontrolle kann man damit einbremsen, wenn er überhaupt das "R" in der ansonsten unveränderten Reifenbezeichnung beanstanden sollte.

Grüße
Falcone

Dateianlage:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
reifenfreigaben-ADAC.pdf
SR-Junkie Online




Beiträge: 5.139

14.09.2019 09:29
#1019 RE: Conti Attack Antworten

Zitat von Falcone im Beitrag #1011

Freigabe Road Attack 3


Na das ist ja klasse. Mein 2. Radsatz in der Garage ist mit einem neuen 3-er vorbereitet.
Und dass er - mindestens für mich - gut funzt, hatte ich letztes Jahr schon „erfahren“.

SR-Junkie
get your kicks on B276

ulgro Offline




Beiträge: 521

14.09.2019 09:32
#1020 RE: off topic Antworten

Zitat
- Bestehende Reifenfreigaben ( = Unbedenklichkeitsbescheinigung) bleiben weiterhin gültig, solange sich die Reifendimension nicht ändert.
- Ändert sich die Reifendimension, dann gilt ab jetzt auch die Freigabe nicht mehr.
- Als Reifendimension gilt nicht nur die Größe (Breiten/Höhenverhältnis) der Reifen, sondern auch der Aufbau der Karkasse (Diagonal/Radial)
- Statt einer Freigabe bekommt man bei einer Änderung der Dimension vom Reifenhersteller eine Bescheinigung.
- Mit dieser Bescheinigung erstellen die Prüfstellen von TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS eine Änderungsabnahme, die etwa 50,- Euro kostet und keinen Fahrversuch beinhaltet.
- Die Änderungsabnahme muss (wie auch die Freigabe früher) mitgeführt werden. Eine Eintragung in die Papiere ist nicht sofort notwendig, kann aber erfolgen, z.B wenn ohne hin eine weitere Eintragung ansteht oder bei einer notwendigen Neuausstellung (Halterwechsel, Abmeldung).

Herausgefunden habe ich auch noch, dass dies alles noch nicht gesetzlich geregelt, sondern derzeit irgendwie im Fluss ist.



DAS ist korrekt und der derzeitige Stand der Dinge. So habe ich das vom TÜV-Prüfer im persönlichen Gespräch erklärt bekommen.
Jetzt bin ich aber froh das Du das so zusammengefasst hast, da muss ich es nicht machen.

Außerdem bist Du als unanfechtbare Forums-Institution glaubwürdiger als ich. Was zählt bei den ganzen Göttern hier schon das Wort eines kleinen Lumpi wie mir....

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