Zitat von Falcone im Beitrag #1045Mann, was für eine üble Beutelschneiderei! Dieses neue Verfahren muss doch eigentlich den Reifenherstellern / -importeuren auch gewaltig stinken.
Den Eindruck habe ich auch. Wenn ich mich recht erinnere hat in einem Telefonat mit einem Mitarbeiter eines namhaften Reifenhersteller dieser in einem Nebensatz die Bemerkung fallen lassen das sich da neue Einnahmefelder gesichert wurden. Und das die Hersteller nicht sonderlich glücklich über die neue Regelung sind. Anstatt eine Prüfung die dann für alle gilt müssen jetzt alle einzeln geprüft werden, ist doch super. Ist jetzt zwar von mir eine reine Mutmaßung, aber es könnte ein Paradebeispiel dafür sein wie unter dem Deckmantel der „Vereinfachung“ von beteiligten Prüforganisationen Pfründe gesichert wurden. Diese Prüfung darf nämlich nur von den auf dem Schreiben Genannten durchgeführt werden, alle anderen sind raus. Ich weiß es nicht da ich die Prüfprocedere der Hersteller nicht kenne aber ich stelle mir doch die Frage ob sich die Qualität durch die neue Regelung bessert.
ZitatDiese Prüfung darf nämlich nur von den auf dem Schreiben Genannten durchgeführt werden, alle anderen sind raus.
Das kann so nicht sein, denn gerade zu Beginn des Jahres wurden hier die Bestimmungen geändert. Solche Prüfungen müssen zwar von einem entsprechend qualifizierten Prüfer erfolgen (Es gibt den aaS - amtlich anerkannte Sachverständigen - im Gegensatz zum aaP - amtlich anerkannten Prüfer -), das ist aber nicht mehr auf bestimmte Prüforganisationen beschränkt, wie es noch bis vergangenes Jahr war. Statt wie früher TÜV/TÜH in den alten Bundesländer und Dekra in den neuen Bundesländern dürfen solche Prüfungen nun bundesweit von Dekra, TÜV, GTÜ und KÜS durchgeführt werden. Eventuell hat Conti da seine Vordrucke noch nicht auf den neuesten Stand gebracht, obwohl in der letzten Zeile ja steht: "TÜV, Dekra und andere"
Anscheinend doch, denn zunächst war ich bei der GTÜ. Dort hat man mir aber gesagt ich müsse zum TÜV da sie solche Abnahmen bzw. Prüfungen nicht machen dürfen.
zu der gesamten Diskussion verweise ich auf meinen Beitrag vom 14.09. Seit Mai darf in D jede Prüforganisation bzw. deren amtliche anerkannten Sachverständigen solche Eintragungen vornehmen.
Um es noch mal klarzustellen: Es geht um die Änderung der Reifendimension! Das betrifft allerdings (und derzeit nur) den Conti RoadAttack/Classic Attack.
Im Wechsel der Bauart von Diagonal- zu Radialreifen, was sich in Reifenbreite und - höhe bzw. - umfang auswirkt. 😏 Dabei handelt es sich gewiss um Dimensionen .
Genau, @mini, ich wollte es anfangs ja auch nicht wahr haben, aber das R in der Reifenbezeichnung ist tatsächlich eine Änderung der Dimension, wie es auch geänderte Gewichtsangaben sind. Also nicht nur die Reifengröße ist ausschlaggebend, auch die weitere Beschaffenheit.
Ernsthaft? Die Bauart ist ein Teil der Reifendimension? Die Tragfähigkeit ist doch auch nur eine "Mindestanforderung". Genau wie der Geschwindigkeitsindex. Wenn ich da jetzt einen Reifen mit "höheren" Angaben montiere, ist das eine Änderung der Reifendimension?
Dann schauen wir mal, ob der Kappes mit den Freigaben tatsächlich so kommt...