Das die Tragfähigkeit nichts mit der Bauart eines Reifens an sich zu tun hat, ist mir schon klar.
Zitat von Falcone im Beitrag #1064... aber das R in der Reifenbezeichnung ist tatsächlich eine Änderung der Dimension, wie es auch geänderte Gewichtsangaben sind. Also nicht nur die Reifengröße ist ausschlaggebend, auch die weitere Beschaffenheit.
Du sagtest ja, dass auch andere Parameter (Gewichtsangaben) eine "Dimensionsänderung" herbeiführen (wenn ich dich richtig verstehe!). Mein Problem ist halt einfach, dass ich mir nicht logisch erklären kann, warum eine andere Bauart eine Dimensionsänderung darstellen soll, ein anderer Tragfähigkeits-/Geschwindigkeitsindex keine Änderung der Reifendimension.
Ganz einfach: Alles das, was du auf der Reifenflanke findest, beschreibt die Reifendimension. Das beinhaltet die Maßangaben wie Breite und Durchmesser, die Bauart, den Geschwindigkeitsindex und die Traglast. Wobei die beiden letzteren Mindestangaben sind. Bei der Reifenbauart gibt es keine Minimalangaben, also muss sie passen.
Diagonal/Radial ist übrigens die einzige Einschränkung, die es in CH zu beachten gilt. Ich darf nicht einen Radialreifen durch einen Diagonalreifen ersetzen und umgekehrt. Ansonsten muss die Dimension einfach zur Felge passen. Und der Hersteller ist hier sowieso wurscht.
Den Affenzirkus, den die Deutschen (ganze EU?) mit ihren Reifenfreigaben veranstalten, kann man beim bestem Willen nicht erklären. (Beispielsweise hatte ich beim BT45 noch nie gefährliches Shimmy und noch mit keinem Reifen im Hochgeschwindigkeitsbereich Probleme mit Pendeln oder dergleichen.)
Gruß Serpel
"DA SIND WIR LETZTES MAL AUCH GESESSEN MIT BLICK AUF DAS MURMELTIER!"
ZitatDen Affenzirkus, den die Deutschen (ganze EU?) mit ihren Reifenfreigaben veranstalten, kann man beim bestem Willen nicht erklären.
Es gibt eine ganz einfache Erklärung - ob man sie verstehen will oder gar muss, steht auf einem anderen Blatt: In der EU ist die Reifenbindung vor ein paar Jahren generell gefallen. Da aber Deutschland einen Sonderstatus bezüglich seiner nicht tempobegrenzten Autobahnen hat, hat es das Recht bekommen, eigene Regeln aufzustellen, die das EU-Recht beschneiden. Also: Entweder rasen und eine Reifen-Regelmentierung in Kauf nehmen - oder Tempo reglementieren und freie Reifenwahl.
Interessant finde ich in diesem Zusammenhang immer wieder, dass es von Guzzi keinerlei Reifenbindung gibt (wobei ich es von den 1400er Modellen nicht weiß).
Und den ausgeprägten Shimmy mit BT45 bei den ersten W650 wird ja wohl keiner bestreiten wollen.
Dieters Hoffnung schließe ich mich an. Was mich nur wundert: Bevor so ein Gesetz in Kraft tritt, geht es noch durch diverse Anhörungen. Also entweder haben die Industrie und die Interessenvertretungen gepennt oder die Anhörungen laufen noch, was hoffen lässt.
Ich war schon mit allen möglichen Reifen auf deutschen Autobahnen mit >250 km/h unterwegs. Und nie gab es irgendwelche Probleme. Pendeln ist bei modernen Reifen kein Motorrad/Reifen-Problem mehr, sondern ein reines Motorradproblem.
Außerdem waren die Reifenfreigaben in der Vergangenheit bisweilen nachweislich falsch - in dem Sinne, dass die Serienbereifung ausgerechnet eine der am schlechtesten zum Motorrad passende war. Das mit der Sicherheit war und ist eben reine Heuchelei, in erster Linie waren und sind da wirtschaftliche Interessen ausschlaggebend.
Gruß Serpel
"DA SIND WIR LETZTES MAL AUCH GESESSEN MIT BLICK AUF DAS MURMELTIER!"
ZitatAußerdem waren die Reifenfreigaben in der Vergangenheit bisweilen nachweislich falsch - in dem Sinne, dass die Serienbereifung ausgerechnet eine der am schlechtesten zum Motorrad passende war. Das mit der Sicherheit war und ist eben reine Heuchelei, in erster Linie waren und sind da wirtschaftliche Interessen ausschlaggebend.
Da haste ausnahmsweise mal Recht, obwohl Dir nie Recht gehört...
Was von Reifenherstellern teilweise freigegeben wurde ist schon mehr als fragwürdig. Bestes Beispiel sind z.B. die Contis auf den originalen Felgen freizugeben....lächerlich.
Kein Wunder also, dass die Prüforganisationen so reagiert haben. Der inflationäre Umgang der Reifenhersteller mit Freigaben musste negativ auffallen.
Trotzdem hoffe ich das es bei der bisherigen Regelung bleibt.
Die CA/RA-Kombination gibt es ja schließlich in den Originaldimensionen. Und dass diese Contis aktuell die besten (legalen) Reifen für die W sind, ist kaum bestritten.
Ich hatte jetzt mal Zeit, die im Oktober erschienenen Gesetzestexte zu dieser Reifenproblematik durchzulesen. Als Datei findet ihr die beiden relevanten Seiten der StVZO auch im Anhang. Der ADAC hat zudem eine umfassende Informationsschrift herausgegeben, ebenfalls im Anhang.
Für die W hier noch mal meine Zusammenfassung: Alle W haben die im Gesetzestext erwähnte EU-Abnahme. Alle handelsüblichen Reifen, die hier im Forum besprochen werden, haben eine Bauteilgenehmigung, erkennbar durch das E im Kreis. Vorsicht ist geboten bei sog. Custom-Reifen aus dem Ausland.
Wird ein Reifen montiert, der in der Typgenehmigung (CoC) aufgeführt ist, so gibt es keine Probleme. Bei der W650 sind das aber nur der Accolade und der TT100. Bei der W800A ist es nur noch der TT100. Für die W800 B und C habe ich noch keine Unterlagen. Reifen mit Bauteilgenehmigung (E-Zeichen) und der korrekten Dimension (vorne 100/90-19 57 H und hinten 130/80-18 66 H) dürfen dann montiert werden, wenn eine Reifenfreigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Fahrzeugherstellers oder des Reifenherstellers vorliegt. Diese bisherige Praxis ändert sich ab 2020 wie folgt:
Für Reifen mit E-Kennzeichnung, die ab dem 1.1.2020 hergestellt werden und die in ihrer Dimension genau den Angaben entsprechen, die in den Papieren (CoC oder Zulassungsbescheinigung) angegeben ist bzw. deren Traglast und Geschwindigkeitsindex gleich oder größer ist, braucht man keine Freigabe und auch keine Eintragung. Da in einem solchen Fall aber die Haftung auf den Halter übergeht, ist es anzuraten, nur Reifen zu montieren, die eine Freigabe haben. De facto hat sich also nichts geändert.
Reifen mit abweichender Dimension brauchen eine Eintragung, soweit sie nach dem 1.1.2020 hergestellt wurden, auch wenn bisher eine Freigabe seitens des Reifenherstellers bestand. Für uns bedeutet das, dass davon derzeit nur der Conti Attack betroffen ist, denn der ist ein Radialreifen und trägt daher in der Bezeichnung der Reifendimension ein "R". Damit hat sich die Dimension geändert, auch wenn die Größenbezeichnung dieselbe geblieben sind. Derzeit (11/2019) im Handel befindliche Conti Attack haben naturgemäß ein älteres Herstellungsdatum und können weiterhin mit der Freigabe gefahren werden. Die Eintragungspflicht besteht erst bei Reifen ab dem Herstellungsdatum 1.1.2020 (DOT-Kennzeichnung 0120). Also macht es durchaus Sinn, sich ein Reifenpaar auf Halde zu legen, wenn man weiterhin den Conti fahren will. Ab 1.1.2025 besteht aber dann die Eintragungspflicht unabhängig vom Alter.
Bei der ganzen Angelegenheit handelt es sich um ein gültiges Gesetz im Rahmen der StVZO. Im Internet zu findende und auch hier geäußerte Vermutungen, dass sich daran noch etwas ändert, treffen erst mal nicht zu. Eine Änderung dieses neuen Verfahrens kann es nur durch eine erneute Gesetzesüberarbeitung geben.
Grüße Falcone
Dateianlage:
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Reifen-Infos vom ADAC 10-2019.pdf
Angefügte Bilder:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden! Reifen §36 StVZO 10-2019-Seite 1.jpg Reifen §36 StVZO 10-2019-Seite 2.jpg
Ich nehme an, bei deinen angehängten Seiten zum 36 STVZO handelt es sich um einen Kommentar? Sehe ich das richtig, dass das Fallbeispiel "andere Reifenbauart" nicht erwähnt wird?