Zitat von TurtleWas entsteht für ein Nachteil wenn Musikstücke als MP3 im Netz (illegal) runterladbar sind? Die Stücke kommen doch auch jederzeit "kostenlos" im Radio.
Apfel und Birne.
Die Rechte am Musikstück haben Kompnist, Texter und Interpret. Die leben von diesen Rechten. Die Rechte an der Ansicht der Hausfassade hat, wenn überhaupt, der Architekt. Allerdings müsste der erst einmal rechtlich durchsetzen, für das Fotografiertwerden ein Honorar zu kriegen. Dazu müsste er erklären, warum er beim Fotografieren geschädigt wird, beim Anschauen oder Malen aber nicht.
Na, viele nicht wirklich, die anderen zu gut für das bischen Arbeit.
An meiner Hauswand ist aber ein selbstgemachtes "Kunstwerk" das Klingelschild. Ich erkläre hiermit öffentlich, daß ich die Rechte an dem Design des Kustwerkes habe und Fotografieren/Veröffentlichung dieses Kustwerkes nur nach Rücksprache mit dem Künstler erfolgen darf. Bin ich jetzt Apfel oder Birne? Werner
Arbeit macht Spaß - man kann stundenlang zuschauen.
genau, der spezielle Schnitt der ums Grundstück reichenden Hecke ist auf meinem Mist gewachsen und ein modernes Kunstwerk, demnach bin ich der Künstler und die Rechte daran liegen bei meiner Person! So ein Hecke hat halt nicht jeder, von daher ist sie ein Alleinstellungsmerkmal, zumindest was den verkorksten Schnitt angeht!
Gruß Monti
Dem Nationalisten verkauft man auch seinen eigenen Tod als sicherheitsrelevante Notwendigkeit, und fürwahr, denn nur ein toter Nationalist ist auch ein guter... (Monti)
genau, der spezielle Schnitt der ums Grundstück reichenden Hecke ist auf meinem Mist gewachsen und ein modernes Kunstwerk, demnach bin ich der Künstler und die Rechte daran liegen bei meiner Person! So ein Hecke hat halt nicht jeder, von daher ist sie ein Alleinstellungsmerkmal, zumindest was den verkorksten Schnitt angeht! Gruß Monti
nur ist es in Deutschland nicht verboten Kunstwerke zu fotografieren und die Fotos dann auch zu nutzten
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Das Thema Bildrechte beschäftigt mich häufig. Dabei prallen viele Rechte aufeinander: Urheberrecht, Recht auf freie Meinungsäußerung, Hausrecht, usw. Viele dieser Rechte, die alle ihre Berechtigung haben, können im Fall Bildrechte konkurrieren und auch wenn sich Anwälte und Richter mit dem Thema auseinandersetzen, sind die Entscheidungen meist nur für genau einen Einzelfall zu klären und ein Rest Grauzone bleibt. Und immer, wenn es um Streitigkeiten geht, geht es eben auch ums Geld. Ein entstandener Schaden kann eben nur in Geld ausgedrückt werden. Schwarzweiß-Malerei hilft nicht viel, die Welt ist bunt.
Ein und dasselbe Bild kann juristisch unterschiedlich bewertet werden, weil die Art des Entstehens eine andere ist. Und eben auch der Nutzen und der potenzielle Gewinn, den jemand damit macht.
Fotografiert Mann seine Frau mitten In Hamburg mit einer Bank im Hintergrund und klebt das Bild in sein Album. Kein Problem: Das gleiche Bild, anderen öffentlich auf der privaten Homepage im Internet zugänglich gemacht, auch kein Problem. Ist der Mann ein Fotograf und die Frau ein Modell sieht kommt das juristische Problem facettenreich daher. Sollten die beiden die gleiche Perspektive und Belichtung wählen können die beiden untereinander mit dem vermeintlichen Auftraggeber verhandeln, wer wieviel bezahlt, bekommt usw. Steigt der Fotograf für das Foto auf einen Papierkorb kriegt er es mit der Berufsgenossenschaft zu tun, rechtlich ist es womöglich noch ok. Nimmt er statt des Papierkorbs einen Tritt ist die BG zufrieden, aber die Rechte des Architekten an der Gestaltung des Gebäudes sind verletzt. Sollte die Sonne nicht scheinen und der Fotograf benutzt Blitzlicht und Scheinwerfer ist der Begriff des öffentlichen Platzes auch schon nicht mehr ok, erzielt er den gleichen aufhellerischen Effekt am Rechner kann ihm keiner was... usw. Da lassen sich alle möglichen Fälle konstruieren. Und - vorausgesetzt es kommt zu Streitigkeiten - kommt man um eine individuelle Betrachtung jedes Einzelfalles nicht herum. Beide Seiten haben ein Interesse und ein Richter wird den Fall entscheiden.
Bei der Google-Aktion geht es aber darum, dass durch die gigantische Masse an Bildern eine Einzelfallbetrachtung kaum möglich ist und sich Google mit dem Recht auf freies Fotografieren einen großen kaufmännischen Gewinn verspricht. Wo vorher niemand Bilder von privaten Gebäuden, Gartenanlage, Fassadenmalereien, Türschildern usw. als kaufmännisch messbaren Wert betrachtet hat, weil sie bei Fotos ja „normalerweise“ auch nur ein nicht wegzunehmender Hintergrund waren, werden sie hier zum Gegenstand der Wertschöpfung. Das heißt hier treffen zwei Welten aufeinander. Der große Konzern, der Reibach machen will und zwar auf Basis von Gesetzten, die aus der Praxis heraus entstanden sind, dass man ohne Hintergrund schlechterdings nicht fotografieren kann. Und das massenhaft.
Mein Fazit: Ich finde, dass es überhaupt kein Widerspruch ist, FÜR die Freiheit des Fotografierens zu sein und die Google-Aktion trotzdem zu verachten. Das gilt übrigens nicht nur für die Streetview-Geschichte, sondern die Satellitenbilder genau so.
Zitat Mein Fazit: Ich finde, dass es überhaupt kein Widerspruch ist, FÜR die Freiheit des Fotografierens zu sein und die Google-Aktion trotzdem zu verachten. Das gilt übrigens nicht nur für die Streetview-Geschichte, sondern die Satellitenbilder genau so.
ob man das verachtet oder nicht ist ja jedem selber überlassen, aber wenn ich sehe das man in Belgien dafür bezahlen muss was etwas frei zugängliches fotografiert und das Foto dann veröffentlicht wird mir schlecht (einziges Thema für Fotowettbewerbe für Hobbyfotografen in Belgien scheint dann ja wohl "Wolken" zu sein, oder?) und so etwas will ich hier nicht haben und bevor ich daran auch nur geringfügig kratze, will ich lieber das google sein streetview unbehelligt machen darf.
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
man sollte zwischen privater Knipserei und gewerblichem Ansinnen der Fotographiererei unterscheiden!
Gegen die Privatknipserei hab' ich nicht unbedingt etwas, aber sobald jemand in Gewinnabsicht handelt, dann möchte ich damit nicht in Zusammenhang (als Motiv) gebracht werden.
Gruß Monti
Dem Nationalisten verkauft man auch seinen eigenen Tod als sicherheitsrelevante Notwendigkeit, und fürwahr, denn nur ein toter Nationalist ist auch ein guter... (Monti)
Zitat von montcorbier Nö Jörg, man sollte zwischen privater Knipserei und gewerblichem Ansinnen der Fotographiererei unterscheiden! Gegen die Privatknipserei hab' ich nicht unbedingt etwas, aber sobald jemand in Gewinnabsicht handelt, dann möchte ich damit nicht in Zusammenhang (als Motiv) gebracht werden. Gruß Monti
sobald du als Person zu erkennen bist, sind deine Persönlichkeitsrechte sowieso höher eingestuft als das Urheberrecht des Fotografen, wo ist das Problem ??? das Haus in dem du wohnst hat keine Persönlichkeitsrechte.
Wenn ich ein Bild vom Brocken runter knipse, soll ich dann wirklich erst die Erlaubniss aller Hausbesitzer von Halberstadt und Werningerode einholen müssen bevor ich das (mit Gewinnabsicht !) bei einem Fotowettbewerb einreiche?
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Zitat bevor ich daran auch nur geringfügig kratze, will ich lieber das google sein streetview unbehelligt machen darf.
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Wenn ich ein Bild vom Brocken runter knipse, soll ich dann wirklich erst die Erlaubniss aller Hausbesitzer von Halberstadt und Werningerode einholen müssen bevor ich das (mit Gewinnabsicht !) bei einem Fotowettbewerb einreiche?
Die Obstler-Fans werden hier ja reichlich bedient: Äpfel und Birnen !
Zitat bevor ich daran auch nur geringfügig kratze, will ich lieber das google sein streetview unbehelligt machen darf. [...] Wenn ich ein Bild vom Brocken runter knipse, soll ich dann wirklich erst die Erlaubniss aller Hausbesitzer von Halberstadt und Werningerode einholen müssen bevor ich das (mit Gewinnabsicht !) bei einem Fotowettbewerb einreiche?
Die Obstler-Fans werden hier ja reichlich bedient: Äpfel und Birnen !
das ist im Endeffekt das selbe, im Gegensatz zu dem Vergleich mit dem illegalen MP3s der hier auch schon gefallen ist.
Das Google die Gesichter unkenntlich macht ist richtig wichtig und auch nach dem Gesetzt notwendig, das sie auch Häuser auf Wunsch unkenntlich machen ist eigentlich nicht nötig, aber nett, einfach um nicht einen Präzedenzfall zu schaffen der ein Falsches Signal setzt.
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Stimmt, ich hab ja auch 2x Birnen und nicht noch mal die Äpfel genommen. Oder umgekehrt, ich weiß es nicht mehr so genau...
Ich will nur darauf hinaus, was Nisiboy schon ansprach, dass man für die Freiheit des Fotografierens und gegen belgische Einverständnisregelungen sein kann, ohne deshalb die Google-Aktion hinnehmen zu müssen. Verteufeln - wie schon gesagt - muss man sie aber auch nicht. Meine Haltung geht eher in Richtung "Wehret den Anfängen" (so weit wir über die Anfänge auch schon hinaus sein mögen).
Zitat Wenn ich ein Bild vom Brocken runter knipse, soll ich dann wirklich erst die Erlaubniss aller Hausbesitzer von Halberstadt und Werningerode einholen müssen bevor ich das (mit Gewinnabsicht !) bei einem Fotowettbewerb einreiche?
Was hat das damit zu tun, das ich nicht möchte, das mir jeder im Internet bei Google in den Garten schauen kann?
Nix. Aber auch gar nix.
Gruß Norbert, der noch nirgendwo gelesen hat, das man dem Jörg jetzt das Fotografieren verbieten will.
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