Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
W650.deW650 ForumW-Tour/Treff-Kalender
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 202 Antworten
und wurde 7.780 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Seiten 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | ... 14
der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

20.08.2010 18:37
#61 RE: "wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags ... Antworten

Zitat von Maggi
Kannst ja auch mal den Eiffelturm bei Nacht oder das Atomium in Brüssel knipsen und dann auf Deiner Homepage präsentieren...



und was soll da ein Problem sein ???

http://www.google.de/images?q=eiffelturm...=N&hl=de&tab=wi

83.600 treffer

http://www.google.de/images?q=Tour%20Eif...=N&hl=de&tab=wi

1.240.000 treffer

http://www.google.de/images?um=1&hl=de&c...l+Tower&spell=1

1.900.000 treffer


und nicht ein hinweis darauf das es da je auch nur ein verfahren gegeben hätte

 



Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!


Maggi Offline




Beiträge: 48.777

20.08.2010 19:38
#62 RE: "wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags ... Antworten

Nur weil Du keinen gefunden hast, den es erwischt hat, heißt es aber nicht, daß es erlaubt ist und darum geht's ja wohl und gewerbliche Ablichtungen, z.B. des Atomiums sind lizenzpflichtig.

http://www.bruessel-gui.de/bruessel/bericht-1.html
http://atomium.be/AuthorsRights.aspx?lang=de

Tschööö

Maggi

--
hco rewwe hcslök ,skcus wmb

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

20.08.2010 19:51
#63 RE: "wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags ... Antworten

OK ich gebe zu, dass ich mich mit belgischem recht nicht auskenne

offensichtlich ist es dann zumindest in deutschland so, dass das rechte von Fototos die im öffentlichem Raum enstanden sind weiterhin ausschließlich dem Fotografen gehoren ...


Zitat
Deutschland

Die heutigen Regelungen zur Panoramafreiheit gehen auf § 6 Nr. 3 KG von 1876 zurück, welches sich inhaltlich kaum vom heutigen Gesetz unterschied. Die geltende Fassung basiert auf § 20 KunstUrhG von 1907[1].

Maßgeblich ist das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
„(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.“

§ 59 UrhG betrifft nur urheberrechtlich geschützte Werke, doch hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Friesenhaus klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren.[2] Man darf also ein Gebäude in Privatbesitz von einem öffentlichen Weg aus unbedenklich fotografieren und die Aufnahmen kommerziell verwerten.



so kenne ich es auch aus Foto-fachzeitschriften (ist zugegebener weise eine weile her das ich es gelesen habe und ich kann auch nicht mehr sagen welche es war)

 



Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!


Muck Offline




Beiträge: 8.524

21.08.2010 00:29
#64 RE: "wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags ... Antworten

Zitat von der W Jörg
in jdem Fall sollten sich die paranoiden besser hinter eine schattenwand im Studio anonym äußern

Hast zwei Tage lang Zeit? Dann schick ich dir meine Querulantenliste. Hunderte Leute. Alle werden von irgend welchen finsteren Mächten verfolgt. Einen Brief mit ihrem Anliegen schreiben können sie keinesfalls, weil sie ihre Anonymität unbedingt wahren müssen. Aber es soll bittschön sofort ein Reporterteam zu ihnen kommen, um sie ins Medium zu rücken.

Die angeblichen Guggl-Opfer gehören fast alle zu dieser Kategorie. Denen is jedes Mittel recht, um irgend wie in ein Medium zu kommen. Die Leut denken doch eh nicht und kämen nie auf die Idee, dass es höchst seltsam ist, wenn ein auf seine Anonymität bedachter Vogel mit allen Mitteln in die Zeitung kommen will.

Zitat von Maggi
Ist das auch so, wenn diese Bilder gewerblich gemacht werden und damit Geld verdient wird?

Ich hätte gern ein Promille der Summe, die mit den Fotos eines beliebigen bekannteren Doms verdient wurde.
Seltsamer Weise regt sich aber keiner drüber auf. Dabei könnten ja Einbrecher kommen, um die dort aufbewahrten güldenen Kelche zu stehlen.

Zitat von 3-Rad
Auch Direktmailingmarketing wir erheblich effizienter, da es jetzt schon spezielle Suchmachinen gibt, mit der bei Street View genau die Adrr. rausgefiltert werden, die ein Anbieter braucht.

Was hatn das mit Street View zu tun?

Es gibt seit sehr langer Zeit Adressenmarketing. Wer in der Innenstadt wohnt, hat Geld. Wer im Nobelviertel wohnt, hat Geld. Wer im Fertigteilbau wohnt, hat keins.

Mit Street View sieht man Dinge, die eh schon jeder immer gewusst hat.

Zitat von montcorbier
Mein Gott Jörg,
dann fotographiere doch mal bei einer Demonstration mit Pozileibeteiligung an einem "öffentlichen Ort" und ich bin auf deine nachhaltigen Erfahrungen sehr gespannt.

Reichen meine auch? Man geht hin und fotografiert. Fertig. Was glaubst du, wie kommen wohl die Bilder von Demos in die Medien? Dadurch, dass die Polizei sie macht und veröffentlicht?

Zitat von Hobby

Zitat
die "Fassade meiner Wohnsituation"

werden sich diese "Imo-Haie" zwecks Grundstücks und Häuserverkauf aber ganz schön zu nutzen machen


Nau freilich. Die ham nämlich alle miteinander keine Kameras und können selber keine Bilder machen. Drum nehmen sie dann die gering auflösenden ausm Guggl. Sehr schlau von den Haien.

Woher wissen diese Immo-Haie übrigens vom Guggl, dass einer sein Haus verkaufen will? Falls er nämlich nicht verkaufen will, hätte eine Info über die Hütte eher minderen Wert.

Zitat von Hans-Peter
Man darf zum Beispiel in einem Geschäft, Supermarkt oder Kaufhaus nicht ohne Genehmigung fotografieren, auch nicht als Privatperson.

Man darf auch nicht ohne meine Erlaubnis in meiner Wohnung fotografieren. Aber mein Haus darf man, und zwar auch dann, wenn man Amateur ist und auf einer Leiter steht.

Ich finds übrigens sehr lustig, wenn sich Leute über Guggl alterieren, die von sich selbst erheblich sensiblere Daten ins Internetz stellen. Zum Beispiel, indem sie hier posten.

manx minx Online




Beiträge: 11.342

21.08.2010 04:18
#65 RE: "wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags ... Antworten

ah, was die oesterreicher uns voraus haben, das ist das vokabular wie ein nussbeugel! einfach geschmackvoll.

Zitat
alterieren



gleich in die wortschatzliste aufgenommen.

manxman

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

21.08.2010 07:32
#66 RE: "wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags ... Antworten

Muck,


von mir aus könnens von dir sämtliche Daten jedem dahergelaufenen Hinz und Kunz weltweit zur Verfügung stellen.
Es wär mir Wurscht!

Wenn es aber um meine Belange, um meine Besitztümer geht, die ein US Konzern mit anderen Daten ausspioniert (Wlan, Mobilfunk) und in irgendwelche Zusammenhänge bringt, dann muß ich dagegen sein.

Gibt/Gab es nicht in der BRD so etwas wie ein "Briefgeheimnis"? Gilt das dann bei elektronischer Post auch oder darf man diese "abfangen"?

Nun die ganz spezielle Frage an dich gerichtet, aber warum spioniert -etwas anderes ist es nicht- dieser Konzern mit riesigen Kosten weltweit diese Daten aus? Welches Interesse steckt dahinter?

a) Um diese Daten weltweit zu vermarkten?
b) Aus völlig selbstlosen Gründen?

Zitat
Ich finds übrigens sehr lustig, wenn sich Leute über Guggl alterieren, die von sich selbst erheblich sensiblere Daten ins Internetz stellen. Zum Beispiel, indem sie hier posten.



Deine Freude darüber sei dir unbenommen, aber wenn jemand aus freien Stücken seine Daten zur Verfügung stellt, dann ist es etwas ganz anderes als diese Ausspioniererei eines US Konzerns!


Was ich spannend finde, denn wenn ich Bilder ins Internet stelle, die nicht in meinem Besitz sind, dann könnte der Rechteinhaber dieser Bilder mich abmahnen/verklagen. Abmahnungen gab es in dieser Hinsicht wohl auch schon zuhauf.

Was, wenn ich die von diesem US Konzern getätigten Aufnahmen meines Besitzes nun benutze?
Könnten Winkeladvokaten nicht auch das "Copyrightrecht" in Anwendung bringen und mir den Gebrauch des Bildes meiner Besitztümer verbieten?

Gruß
Monti

Dem Nationalisten verkauft man auch seinen eigenen Tod als sicherheitsrelevante Notwendigkeit, und fürwahr, denn nur ein toter Nationalist ist auch ein guter... (Monti)

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

21.08.2010 09:07
#67 RE: "wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags ... Antworten

Zitat
Was ich spannend finde, denn wenn ich Bilder ins Internet stelle, die nicht in meinem Besitz sind, dann könnte der Rechteinhaber dieser Bilder mich abmahnen/verklagen. Abmahnungen gab es in dieser Hinsicht wohl auch schon zuhauf.



richtig, da gilt das Urheberrecht - ein Bild gehört dem Fotografen (das urheberrecht ist übrigens NICHT übertragbar - einmal geknipst und du hast es für immer an der Backe (wenn man im Auftrag eines anderen Knipst hält dieser das Urheberrecht) - was der Urheber natürlich machen darf ist die Nutzung freigeben)

Zitat
Was, wenn ich die von diesem US Konzern getätigten Aufnahmen meines Besitzes nun benutze?
Könnten Winkeladvokaten nicht auch das "Copyrightrecht" in Anwendung bringen und mir den Gebrauch des Bildes meiner Besitztümer verbieten?



folgerichtig kann dan Google auch die verwendung der streetview bilder verbieten - da muss man sich mal schlau machen ob die die nutzungsrechte freigeben oder nicht

 



Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!


Serpel Offline




Beiträge: 48.444

21.08.2010 09:32
#68 RE: "wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags ... Antworten

Zitat von der W Jörg
... da muss man sich mal schlau machen ob die die nutzungsrechte freigeben oder nicht

Wer Lust hat, kann sich das hier mal durchlesen.

Gruß
Serpel

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

21.08.2010 10:06
#69 RE: "wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags ... Antworten

Das bedeutet doch, daß ich Aufnahmen meiner eigenen Person/meiner Dinge nicht nutzen darf, wenn von google nicht ausdrücklich eine Freigabe erfolgt?!

Welche Bedingungen nun daran geknüpft sind steht auf einem anderen Blatt. Wollens für die Freigabe dann womöglich ein Salär sehen, da sie die "Rechteinhaber" des Bildes sind?

Kann ich auf die Vermarktung -in jedweder Form- meines Besitzes ein Copyright legen, bei unrechtmässiger Nutzung dann Google an den Karren pissen und auf meine "Geschäftsbedingungen" hinweisen?


Gruß
Monti

Dem Nationalisten verkauft man auch seinen eigenen Tod als sicherheitsrelevante Notwendigkeit, und fürwahr, denn nur ein toter Nationalist ist auch ein guter... (Monti)

Steve Dabbeljuh Offline




Beiträge: 12.197

21.08.2010 10:36
#70 RE: "wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags ... Antworten

Zitat
Mal schaun was draus wird.
Im Einzelfall wie auch insgesamt.

Im Einzelfall weiß ich´s noch nicht, allgemein kann man es hier schon auf 5 Seiten verfolgen...
Ich kann nicht beurteilen, ob just jene über Streetview klagen, die sich ansonsten gerne im Internet exhibitionieren.
Mag gelegentlich so sein, scheint mir aber im Großen & Ganzen eher ein (gerne benutztes) Klischee zu sein.
Mich und andere, die ich persönlich kenne, trifft´s jedenfalls nicht.
Ich würde diese Geschichte auch nicht grundsätzlich als intimsphärenverletzendes oder einbrecherlockendes Teufelswerk ansehen, möchte aber für mich und meine Familie das Recht in Anspruch nehmen, davon verschont zu bleiben.
Nicht mehr und nicht weniger.
Ich bin gespannt, wieviele eine Unkenntlichmachung beantragen und welche Konsequenzen das dann hat.

3-Rad Offline



Beiträge: 34.851

21.08.2010 10:39
#71 RE: "wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags ... Antworten

Wir sind ja nicht unbedingt immer einer Meinung, aber diesmal stimme ich dir schon zu, Steve.

Gruß Norbert

-------------------------------------------------
Für 2 Räder zu blöd, für 4 zu arm
----------------------------------------------

Steve Dabbeljuh Offline




Beiträge: 12.197

21.08.2010 10:48
#72 RE: "wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags ... Antworten

Zitat
Wir sind ja nicht unbedingt immer einer Meinung

Das wär ja auch langweilig.
Aber wenn mit "nicht unbedingt immer" eigentlich "selten" gemeint ist, wäre auch das ein Klischee
(bzw. eine vorurteilsgeprägte subjektive Wahrnehmung ... )
Wir sind nämlich gar nicht so selten gleicher oder ähnlicher Meinung - wir drücken sie nur manchmal
unterschiedlich aus.

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

21.08.2010 11:05
#73 RE: "wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags ... Antworten

Zitat von Steve Dabbeljuh
.... möchte aber für mich und meine Familie das Recht in Anspruch nehmen, davon verschont zu bleiben.
Nicht mehr und nicht weniger.



das ist ja auch dein gutes recht, was dir hier sicher auch niemand absprechen will (ich jedenfalls ganz bestimmt nicht).


was natürlich sein kann ist, dass in einiger zeit der "Klassenbild-efekt" eintritt, erst freut man sich diebisch darüber, das man sich irgendwie drum gedrückt hat und ist dann irgendwie nach ein paar jahren sauer auf sich selber, weil man nicht mit auf dem bild ist ....

 



Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!


der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

21.08.2010 11:09
#74 RE: "wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags ... Antworten

Zitat von montcorbier
Das bedeutet doch, daß ich Aufnahmen meiner eigenen Person/meiner Dinge nicht nutzen darf, wenn von google nicht ausdrücklich eine Freigabe erfolgt?!
Welche Bedingungen nun daran geknüpft sind steht auf einem anderen Blatt. Wollens für die Freigabe dann womöglich ein Salär sehen, da sie die "Rechteinhaber" des Bildes sind?




richtig, nun hast du das mit dem urheberrecht verstanden

Zitat von montcorbier
Kann ich auf die Vermarktung -in jedweder Form- meines Besitzes ein Copyright legen, bei unrechtmässiger Nutzung dann Google an den Karren pissen und auf meine "Geschäftsbedingungen" hinweisen?
Gruß
Monti



dafür mußt du offensichtlich nach belgien ziehen
oder du lädst Google in deine Wohnung ein und läst sie da gegen bezahlung bilder machen - ich glaube aber nicht das sie da mit machen werden - zwingen kannst du sie jedenfalls nicht

 



Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!


3-Rad Offline



Beiträge: 34.851

21.08.2010 11:13
#75 RE: "wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags ... Antworten

Zitat
Aber wenn mit "nicht unbedingt immer" eigentlich "selten" gemeint ist,



Ähhh, dann hätte ich selten geschrieben.

Ich bin doch keine Frau.
Damit du auch dein Klischee bekommst.

-------------------------------------------------
Für 2 Räder zu blöd, für 4 zu arm
----------------------------------------------

Seiten 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | ... 14
Praktikanten »»
 Sprung  
Der-Amazon-LinkW650 ForumAsbest
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz