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Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

17.03.2009 18:09
#166 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

Zitat von Falcone
Porsche, frischer Porsche abzugeben. Wenig Rost ...
Grüße
Falcone


Frisch nach fast 50 Jahren?

MfG

Kaimann

phaedrus Offline




Beiträge: 4.501

17.03.2009 18:30
#167 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

Zitat von Kaimann
Zitat von der W Jörg

Wenn ihr mal wirklich ehrlich sein würdet, dann müsstet ihr zugeben, dass...es nahezu nie einen trifft der nicht zu schnell unterwegs ist

Falsch: Zu schnell ist man nur dann, wenn das mit einem Abflug endet. In allen anderen Fällen sind die Limits zu niedrig.


... und eben hier scheiden sich die Geister.

Mit der selben Logik hat wahrscheinlich der Vater von Winnenden noch vor zwei Wochen argumentiert er würde seine Waffen sicher genug aufbewahren, weil bis zu dem Zeitpunkt noch nichts passiert sei. Die Tatsache, dass noch nichts passiert sei ist hinreichend Beweis dafür, dass sein Verhalten richtig sei.

Weil Du bis dato keinen entsprechenden Unfall gebaut hast, fährst Du nicht zu schnell. Aber wie oft wurde ein Unfall vermieden, weil jemand anderes bemerkt hat, dass da einer mit 'nem Affenzahn daher geprescht kommt und sein Verhalten dementsprechend angepasst hat. Kannst Du das wirklich ausschließen. Oder weil in einem Ort eben gerade kein Kind über die Strasse läuft, auf das Du mit deiner gefahrenen Geschwindigkeit nicht hätgtest reagieren können. Natürlich kann man darüber argumentieren, wie groß die Sicherheitsmarge sein sollte, aber die Logik "ist doch bisher alles gutgegangen" ist wirklich sehr fragwürdig.

Andreas

Photographiert wird auf Film, alles andere ist bloß digital.
Mitglied VfDKV

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

17.03.2009 18:37
#168 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

@ Phaedrus

Natürlich hast Du mit Deiner Argumentation völlig Recht und weite Teile der Wählerschaft hinter Dir.
Genauso, wie meine zugegebenermaßen etwas forsche Behauptung nicht zu widerlegen ist.

Die Wahrheit wird irgendwo in der Mitte liegen, also hat man irgendwann mal Regeln aufgestellt, mit denen ich auch leben konnte.
Die hießen: Innerorts 50, Landstraße 100, Autobahn frei.

Das war vor fast 40 Jahren. Seitdem wurden Autos und Straßen immer sicherer und die Limits immer niedriger.
Und da läuft was falsch, was mich rebellieren läßt.

Und da die Mehrheit stets in selbstzufriedenem Sicherheitsgemurmel erstarrt, kann eine gelegentlich provokante Antithese nicht schaden, oder?


MfG

Kaimann

PeWe Offline




Beiträge: 21.924

17.03.2009 18:39
#169 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten
Zitat von Kaimann
...Das war vor fast 40 Jahren. Seitdem wurden Autos und Straßen immer sicherer und die Limits immer niedriger....


Und die Anzahl der Verkehrstoten ist entsprechend gesunken...

aus Spiegel online: Die Zahl der Toten auf deutschen Straßen ist die niedrigste seit 50 Jahren. In Mecklenburg-Vorpommern starben gemessen an der Einwohnerzahl mit Abstand die meisten Menschen im Verkehr, in Berlin die wenigsten. Weniger Tote, weniger Verletzte und weniger Unfälle insgesamt, und das bei so vielen Autos wie nie zuvor auf deutschen Straßen - das Statistische Bundesamt legte am Dienstag in Wiesbaden die Zahlen für das letzte Jahr vor. Insgesamt verloren 6606 Menschen 2003 im Verkehr ihr Leben, teilte das Amt mit. Das seien 3,4 Prozent weniger als 2002 und der niedrigste Stand seit Einführung der Unfallstatistik 1953.

Auch im Jahr 1936 seien 8388 Tote gezählt worden, allerdings waren damals nur 945.000 Autos zugelassen. Im vergangenen Jahr jedoch kletterte die Zahl der Personenkraftwagen auf den Höchststand von 44,7 Millionen. Der Negativrekord der letzten 50 Jahre wurde 1970 erreicht: Damals hatte es in der Bundesrepublik 21.332 Verkehrstote gegeben, bei 15,1 Millionen zugelassenen Autos. Die Zahl der Verletzten sank dem Bundesamt zufolge im letzten Jahr um 2,9 Prozent auf 462.600. Insgesamt habe die Polizei im vergangenen Jahr 2,25 Millionen Verkehrsunfälle registriert, und damit 1,5 Prozent weniger als 2002.





Grüße
PeWe

"W 650 - a real motorcycle in a sea of shit."

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

17.03.2009 18:41
#170 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

Zitat von PeWe
[quote="Kaimann"]..
Und die Anzahl der Verkehrstoten ist entsprechend gesunken...
Grüße
PeWe


Aus welchem Grunde?

MfG

Kaimann

Blaublut ( gelöscht )
Beiträge:

17.03.2009 21:24
#171 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

...

pelegrino Offline




Beiträge: 51.606

18.03.2009 09:10
#172 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

In Antwort auf:
...natürlich hast Du mit Deiner Argumentation völlig Recht und weite Teile der Wählerschaft hinter Dir.
Genauso, wie meine zugegebenermaßen etwas forsche Behauptung nicht zu widerlegen ist.

Die Wahrheit wird irgendwo in der Mitte liegen, also hat man irgendwann mal Regeln aufgestellt, mit denen ich auch leben konnte...


Andere Disziplin :

Saufen und Fahren ist ja erfahrungsgemäß auch nicht so gut, und deshalb verboten. Ein einfach strukturierter Mensch könnte nun meinen: solange nix passiert ist das Alkoholverbot doch reine Nötigung - man kann ja auch besoffen und trotzdem vorsichtig fahren. Na gut - weil die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt, gibt es Promillegrenzen - aber die sind bestimmt viel zu niedrig angesetzt. Alles Schikane und Abzocke, vermutlich !

...hatte ich das schonmal gepostet ...?

.


"Zuwenig ist besser als zuviel." (altes japanisches Sprichwort)

Turtle Offline




Beiträge: 15.087

18.03.2009 09:16
#173 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

Also, die Straßen mit Schikanen und 20er Schildern zupflastern und Radfahrer und Fußgänger verbieten. Dann gibts auch keine Toten mehr. Ist doch logisch oder.
Nebenbei möchte ich mal die Diskussion anregen Kraftfahrzeuge völlig zu verbieten. ÖVN, Feuerwehr und Sicherheitsdienste mal ausgenommen. Es sterben einfach viele zu viele Menschen auf den Straßen.

Werner
Guter Rat ist wie Schnee: Je leiser er fällt, desto länger bleibt er liegen.

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

18.03.2009 16:04
#174 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

@ Pelegrino

Dein Ansatz berücksichtigt ein wesentliches Detail nicht: Alkohol (oder Drogen) vermindern die Reaktionsbereitschaft oder Fahrtüchtigkeit des Fahrers erheblich.

Fahruntüchtig oder eingeschränkt fahrtüchtig zu fahren unterscheidet sich deutlich von einer Verständigung auf das Einhalten einer allgemein für sicher gehaltenen Geschwindigkeit.

MfG

Kaimann

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

18.03.2009 16:05
#175 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

@ Pewe

Deine Interpretation vermisse ich noch.

MfG

Kaimann

Elric Tengwar Offline




Beiträge: 1.793

18.03.2009 16:20
#176 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

In Antwort auf:
allgemein für sicher gehaltenen Geschwindigkeit.


Was sol datten sein???
Frag' mal 'nen Hutfahrer mit Wackeldackel und behäkelter Klorollenbarbie auf der Heckablage, was der allgemein für sicher hält. Und denn fragste mal 'nen 20-jährigen Poloschrauber mit Gewindefahrwerk, Rundumverspoilerung, Motorhaubenhutze und "Wer hat Angst vorm bösen Golf"-Aufkleber, wetten, dass die Aussagen sich nahezu diametral gegenüberstehen?

Und dass einer mit 300Km/H später auf ein Hindernis reagiert als jemand, der mit 30 Km/H wo langzockelt versuch mir mal zu erklären...

Swennie Offline




Beiträge: 15.188

18.03.2009 16:30
#177 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten
Zitat von Kaimann
Fahruntüchtig oder eingeschränkt fahrtüchtig zu fahren ...


Zwischenüberlegung: MPU als Bestandteil der Zulassung zur Führerscheinprüfung, und zyklische Wiederholung nicht nur bei Berufskraftfahrern ab dem 50. Lebensjahr

Zitat aus Wikipedia
"Der Begriff „Fahreignung“ umfasst als unbestimmter Rechtsbegriff die körperliche Eignung, die geistige Eignung (z. B. Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie die persönliche Zuverlässigkeit.
Dabei wird der Begriff der Mobilitätskompetenz diskutiert, der den Aspekt der Verhaltensentwicklung deutlich stärker hervorhebt (vgl. Modell PASS). Verkehrsexperten definieren Mobilitätskompetenz als die Gesamtheit überdauernder körperlicher, geistiger und verhaltens- bzw. einstellungsbezogener Voraussetzungen eines Fahrers zum sicheren und partnerschaftlichen Führen von Kraftfahrzeugen. Es stehen somit Fragen der Verhaltens- und Einstellungsänderung sowie Anpassungsleistungen an veränderte körperlich-geistige Bedingungen im Vordergrund, nicht intellektuelle Fähigkeiten. Mobilitätskompetenz ist nicht mit charakterlicher Eignung gleichzusetzen."


Achso, übermüdet fahren ist ja leider auch nicht gestattet, schränkt ja auch ein... und was ist mit Unterzuckerung... oder Kopf/ Zahn/ Halsweh/ Fieber/ Ehestreit/ Rheuma/ Gicht/ Arthrose/ Bandscheibenleiden/ Arbeitsstress/ Frauen in Miniröcken am Wegesrand...

Ich fahr mal lieber zu Louise, muss mich mal wieder am Geruch frischer Lösungsmittel berauschen (somit sollten Maler/Lackierer/Teppichbodenleger nach der Arbeit auch lieber nicht selbst fahren...) Ich schreib schon wieder viel Stuss und es macht mir Spaß

Ciao zsamme


In vino caritas; Nunc vino pellite curas!
Mitglied der Bewegung 10.12. sinnfreie bunte Zellen der Revolution der sinnfreien Brigaden Europas

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

18.03.2009 16:34
#178 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

Zitat von Elric Tengwar
In Antwort auf:
allgemein für sicher gehaltenen Geschwindigkeit.

Was sol datten sein???


Ergibt sich hier aus dem Zusammenhang etwas weiter oben:

Dieser Begriff steht hier für die Speedlimits, die willkürlich gesetzt sind und einen Kompöromiß zwischen möglichst viel Sicherheit bei tolerabler Mobilität darstellen sollen (siehe oben).


MfG

Kaiman

phaedrus Offline




Beiträge: 4.501

18.03.2009 16:37
#179 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

In Antwort auf:
Der Begriff „Fahreignung“ umfasst als unbestimmter Rechtsbegriff die körperliche Eignung, die geistige Eignung (z. B. Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie die persönliche Zuverlässigkeit.


ob eine pathologische Ablehnung von Regeln in diesem Sinne einen besonders fahrtüchtig macht, will ich hier nicht fragen ....

Photographiert wird auf Film, alles andere ist bloß digital.
Mitglied VfDKV

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

18.03.2009 16:38
#180 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

Zitat von Swennie

Zwischenüberlegung:...


Würde ich zwar nicht befürworten, würde mich persönlich aber keinesfalls ängstigen.

Ich muß alle 5 Jahre meine Fahrtauglichkeit nachweisen, wenn ich meinen LKW Schein behalten möchte und zudem jährlich meine körperliche Tauglichkeit, wenn ich die Rennlizennzen erneuern will.

Allgemein befürworte kann ich das aber nicht, weil es neuen Ungerechtigkeiten Tür und Tor öffnen würde.


MfG

Kaimann

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