In Antwort auf:Der Begriff „Fahreignung“ umfasst als unbestimmter Rechtsbegriff die körperliche Eignung, die geistige Eignung (z. B. Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie die persönliche Zuverlässigkeit.
ob eine pathologische Ablehnung von Regeln in diesem Sinne einen besonders fahrtüchtig macht, will ich hier nicht fragen ....
Wenn ich das hier mal auf mich beziehe, würde ich die "pathologische Ablehnung von Regeln" energisch in Abrede stellen.
Das Rechtsfahrgebot z.B. finde ich hervorragend !. Regelen an sich lehne ich keinesfalls ab, behalte mir aber vor, die Ausgestaltung von Regeln, insbesondere die Höhe von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu hinterfragen und oft auch abzulehnen.
In Antwort auf:Dein Ansatz berücksichtigt ein wesentliches Detail nicht: Alkohol (oder Drogen) vermindern die Reaktionsbereitschaft oder Fahrtüchtigkeit des Fahrers erheblich.
Fahruntüchtig oder eingeschränkt fahrtüchtig zu fahren unterscheidet sich deutlich von einer Verständigung auf das Einhalten einer allgemein für sicher gehaltenen Geschwindigkeit
Lieber Kaimann,
deine Argumentation ist leider wieder mal- sagen wir es freundlich – dünn. Die Einigung auf eine Höchstgeschwindigkeit beruht natürlich darauf, dass eine zu hohe Geschwindigkeit die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt – worauf den sonst - und somit eine Gefahr darstellt. Deshalb gibt es ja auch das Urteil des Bundesgerichtshof (Urteil v. 17. 3. 1992 - VI ZR 62 / 91). Der BGH hat damals festgestellt, dass wer schneller als 130 km/h auf der Autobahn fährt, vergrößert per se das Unfallrisiko und kann bei einem Unfall entsprechend in Mithaftung genommen werden. Dabei kommt nicht auf den modernen technischen Entwicklungstand der Autos an, die auch bei Geschwindigkeiten über 130 gefahrlos betrieben werden können oder auf den Zustand der Autobahnen, die teilweise einen Geschwindigkeit von über 130 zulassen. Entscheiden ist, dass die technischen Möglichkeiten von Autos durch menschliche Eigenschaften begrenzt sind. Das gilt etwa für das Maß an Voraussicht und das Reaktionsvermögen. Bevor dieses Urteil gefällt worden ist, wurden ca. 100 Fachleute dazu gehört, also brauchen wir uns jetzt nicht darüber unterhalten, dass da die Richter über etwas gerichtet haben, von denen sie, im Gegensatz zu anderen Leuten, keine Ahnung haben
Zitat von Sirion Die Einigung auf eine Höchstgeschwindigkeit beruht natürlich darauf, dass eine zu hohe Geschwindigkeit die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt – worauf den sonst - und somit eine Gefahr darstellt. ]
Was für ein Unsinn.
Höhere Geschwindigkeit mag das Risiko erhöhen, z.B. wegen höherer kinetischer Energie und längerer Bremswege. Mit Fahrtüchtigkeit allerdings hat das genau gar nichts zu tun.
Naja, nimmt deine Reaktionfähigkeit nich ab wenn du schneller fährst? Oder anders gesagt, kannst du mit der selben Rekationszeit bei 50 mehr retten als bei 250...
-------------------------------------------------------- You talk of over throwing power with violence as your tool You speak of liberation and when the people rule Well ain't it people rule right now, what difference would there be? Just another set of bigots with their rifle-sights on me (Crass - Bloody Revolution)
In Antwort auf:nimmt deine Reaktionfähigkeit nich ab wenn du schneller fährst
Warum sollte sie? Nur der Bremsweg wird länger oder auch die Strecke, die du zurücklegst, bis deine Reaktion Wirkung zeigt. Wenn du schnell unterwegs bist, bist du auch konzentriert und reaktionsbereiter. Schnell fahren kann also auch wach halten, in gewissem Maße. Unbestritten ist jedoch schneller fahren immer gefährlicher als langsam dahinzockeln.
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In Antwort auf:Oder wie definierst Du Fahrtüchtigkeit?
Vielleicht ein paar Dinge verwechselt?
nö, eigentlich nicht, im allgemeinen wird die Fahrtüchtigkeit als körperliche, geistige und seelische Verfassung zum Moment der Fahrt definiert (sowohl juristisch als auch psychologisch), woraus sich ergibt, hättest du auch schon beim Lesen des Urteils vielleicht bemerkt, dass aufgrund dieser Vorassetzungen eine Fahruntüchtigkeit bei zu hoher Geschwindigkeit bestehen kann (die Betonung liegt auf kann)
Blaublut
(
gelöscht
)
Beiträge:
18.03.2009 21:38
#188 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren
der weist Deinen Beitrag als Scherz aus. Bin mir aber nicht sicher, ob das nicht doch etwas bösartig oder penetrant ist. Mit wem soll ich Dich künftig gleichsetzen?
Für mich geht Dein Doppelaccount einfach in Richtung dissoziativer Identitätsstörung, und ich möchte nicht, dass Du glaubst, ich würde Dir diese Geschichte abnehmen.
In Antwort auf:...Alkohol (oder Drogen) vermindern die Reaktionsbereitschaft oder Fahrtüchtigkeit des Fahrers erheblich...
Das will ich wohl glauben, und da darüber gibt es auch genügend wissenschaftlich fundierte Untersuchungen, und letztlich dann auch darauf basierende Grenzwerte.
Es gibt aber auch Leute, die das nicht so recht glauben - zumindest auf sich selbst bezogen (bis zu einer gewissen, persönlichen Grenze vielleicht). Schließlich hat man als alter Säufer eine gewisse Erfahrung (und eine trainierte Leber), kann durch lange Fahrpraxis einiges kompensieren und ansonsten eben auch ganz vorsichtig über Schleichwege besoffen oder bekifft nach Hause fahren. Ist ja schließlich schon oft genug gut gegangen - was ja jedesmal bewiesen hat, das es klappt.
Es gibt bestimmt auch Leute die der Meinung sind, das Geschwindigkeitsbegrenzungen zumindest teilweise nicht für sie persönlich geeignet sind, weil sie Rennfahrerpraxis und somit Erfahrung im Beherrschen höherer Geschwindigkeiten, eine lange Fahrpraxis, und außerdem vielleicht auch ein technisch höherwertiges Fahrzeug haben.
's gibt auch Leute die - ach Quatsch, irgendwie haben wir das Thema ja doch bereits längst totgeritten ...
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"Zuwenig ist besser als zuviel." (altes japanisches Sprichwort)
Zitat von SerpelPenetrant, ja - bösartig, nein! Für mich geht Dein Doppelaccount einfach in Richtung dissoziativer Identitätsstörung, und ich möchte nicht, dass Du glaubst, ich würde Dir diese Geschichte abnehmen. Gruß Serpel
Bist Du jetzt völlig übergeschnappt? Ich dachte, das wäre geklärt und offengelegt. Du scheinst ein besonders lernresistenter Mensch zu sein.
Ich verbitte mir weitere Unterstellungen dieser Art und verlange einen Beweis für diese kranke Unterstellung.
Ersatzweise kannst Du mir bei fortgesetzten Behauptungen dieser Art gleich mal Deine ladungsfähige Adresse mitteilen, oder unser Anwalt wird sie bei Jörg anfordern !
Das reicht mir jetzt. Und ich hoffe, auch Du begreifst das. Wenn nicht freiwillig, dann eben anders.