Die lokale Provinzstadt hat den Durchgangsverkehr seit einigen Tagen komplett auf 30 heruntergeregelt: "Lärmschutz" verkünden fröhlich die Zusatztafeln.
"Nun drehen sie völlig frei", war mein erster Gedanke, aber dann mußte ich aufpassen, weil mindestens zwei Meßtrupps Kasse machten und ständig machen (Laser + Radar).
Heute habe ich den formellen Widerspruch an die Behörde gerichtet. Mit Aufforderung zum Nachweis der Gründe, Aufhebung bzw Rechtsmittelbelehrung.
Das dauert nun wieder ein paar Wochen und ein paar Mahnungen, kostet dann runde 25 Euro Gebühr. Ist die begründung nicht in sich schlüssig, ist damit die Grundlage zur Klage gegeben.
Dieses Limit ist deswegen nicht hinnehmbar, weil es eben mit Lärmschutz begründet ist. Der Weg durch die Stadt geht über die Spreebrücke und ging es immer. Mieter, die dort eingezogen sind, haben das mit oder wegen billiger Mieten getan und wußten dann schon vor Einzug. Sie müssen also nicht gesondert geschützt werden: Der Verkehr war vor ihnen da und gerade deswegen ist der Wohnraum dort billig. Für billig einziehen und dann Ruhe einfordern sehe ich keine Grundlage.
Zum andern muß man den Zustand der Straßen sehen. Die Stadt läßt diese verkommen, statt sie pflichtgemäß instand zu halten. Natürlich wird es lauter, wenn Autos durch Schlaglöcher rumpeln.
Da aber wäre die Abhilfe nicht etwa ein Limit (mit Blitzeinnahmen), sondern Instandhaltung der Straßen.
Bin morgen im Straßenverkehrsamt und werde dort mal gleich nachhaken. Vielleicht sind da ja noch andere Ansprechpartner zu berücksichtigen (Stadtgebiet).
Bisher bin ich immer nur gegen das Land Brandenburg bzw den Landkreis vorgegangen.
Zitat von 996Gilt das Limit bei allen Wetterlagen? Ich meine im Winter bei Schnee dürfte es ja leiser sein weil Schnee bekanntlich dämpft. Nagut- nimm mich nicht ernst, dieses wird sowieso wieder ein SchwafelLaberAbdriftund StreitFRED. Hellau!
Nee, wieso denn?
Da ich die Hintergründe nicht kenne, kann ich nicht sagen, ob 30km/h in diesem Fall begründet ist, und enthalte mich deshalb der Meinung.
Aber - wenn man ein solches Limit für nicht angemessen hält - ist ein formeller Einspruch gegen diese Regelung der richtige Weg. Daher kann ich gegen das erste Posting nichts schreiben.
Andreas
Photographiert wird auf Film, alles andere ist bloß digital. Mitglied VfDKV
trage es wie ein Mann und zahle, wenn sie dich erwischt haben ....
unabhängig von einer anstehenden Geldbusse dafür zu sorgen, dass die beschränkung aufgehoben wird ist OK, nur deshalb weil man geblitzt wurde die rechtmässigkeit der beschränkung anzuzweifeln ist kindisch.
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
In Antwort auf:Zum andern muß man den Zustand der Straßen sehen. Die Stadt läßt diese verkommen, statt sie pflichtgemäß instand zu halten. Natürlich wird es lauter, wenn Autos durch Schlaglöcher rumpeln.
Offroadfreunde Benolpe brauchen keine asphaltierten Straßen.....
In Antwort auf:Offroadfreunde Benolpe brauchen keine asphaltierten Straßen.....
ich würde doch zu gerne ein Neuauflage des Blaumilchkanals machen, kurzer Abriss: Die Bürokratie-Satire handelt von Kasimir Blaumilch, einem aus der Irrenanstalt entflohenen Geisteskranken, der prompt beginnt, die wichtigste Hauptverkehrsstraße Allenby-Road in Tel Aviv mit einem Presslufthammer aufzureißen.
Den Rest kann man sich leicht vorstellen
" Auch die schönsten Frauen hören an den Füßen auf."
Moin, auch wenn ich Prügel krieg, ich kann die Rebellion komplett verstehen. Tempo 30 in einer Durchgangsstraße ist pure Willkür und "nach Gutsherrenart". Vielleicht mal nachforschen, ob nicht die Tante des Amtsleiters gerade an der Straße eine Wohnung bezogen hat