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Dieses Thema hat 359 Antworten
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Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

23.02.2009 10:57
Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

Die lokale Provinzstadt hat den Durchgangsverkehr seit einigen Tagen komplett auf 30 heruntergeregelt: "Lärmschutz" verkünden fröhlich die Zusatztafeln.

"Nun drehen sie völlig frei", war mein erster Gedanke, aber dann mußte ich aufpassen, weil mindestens zwei Meßtrupps Kasse machten und ständig machen (Laser + Radar).

Heute habe ich den formellen Widerspruch an die Behörde gerichtet. Mit Aufforderung zum Nachweis der Gründe, Aufhebung bzw Rechtsmittelbelehrung.

Das dauert nun wieder ein paar Wochen und ein paar Mahnungen, kostet dann runde 25 Euro Gebühr.
Ist die begründung nicht in sich schlüssig, ist damit die Grundlage zur Klage gegeben.

Dieses Limit ist deswegen nicht hinnehmbar, weil es eben mit Lärmschutz begründet ist. Der Weg durch die Stadt geht über die Spreebrücke und ging es immer.
Mieter, die dort eingezogen sind, haben das mit oder wegen billiger Mieten getan und wußten dann schon vor Einzug.
Sie müssen also nicht gesondert geschützt werden: Der Verkehr war vor ihnen da und gerade deswegen ist der Wohnraum dort billig. Für billig einziehen und dann Ruhe einfordern sehe ich keine Grundlage.

Zum andern muß man den Zustand der Straßen sehen. Die Stadt läßt diese verkommen, statt sie pflichtgemäß instand zu halten. Natürlich wird es lauter, wenn Autos durch Schlaglöcher rumpeln.

Da aber wäre die Abhilfe nicht etwa ein Limit (mit Blitzeinnahmen), sondern Instandhaltung der Straßen.

Bin morgen im Straßenverkehrsamt und werde dort mal gleich nachhaken. Vielleicht sind da ja noch andere Ansprechpartner zu berücksichtigen (Stadtgebiet).

Bisher bin ich immer nur gegen das Land Brandenburg bzw den Landkreis vorgegangen.


Werde berichten.

MfG

Kaimann

Heiko Offline




Beiträge: 1.657

23.02.2009 11:13
#2 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

Könntest du die Straße ein wenig genauer beschreiben? Liegen Gehwege direkt dran? Ist sie sehr lang? was durfte man da vorher fahren?

.....................................................
Auch Backpapier kann romantisch sein!

996 Offline




Beiträge: 1.650

23.02.2009 12:36
#3 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

Gilt das Limit bei allen Wetterlagen? Ich meine im Winter bei Schnee dürfte es ja leiser sein weil Schnee bekanntlich dämpft.

Nagut- nimm mich nicht ernst, dieses wird sowieso wieder ein SchwafelLaberAbdriftund StreitFRED.

Hellau!

Gruß Ralf

Das Leben ist zu kurz um langweilige Motorräder zu fahren.

Wännä Offline




Beiträge: 17.488

23.02.2009 12:44
#4 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

Oh nein,

nicht schon wieder sowas

Gruß

Wännä

(Befürworter für die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Begrenzung der Maximaldrehzahl auf 2000/min )

phaedrus Offline




Beiträge: 4.501

23.02.2009 12:58
#5 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

Zitat von 996
Gilt das Limit bei allen Wetterlagen? Ich meine im Winter bei Schnee dürfte es ja leiser sein weil Schnee bekanntlich dämpft.
Nagut- nimm mich nicht ernst, dieses wird sowieso wieder ein SchwafelLaberAbdriftund StreitFRED.
Hellau!


Nee, wieso denn?

Da ich die Hintergründe nicht kenne, kann ich nicht sagen, ob 30km/h in diesem Fall begründet ist, und enthalte mich deshalb der Meinung.

Aber - wenn man ein solches Limit für nicht angemessen hält - ist ein formeller Einspruch gegen diese Regelung der richtige Weg. Daher kann ich gegen das erste Posting nichts schreiben.

Andreas

Photographiert wird auf Film, alles andere ist bloß digital.
Mitglied VfDKV

ruhri Offline




Beiträge: 331

23.02.2009 13:20
#6 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

In Antwort auf:
Werde berichten.

MfG

Kaimann


Bitte bitte nicht!!!

EN-DW4

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.299

23.02.2009 13:30
#7 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

trage es wie ein Mann und zahle, wenn sie dich erwischt haben ....

unabhängig von einer anstehenden Geldbusse dafür zu sorgen, dass die beschränkung aufgehoben wird ist OK, nur deshalb weil man geblitzt wurde die rechtmässigkeit der beschränkung anzuzweifeln ist kindisch.




Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

23.02.2009 13:43
#8 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

Ich bin nicht gemessen worden.

Es geht hier um die trendige Strangulation des bösen Individualverkehrs.

MfG

Kaimann

Serpel Offline




Beiträge: 47.372

23.02.2009 13:49
#9 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

Ich würde einfach die ETA mit der Sprengung der Straße beauftragen. Dann haben die Freude und Du Ruhe ...

Gruß
Serpel

Hans-Peter Offline




Beiträge: 26.598

23.02.2009 16:04
#10 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

Mir liegt ja'n Spruch in den Fingerkuppen, aber ich lass' es lieber....

Guude aus Frankfurt
Hans-Peter

"Wenn ist das Nunstuck git und Slotermeyer? Ja! Beiherhund das Oder die Flipperwaldt gersput!"
Monty Python, the funniest joke in the world

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.299

23.02.2009 16:27
#11 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

Zitat von Kaimann
Ich bin nicht gemessen worden.
Es geht hier um die trendige Strangulation des bösen Individualverkehrs.
MfG
Kaimann


dann habe ich das mit dem "formellen Wiederspruch" in den falschen hals bekommen ....




Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!

W-iedehopf Offline




Beiträge: 7.974

23.02.2009 16:44
#12 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten

In Antwort auf:
Zum andern muß man den Zustand der Straßen sehen. Die Stadt läßt diese verkommen, statt sie pflichtgemäß instand zu halten. Natürlich wird es lauter, wenn Autos durch Schlaglöcher rumpeln.



Offroadfreunde Benolpe brauchen keine asphaltierten Straßen.....


Gruß Irmi


Wo's ölt, da rostets nicht



Senior-Member of The Spießers MC Headquarter WW

Linus Offline




Beiträge: 2.972

23.02.2009 17:45
#13  Antworten

Wolli52 Offline




Beiträge: 10.003

23.02.2009 18:06
#14 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten
In Antwort auf:
Offroadfreunde Benolpe brauchen keine asphaltierten Straßen.....


ich würde doch zu gerne ein Neuauflage des Blaumilchkanals machen,
kurzer Abriss:
Die Bürokratie-Satire handelt von Kasimir Blaumilch, einem aus der Irrenanstalt entflohenen Geisteskranken, der prompt beginnt, die wichtigste Hauptverkehrsstraße Allenby-Road in Tel Aviv mit einem Presslufthammer aufzureißen.

Den Rest kann man sich leicht vorstellen

" Auch die schönsten Frauen hören an den Füßen auf."

andreasnorden Offline




Beiträge: 879

23.02.2009 21:51
#15 RE: Legaler Widerstand gegen Speedlimits, hier Widerspruchsverfahren Antworten
Moin,
auch wenn ich Prügel krieg, ich kann die Rebellion komplett verstehen. Tempo 30 in einer Durchgangsstraße ist pure Willkür und "nach Gutsherrenart". Vielleicht mal nachforschen, ob nicht die Tante des Amtsleiters gerade an der Straße eine Wohnung bezogen hat

Andreas

Edit sagt: durch das Tempolimit MUSS eine Lärmminderung von 3 dezibel NACHWEISBAR gegeben sein (zumindest in Hessen)
http://www.ginko.de/user/kuemmel/Bussgeld/urteile/laerm.htm
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