ZitatMeine 2015ner mußte auch hin. Haben nichts gefunden.
klar haben die nix gefunden. geht ja bei der rueckrufaktion darum, zwei *potentielle* fehlerstellen zu beheben. wenn ich das richtig ueberblicke, wird zum einen eine abdeckung zwischen rahmen und kabelage angebracht, um ein moegliches scheuern zu verhindern, und zum anderen die hitzeuebertragung zwischen zylinderkopf und dem halter fuer das drosselklappengehaeuse reduziert, um das hitzebedingte verhaerten des materials zu verhindern. die unterlagen von kawa sprechen da eigentlich eine ganz klare sprache: zwei wichtige vorbeugende massnahmen. drum wuerde ich an deiner stelle schon nochmal nachhaken, was "haben nix gefunden" denn nun genau heisst.
Das scheinen die Werkstätten unterschiedlich zu handhaben. Auf den HMT meinte jemand von einer Hamburger Werkstatt, sie tauschten die Ansaugstutzen nur wenn es notwendig sei, was viel Interpretationsspielraum zulässt. Bei meiner W meinte meine Werkstatt auch, es sei alles in Ordnung, getauscht haben sie trotzdem und die Gummimatte am Rahmen unterm Tank angebracht...
"Nichts gefunden" bedeutet sicherlich, dass sie beim Anbringen des Scheuerschutzes am Rahmen keine Beschädigung der Kabel gefunden haben. Ansonsten hätte der Kabelbaum oder entsprechende Teile davon getauscht werden müssen. An den Ansaugstutzen wird man auch nichts "finden", die sind allenfalls etwas weniger weich als die neuen.
Die Ansaugstutzen nur zu tauschen, wenn es notwendig ist, ist nicht zulässig. Der Sinn der Rückrufaktion besteht ja gerade darin, ein Teil, dass sich als nicht zuverlässig erwiesen hat, vorsorglich zu tauschen, bevor es kaputt geht. Eine solche Aussage der Werkstat würde ich nicht hinnehmen und darauf bestehen, dass die Stutzen getauscht werden. Die Aussage des Mitarbeiters auf der HMT bezieht sich mit Sicherheit auf das Vorgehen im Rahmen einer normalen Inspektion.
In unserer Datenbank ist übrigens alles noch mal zusammengefasst: Rückruf W800 im Januar 2016 Und da dürfte nun keine Frage offen bleiben und es gibt auch keinen Interpretationsspielraum.
Zitat von Falcone im Beitrag #67 Die Ansaugstutzen nur zu tauschen, wenn es notwendig ist, ist nicht zulässig. Der Sinn der Rückrufaktion besteht ja gerade darin, ein Teil, dass sich als nicht zuverlässig erwiesen hat, vorsorglich zu tauschen, bevor es kaputt geht. Eine solche Aussage der Werkstat würde ich nicht hinnehmen und darauf bestehen, dass die Stutzen getauscht werden.
Der Händler, der bei meiner W die Rückrufaktion durchführen wird, hat sich bei der Terminabsprache die Fahrzeugnummer notiert, die er an der Hersteller im Vorfeld weiterleiten muss, denn sie allein ist ausschlaggebend für den Tausch der Stutzen. So seine Aussage. Das bedeutet salopp geschrieben, dass Kawa "ferndiagnosenhaft" bestimmt, neues Teil oder nicht.
Oder anders geschrieben eine Prophylaxe durchführt, wenn zu erwarten ist, dass die Teile eine Tendenz beherbergen könnten, defekt zu werden. Da muss der Kunde auf das Urteil des Herstellers vertrauen und wird nicht grundsätzlich einen Austausch einfordern können, wenn es stimmt, was der Händler sagt.
Heute zu dem Thema gelernt: Selber kümmern. Habe den Text aus der Datenbank an meinen KaWa Händler weitergeleitet: ja klar machen wir das. Vielleicht machen die auch gleich das andere, was auch nen Rückruf verdient hätte, das FI-Problem. Habe eine Untersuchung mit Bitte um Erwägung eines Kulanzantrages (KM Stand 5500) angemeldet. Im Herbst dachte ich mal, ich komme gar nicht mehr vom Fleck; x Mal starten müssen, ging nicht auf Drehzahl. Da war mir klar, dass ich da jetzt auch ran muss.
gut, dass ich einmal wieder vorbeigesurft bin. Auch meine W ist vom RR betroffen, aber eine Benachrichtigung/Schreiben habe ich nicht erhalten. Eigentlich eine Sauerei von Kawa. Zumal der Motor nun wirklich kein High-Tech ist, bei dem die Fahrer die "Kinderkrankheiten" ausmerzen müssen, wie heute so oft üblich.
Unterm Strich hat mir meine W doch schon etwas Ärger eingebracht: 1. undichte Königswelle (2200 km), 2. FI-Anzeige erlischt nicht/geht an (6700 km) 3. RR wg. Kabelverlegung und ggf. Ansaugstutzen-Porösität (15056 km)
Ich glaube nicht, dass es bei den Motorrädern der 80er (wie meiner XT 500) überhaubt je einen Rückruf gab!