Zitat...Elektronische Füße - Hilfe, wer will denn so was?!...
Abwarten, kommt wohl noch ...
In the year 2525, if man is still alive If woman can survive, they may find In the year 3535 Ain't gonna need to tell the truth, tell no lie Everything you think, do and say Is in the pill you took today In the year 4545 You ain't gonna need your teeth, won't need your eyes You won't find a thing to chew Nobody's gonna look at you In the year 5555 Your arms hangin' limp at your sides Your legs got nothin' to do Some machine's doin' that for you In the year 6565 You won't need no husband, won't need no wife You'll pick your son, pick your daughter too From the bottom of a long glass tube In the year 7510 If God's a coming, He oughta make it by then Maybe He'll look around Himself and say Guess it's time for the judgment day In the year 8510 God is…
Also, ich habe mir 2011 dieses umgebaut und es läuft immer noch. Habe allerdings die Pedalsensoren weggelassen und dafür ein Handgas angebaut. Mir leuchtete damals nicht ein, dass es 40 km weiter in Österreich dies legal ist und hier nicht. Hatte bisher keine Probleme mit der Obrigkeit. Ein Pedelec ist es nicht.
Angefügte Bilder:
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Ich schrieb ja auch damals, als ich das Teil umgebaut habe. Zu den Pedalsensoren müsste ich auch noch Bremshebel mit Ausschaltkontakten hinzubauen. Kein Bock auf solchen Firlefanz.
Edith meint, anscheinend doch noch:
Zitat. Re: Gesetzeskonformes Ebike, das als Fahrrad gilt Beitrag von Heinrich23 » 08.11.2018, 14:30
Hallo,
entschuldige meine späte Antwort. Der Handgasgriff ist sehr wohl erlaubt in Österreich! Denn schließlich sind E-Scooter (rechtlich gesehen spezielle Pedelecs) mit einer maximalen Nenndauerleistung 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auch Fahrräder. Der Beweis: § 1 StVO 1960 Begriffsbestimmungen Abs. (22) (d): Fahrrad: ...ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht. § 1 KFG 1967 Abs. (2a): Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit 1. einer höchsten zulässigen Nenndauer-Leistung von nicht mehr als 600 Watt und 2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Des weiteren solltest du dir noch die FV (Fahrradverordnung) durchlesen. Dort steht alles, was ein Fahrrad im Detail braucht. Ein Polizist höheren Ranges hat mir diese These bestätigt. Ich möchte mir nämlich einen Obus im Maßstab 1:2,5 bauen, mit reinem Elektroantrieb und Fußpedalen. Deswegen habe ich mich auf diesem Gebiet etwas schlau gemacht.
Ich finde das eROCKIT geil. Mist, ich hatte das Ding schon wieder ganz vergessen! Mein Kumpel Uli "Walmotec" sollte da für mal die Räder bauen, hat sich dann zerschlagen.
ZitatHabe allerdings die Pedalsensoren weggelassen und dafür ein Handgas angebaut.
wie stellst du sicher, ohne den Pedalsensoren, dass du nicht über 25km/h kommst wenn du den gashebel ganz aufmachst...
dein System, ist ein pedalec ohne geschwindigkeitsüberwachung, was so nicht legal ist. Das was du beschreibst ist ein E-Rad dann brauchst aber andere komponenten für die geschwindigkeit und abriegelung.
Der Bafang 36V Motor geht nicht weiter wie 28 km/h. In früheren Zeiten habe ich ihn ne Weile mit 48 V übertaktet, da hat er mich bis 43 km/h unterstützt, was natürlich total illegal war. Mache ich aber nicht mehr.