Zitatganz einfach weil die Radler laut StVZO auf die Strasse dürfen im gegensatz zu Formel1 Wagen.
Nicht so einfach, weil ich mich frage warum sowas überhaupt in eine StVZO einfließt, wobei ich jetzt keine Antwort von Dir erwarte.
warum ist erst mal zweitrangig - es ist so, also darf man.
vielleicht ist es so, weil viel mehr ein rennrad haben als einen Formel1 Wagen und es somit viel näher am volkssport ist, und es ausser der beleuchtung (da mit rennräder auch selten im dunkeln trainiert wird ist das auch nicht sooo relevant) im gegensatz zum Formel1 auch keine probleme mit der StVZO gibt - abgaswerte, lautstärke - um nur die offensichtlichsten zu nenen
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Zitat von piko im Beitrag #75Dein schließen auf andere ist löblich ... wenn auch abwegig ...
falsch - das ist gesetzteskonform - dein vorverurteilen ohne beweise ist hingegen rechtswidrig - sogar für Staatsanwälte
rennräder mit reflektoren habe ich aber auch schon gesehen - zugegeben aber nur bei leuten die von übereifrigen Polizisten verwart wurden ... und ja du hast recht dass bei rennräder
Zitatdie STVZO in dem Fall "realitätsfremd" ist
reflektoren bringen weder dem Radfahrer noch dem rest der Menschheit mehr sicherheit (solange nicht bei dunkelheit gefahren wird)
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Zitat von Jörghabt ihr überprüft, ob die eine Beleuchtung mitgeführt haben oder verurteilt ihr gennerel ohne überprüfung?
Brauchen wir nicht ... weil eh' schon der mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichnete rote Großflächen-Rückstrahler fehlt ...
Zitat von Jörg die 2.reflektoren bringen weder dem Radfahrer noch dem rest der Menschheit mehr sicherheit (solange nicht bei dunkelheit gefahren wird)
Das Argument werde ich bei der demnächst anfallenden HU mal anbringen ... wenn sich der Prüfer über meinen fehlenden Rückstrahler muckiert ... ich fahre nämlich auch nur im Hellen Motorrad ...
Zitatwarum ist erst mal zweitrangig - es ist so, also darf man.
Das ist mir schon klar, trotzdem finde ich es seltsam, mal abgesehen von dem, zugegebenermaßen, blöden Beispiel mit den F1 Boliden. Rennräder sind schnell und man hört sie kaum, Klingeln haben sie meist auch nicht und da wird dann schonmal der ein oder andere Fußgänger umgenietet, der sich dann auch noch Frechheiten machen lassen muß. Die Pulks auf den, z.b. hier in der Eifel, kurvigen Straßen können den gesamten Verkehr nachhaltig beeinflußen und führen auch oft zu riskanten Überholmanövern der nachfolgenden Fahrzeuge. Warum gilt für Rennradfahrer keine Helmpflicht? Die brettern manchmal mit 80km/h und mehr die Berge runter. Wie geschrieben, es ist mir unverständlich, daß mit Wettkampfgeräten auf öffentlich Straßen (ohne besondere Auflagen) trainiert werden darf.
Die fahren auch nicht auf dem vorgeschriebenen Radweg... Das sollte ich mal machen!
Gruß Monti
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Zitat von Luja-sog-i im Beitrag #80 Die fahren auch nicht auf dem vorgeschriebenen Radweg... Das sollte ich mal machen!
Gruß Monti
für den Verband ist der Radweg definitiv nicht vorgeschrieben ... und zum Thema "das sollte ich mal machen":
wie wäre es wenn Radfahrer mal auf der Straße parken? ist doch "normal" oder? machen andere doch auch, schließlich ist man wichtig, oder will nur mal kurz wo hin - da würde ich gerne mal sehen was dann los ist.
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Habe nix gegen Radfahrer, bin ja auch ab und an einer...
..und das Zuparken von Radwegen ist eine Sauerei! Merkst was?
Mir ist es im Grunde völlig Wurscht, ob und wie sie fahren, von mir aus könnens auf den Strassen gar Rudelbu... , da bin ich doch völlig entspannt. Wobei das Rudelbum... auf öffentlichen Strassen wohl nicht in der StVO explizit erlaubt wird, oder? Kennst dich doch aus, also... Ist's nun ein geschlossener Verband, welcher...?
Entspanne dich, komm wieder runter.
Gruß Monti
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Zitat von Maggi im Beitrag #79 Rennräder sind schnell
aber nicht schller als motorosierte Verkehrsteilnehmer
Zitatund man hört sie kaum,
man soll auch schauen - nicht nur hören bevor man auf die strasse rennt, und in einem Auto hört man andere Autos im Querverkehr in der regel auch nicht
Zitat Klingeln haben sie meist auch nicht
ich habe mir das Anbrüllen von z.b. fußgängern auf Radwegen inzwischen auch beim normalen fahrrad angewöhnt, das geht viel schneller als erst zur klingel zu greifen und ist im zweifel sogar lauter
Zitatund da wird dann schonmal der ein oder andere Fußgänger umgenietet, der sich dann auch noch Frechheiten machen lassen muß.
es sollen aber auch schon mal fußgänger von autos angefahren worden sein ....
Zitat Die Pulks auf den, z.b. hier in der Eifel, kurvigen Straßen können den gesamten Verkehr nachhaltig beeinflußen und führen auch oft zu riskanten Überholmanövern der nachfolgenden Fahrzeuge.
da sind dann aber trotz und alledem die die überholen die den Scheiß bauen - dei müssen nicht überholen und schon gar nicht wenn es unübersichtlich ist
Zitat Warum gilt für Rennradfahrer keine Helmpflicht? Die brettern manchmal mit 80km/h und mehr die Berge runter.
wer so ohne Helm fährt (und es werden immer weniger) hat in der regel auch nichts zwischen den ohren das schützenswert wäre ... nenen es von mir aus natürliche auslese
Zitat Wie geschrieben, es ist mir unverständlich, daß mit Wettkampfgeräten auf öffentlich Straßen (ohne besondere Auflagen) trainiert werden darf.
welche Auflagen hättest du den gerne? - soll jemand mit einer warnflagge vorne weg laufen (war ja auch bei der einführung des Automobiels im gespräch) warum dürfen Motorräder oder Autos die leistungsgewischte haben die vor 15 Jahren bei entsprechenden Fahrern noch für WM-Titel gereicht hätten im öffentlichen Straßenverkehr fahren? um 200 zu fahren reichen beim Auto 120 und beim motorrad 75 PS mehr brauch kein Mensch ...
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Zitat von Jörgich habe mir das Anbrüllen von z.b. fußgängern auf Radwegen inzwischen auch beim normalen fahrrad angewöhnt, das geht viel schneller als erst zur klingel zu greifen und ist im zweifel sogar lauter
Dann dürfte die nächste Backpfeife ja bald wieder fällig sein ...
ZitatWobei das Rudelbum... auf öffentlichen Strassen wohl nicht in der StVO explizit erlaubt wird, oder?
aber auch nicht verboten ... die Sachen mit dem erregung öffentlichen ärgernisses dürfte aber eher greifen als die StVO - meines wissen muss man sich wenigstens 1m ins Gebüsch schlagen wenn man im öffentlichen raum straffrei sexuelle Handlungen vollziehen will.
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Zitat von Jörgich habe mir das Anbrüllen von z.b. fußgängern auf Radwegen inzwischen auch beim normalen fahrrad angewöhnt, das geht viel schneller als erst zur klingel zu greifen und ist im zweifel sogar lauter
Dann dürfte die nächste Backpfeife ja bald fällig sein ...
piko
ich lass mich nicht hauen ... jedenfalls nicht ungestraft - ein (auch extrem) lautes "VORSICHT!!!" dürfte kaum ein Grund sein straffrei zuschlagen zu dürfen
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Zitat von der W Jörg im Beitrag #85...meines wissen muss man sich wenigstens 1m ins Gebüsch schlagen wenn man im öffentlichen raum straffrei sexuelle Handlungen vollziehen will.
Was Du alles weißt - hast Du da auch einen Paragraphen auf der Pfanne, oder ist das nur eine Ausführungsbestimmung zu einer Verordnung?
Dieter (man weiß ja nie, ob und wozu man solche Kenntnisse mal brauchen kann )
Alkoholfreies Bier... schmeckt richtig, ist aber falsch.
Um das Rudelb..sen und Rudelradeln mal abschließend zu betrachten: 1. Die Welt ist ungerecht. 2. Entweder man arrangiert sich damit oder 3. man ändert etwas daran. 4. Mit Meckern allein hat noch keiner was geändert. 5. Nicht mal eine sachliche Diskussion hier im Forum (hat heute schon einer eine gesehen?)ändert etwas. 6. Die Welt ist immer noch ungerecht.
Und um jetzt mal das Thema zu verfehlen: Bad Music for Specialists: Ärzte: Es ist nicht Deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist Es wär nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt
Höhner: Einfach levve un levve loße dennd mr sitze he all em selve Boot. Nit nur nemme - och jünne künne, dann köm keiner von uns he je ze koot!
My imaginary friend thinks you have serious mental problems.
Zitat von der W Jörg im Beitrag #85...meines wissen muss man sich wenigstens 1m ins Gebüsch schlagen wenn man im öffentlichen raum straffrei sexuelle Handlungen vollziehen will.
Was Du alles weißt - hast Du da auch einen Paragraphen auf der Pfanne, oder ist das nur eine Ausführungsbestimmung zu einer Verordnung?
Dieter (man weiß ja nie, ob und wozu man solche Kenntnisse mal brauchen kann )
"erregung öffentlichen ärgernisses" war letztens thema im moma und das man sexuelle Handlungen mindestens 1m in ein Gebüsch verlegen soll, tatsächlich ein Tipp vom anwesenden Rechtsexperten - paragraphen wurden nicht gennant (vielleicht habe ich sie mir auch nur nicht gemerkt)
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Dünnling, heute mein zweites Lob an deine Adresse!
Wenn das hier so weitergeht... Nicht auszudenken!
Am ALLERWICHTIGSTEN: Nicht erwischen lassen!
Gruß Monti
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