Zitat Warum? Nur Rennradler benutzen die Straßen für ihr Sporttraining. Das könnten die anderen doch auch.
und worin besteht der Unterschied zwischen Sport und Spaß ?? wir fahren ja auch einfach aus Spaß mit dem Moped in der Gegend rum... und jetzt komm bloß nicht mit den paar Euro fuffzig die wir an Steuer zahlen !
. . Gruß Hobby
der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....
Zitat von magicfireIch kenne übrigens zwei die sich mit diesen Klickdingern auf den Pedalen gar fürchterbar die Kinie ruiniert haben, sind mit den Füßen in den Dingern hängengeblieben und haben sich an der Mittelstange vom Fahrrad das Knie zerschlagen.
Sowas passiert immer dann, wenn sich solvente Trottels was professionelles aber überforderndes zulegen ... das gilt auf anderen Gebieten aber genauso - siehe Supersportmotorräder
Im Gerät. PKW - Rennwagen Fahrrad - Rennrad. Ein Rennrad ist ein Sportgerät und genau dafür gebaut. Denke mal an die Grundschule zurück, ein Fahhrad hat...., nach der Definition ist ein Rennrad gar kein Fahrrad. Die Skateboarder könnten auch Straßen nehmen, und dieses Strandsegeln muß man nicht auf Sand machen. Alle nehmen eigene Wege Motorradrennen und Autorennen auch, nur Fahrradrennen finden auf öfntl. Straßen statt, anstatt z.B. auf der Nordschleife. Wäre doch für Rennräder auch ne schöne Strecke.
Das bilde ich mir alles nur ein. Das bilde ich mir alles nur ein. Das ist alles nur Einbildung
Zitat Warum? Nur Rennradler benutzen die Straßen für ihr Sporttraining. Das könnten die anderen doch auch.
und worin besteht der Unterschied zwischen Sport und Spaß ?? wir fahren ja auch einfach aus Spaß mit dem Moped in der Gegend rum... und jetzt komm bloß nicht mit den paar Euro fuffzig die wir an Steuer zahlen !
Wenigstens haben "wir" eine ordentliche Beleuchtungseinrichtung am Krade ... ich kenne nämlich Leude, die sind stolz drauf ein <9kg-Rennrad zu haben, weil Obacht O-Ton: "da brauch ich keine Beleuchtung und keine Reflektoren dran" ... bei der Logik fällt mir dann auch nix anderes mehr ein, als "schlechte Fahrt" zu wünschen ...
piko, der die turtelsche argumentationskette sehr gelungen findet ...
Zitat Wenigstens habe "wir" eine ordentliche Beleuchtungseinrichtung ... ich kenne nämlich Leude, die sind stolz drauf ein <9kg-Rennrad zu haben, weil da brauch ich keine Beleuchtung dran ... bei der Logik fällt mir dann auch nix mehr ein, als "schlechte Fahrt" zu wünschen ...
ja ja... also wenn jetzt all eure verhassten Rennradfahrer Lampen dran bauen würden und vielleicht noch gelbe Leuchtwesten tragen ist alles gut oder wie
. . Gruß Hobby
der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....
Zitat von Hobbyalso wenn jetzt all eure verhassten Rennradfahrer Lampen dran bauen würden und vielleicht noch gelbe Leuchtwesten tragen ist alles gut oder wie
Ich habe keine Probleme mit denen ... da ich selber Rad fahre behandle ich die einfach wie jeden anderen Verkehrsteilnehmer auch ... im Gegensatz zu den meisten KFZ-Führern überhole ich die meist nichtmal auf der eigenen Spur ... was ich meine wäre doch nur zu deren eigenen Sicherheit, wenn sie sich an gewisse Regeln halten würden, was ihnen aber(anscheinend) meist der eigene kleine Narziss verbieten tut?!
Was ich mich gerade Frage, wenn so ein Rennradler vom Herrn Ordnungshüter angehalten wird, muß der dann auch für nicht vorhandene Beleuchtungseinrichtungen und fehlende Reflektoren löhnen? Denn soweit ich das weiß sind diese Einrichtungen an Fahrrädern vorgeschrieben, die sich im Rahmen der StVO bewegen.
-- hco rewwe hcslök ,skcus wmb Wer das liest ist doof! Wer das nicht lesen kann, braucht eine Brille oder kennt [STRG+] nicht!
Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes: 1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;
2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
3. Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit
Neulich auf der Stresemannstrasse erlebt: eine rechts abbiegende S-Klasse mit getönten Scheiben versperrt den Radweg. Ein Radfahrer muss einen Schlenker um das Auto fahren, brüllt rum und zeigt den Mittelfinger. Die S-Klasse setzt zurück, fährt geradeaus weiter, überholt den Radfahrer, versperrt ihm den Weg. Vier Türen gehen auf, vier dunkelhaeutige Typen steigen aus. Der erste von denen tritt den Radfaher vom Fahrrad, alle vier bearbeiten ihn anschließend mit Fäusten und Füssen. Da hat's mir schon ziemlich den Magen umgedreht. Einerseits fand ich's eine pädagogisch ganz gelungene Maßnahme, andererseits, was die Angemessenheit betrifft, schon fragwürdig. Grundsätzlich ist es aber immer zu begruessen, wenn die Leute ihr Meinungsverschiedenheiten direkt und untereinander klären.