Wenn er sein Grundstück für größer eingeschätzt hat, so musst du ihm das ja nicht so abruppt nehmen. Lass ihn doch weiterhin auf deinem Grundstück das Gras mähen oder die Büsche schneiden. Dann kann er sich langsam entwöhnen.
Ach, geht schon mit dem. Im Prinzip vertragen wir uns bisher ganz gut.
Er hatte zuerst gemeint, unser Grundstück wäre genau mit der Außenmauer des Hauses zu Ende . Ich bin von etwa drei Meter ausgegangen, und jetzt sind es tatsächlich etwa vier Meter . Da muß er demnächst sein Gartentor um Einiges versetzen, weil das jetzt auf unserem Grund steht.
Ansonsten müssen wir uns noch schlau machen, wg. der Grenzen zur Straße, bzw. zum anderen Nachbarn (Stichwort Schwengelrecht - ich dachte immer, daß wäre das Recht der ersten Nacht des Grundherren . Da hab' ich wohl was verwechselt ...).
Ja, als wir unsere eine Wiese für die Vierbeiner einzäunten, mussten wir das auch beachten, mit der Folge, dass ich außen um den Zaun rum einen Streifen mähen musste.
HU bei zwei Gespannen, 2 modernen Krädern und zwei Oldtimerkrädern, eines mit H Gutachten.Reifen- und Felgeneintrag beim Käfer (so gekauft , aber alles nicht eingetrafen). HU bei drei Oldtimer Kleinwagen.
Übrigens geht es nicht mehr, H- Gutachten bei zugelassenen Fahrzeugen zu machen und bei der dabei enthaltenen HU Abnahme eine Plakette zu bekommen. Die Plakette würde dann bei H Kennzeichen von der Zulassung nach Gutachten vergeben werden, oder auch nicht bei 07er Kennzeichen.
Bisher habe ich "neue" Oldtimer oft getüvt normal zugelassen und am Ende der zwei Jahre dann ohne weiteres Gutachten in die rote Nummer genommen. Dazu hatte ich bei der Tüv Abnahme gleich ein Gutachten mit machenn lassen. Jetzt muß ich also in zwei Jahren bei 4 Fahrzeugen eine neue HU + Gutachten machen lassen, wenn ich diese Fahrzeuge in die rote Nummer nehmen will.
ZitatÜbrigens geht es nicht mehr, H- Gutachten bei zugelassenen Fahrzeugen zu machen und bei der dabei enthaltenen HU Abnahme eine Plakette zu bekommen. Die Plakette würde dann bei H Kennzeichen von der Zulassung nach Gutachten vergeben werden, oder auch nicht bei 07er Kennzeichen.
Bisher habe ich "neue" Oldtimer oft getüvt normal zugelassen und am Ende der zwei Jahre dann ohne weiteres Gutachten in die rote Nummer genommen. Dazu hatte ich bei der Tüv Abnahme gleich ein Gutachten mit machenn lassen. Jetzt muß ich also in zwei Jahren bei 4 Fahrzeugen eine neue HU + Gutachten machen lassen, wenn ich diese Fahrzeuge in die rote Nummer nehmen will.
Ich habe das jetzt zwei mal gelesen und immer noch nicht richtig verstanden. Eine Gestzesänderung hat es ja zwischenzeitlich diesbezüglich nicht gegeben. So ganz verstehe ich das ganze nicht.
Normalerweise lässt du ja eine H-Abnahme machen, in der eine HU enthalten ist. Damit gehst du zur Zulassungstelle und die ändert die Papiere, was alleine schon wegen der Steuer notwendig ist und natürlich wegen des neuen H-Kennzeichens, das du brauchst. Von dem Zeitpunkt an hast du wieder für zwei Jahre "TÜV".
Für die Übernahme eines derzeit zugelassenen Fahrzeuges in ein 07-Kennzeichen brauchst du auch ein Oldtimergutachten, meldest dann das Fahrzeug ab und übernimmst es in die rote Nummer. Der Zeitpunkt bleibt dir überlassen. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit nicht.
Normalerweise lässt du ja eine H-Abnahme machen, in der eine HU enthalten ist. Damit gehst du zur
Für die Übernahme eines derzeit zugelassenen Fahrzeuges in ein 07-Kennzeichen brauchst du auch ein Oldtimergutachten, meldest dann das Fahrzeug ab und übernimmst es in die rote Nummer. Der Zeitpunkt bleibt dir überlassen. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit nicht.
Ich kenne das auch anders. Gutachten incl. TÜV 2 Jahre, das wollte ich.
Gab der TÜV er das aber in den Rechner ein, wurde dort gesagt, es gäbe in diesem fall die Plakette erst von der Zulassungsstelle, also nicht auf das schwarze Kennzeichen. Stattdessen dann später auf das neue H Kennzeichen oder auch nicht, wenn das Krad in die rote Nummer geht.
Ich werde da nochmal neu ansetzen und das prüfen lassen.
Jetzt habe ich es verstanden und ich befürchte, er hat recht, denn du brauchst ja ein neues H-Kennzeichen und die Änderung der Schlüsselnummer in den Papieren. Und das bedingt ein Vorsprechen bei der Zulassungsbehörde. Streiten könnte man sich allenfalls beim 07-Kennzeichen.
Zitat von Falcone im Beitrag #11370Bremsbeläge beim Autowagen habe ich gerade vor wenigen Wochen gewechselt. Allerdings bei einem richtigen Auto von guter Qualität: