ich habe meine Kat-W auf die GPZ Beläge umgerüstet und es müssen definitiv andere sein, denn sie bremsen besser und hören sich auch anders an. Und sie zischen abundzu etwas.
P.S. ab wann kann man denn mal mit einem Soundfile der Anlage rechnen?
Du warst doch gerade erst abgedreht. Wo haste denn all die Tage gesteckt? Jetzt wieder ankommen und rummeckern! Tss, tss, tss! Und auch noch neidisch sein, weil´s für die W so´n schönen Auspuff gibt.
Um noch mal auf wesentlichere Dinge zurückzukommen:
Ich hatte zuvor vermutet, dass das Auspuffgutachten nicht für die W-Modelle mit Kat gilt. Ausgelöst wurde das durch den Beisatz im Dekra-Gutachten, wonach das Gutachten "nicht für Fahrzeuge mit Abgasemissionen nach 97/24/EG geändert durch 2002/51/EG Kap.5, Anh. ii (Euro2)" gilt.
Ich habe aber die EG-Richtlinien daraufhin noch mal durchgelesen und festgestellt, dass sich dieses auf die Motorräder ab 2007 bezieht, die mit Kat ausgeliefert wurden. Es ist ja bekannt, das diese Motorräder keinen Nachrüstschalldämpfer ohne Kat haben dürfen und auch die Kat-Grenzwerte, wie sie vom Werk angegeben wurden, bei der AU-Krad einhalten müssen. Fahrzeuge mit älterem Baujahr, und dazu gehören alle W (auch wenn sie dank Ausnahme später zugelassen wurden), können auch dann mit einem Nachrüstschalldämpfer ausgerüstet werden, wenn dieser keinen Kat hat, auch wenn das Motorrad eine Betriebserlaubnis mit Kat erhalten hat. Dann müssen bei der AU nur die Abgas-Grenzwerte für Motorräder ohne Kat eingehalten werden.
Kurz: An alle W des Typs EJ650A kann der SR-Auspuff angebaut werden.
Falcone,bist Du Dir sicher,daß in diesem Fall EU-Recht über Bundes-Recht geht? Hab da so meine Zweifel,finde leider aber nichts aussagekräftiges. Schön wärs ja.
Gruß aus Berlin Surfin´Bird
ganz Ostdeutschland liegt im Kernschatten der Gottesfinsternis
Ja, alle Neuzulassungen, Neuabnahmen etc müssen nach EU-recht durchgeführt werden. Für Abgasgesetze gilt das bereits seit 1992, seit dem müssen Auspuffanlagen von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach der Richtlinie 92/61/EWG geprüft werden, seit 1997 nach der Richtline 97/24/EG und seit 2002 nach 2002/51/EG.
Hat ein Kraftrad noch eine deutsche ABE, durften genau genommen auch nur Anbauteile mit deutschen Prüfzeichen angebaut werden, also z.B. keine E-geprüften Blinker. Da das aber zu grenzenlosen Verwirrungen und Ungleichstellungen geführt hätte, hat man sich darauf geeinigt, dass alles, was ein entsprechendes e-Prüfzeichen hat, an alle Fahrzeuge angebaut werden darf. Und so komme wir in den Genuss, Kellermann-Blinker an Oldtimer anbauen zu dürfen und keine Längenvorschriften zu Schutzblechen mehr einhalten zu müssen usw., usw. EU-Zulassungsrecht gilt auch in Deutschland, die neue FZV ist auch ganz darauf abgestimmt.