Zitat von montcorbierDaraufhin nächster Schritt von Personen vom Schlage eines Kaimann (rein hypothetisch): >Hab' ich sowas nötig? Nö! Sollen sich Ihre KFZ Steuer in ihren Allerwertesten schieben, hab' die Faxen hier satt und den ganzen Aufwand und Ärger nicht mehr nötig! Spreche betriebsbedingte Kündigungen meiner 12 Mitarbeiter aus, verhökere den Betrieb, die deutschen Immobilien und verzieh' mich aus dem "Rechthaberstaat" nach Südamerika auf mein Anwesen! Nach mir die Sintflut!< So oder ähnlich... M.M. genau die richtige Vorgehensweise! Kenne ich in ähnlicher Form aus der Verwandtschaft! Mit korrektem deutschem Verreckergehorsams-Gruss, Monti
Nicht ganz, aber schon gut dran, Montcorbier.
Mein Ziel ist es, daß dieser Staat nach dem Ende meiner Arbeits- und Lebenszeit nicht ein zweites Mal an meiner Arbeitsleistung verdient.
Aus diesem Grunde habe ich vor zwei Jahren geheiratet (-->Erbschaftssteuer), obwohl das nach meinem Verständnis eine längst überkommene , bürgerliche Tradition ist. Ein freiwilliges Zusammenleben ist dem überlegen, das so am Rande.
Nach Abschluß meines Arbeitslebens werde ich die Firma verkaufen oder notfalls auflösen. Alle Erlöse werden versteuert werden, sofern es der Steuerberater nicht verhindern kann. Und dann wird alles gnadenlos verbraucht oder auf ausgiebige Reisen in die Alpen verjubelt.
Zumindest darf zum Zeitpunkt meines Ablebens nicht mehr übrig sein, als der Höchstsatz des Steuerfreibetrages in der Erbschaftssteuer. Dennoch wird es Wege geben, die Überlebenden abzusichern.
Nicht auszudenken, ein Leben lag zu ackern, Horden von nicht Erwerbstätigen oder öffentlich "Beschäftigten" durchzufüttern, um dann beim Ableben nochmal die Hälfte des bereits versteuerten abzugeben. Dafür wurde bereits einmal bezahlt und die Reste stehen meinen Nachkommen zu. No Way.
1998 endete meine Absicherung durch ein Angestelltenverhältnis. Also zur BfA, die weitere Absicherung als Selbständiger klären. Das Ergebnis in Kürze: Rentenanspruch damals hochgerechnet auf Renteneintrittsalter rund 1300 DM. Zitat der Sachbearbeiterin: "Aber verlassen Sie sich nicht darauf, das kann jederzeit mit einem Gesetzbeschluß gestrichen werden."
Freiwillige Rentenversicherung gerne, aber zum Höchstsatz, damals etwa 650 Mark im Monat, für einen Selbständigen bedeutet das 650 Mark nach Steuer, beim Steuerhöchstsatz von rund 50 % also erstmal 1300 verdienen, um nach der Besteuerung 650 für die Rentenversicherung zahlen zu können. Also rund 16000 Mark pro Jahr nur dafür (es war sogar noch ein wenig mehr). Die Sachbearbeiterin sagte mir daraufhin vertraulich, daß die Rente bei Anlage des Geldes bei einem privaten Rentenversicherer erheblich besser sei, und sie mir dazu rate.
So wurde es dann auch gemacht.
Das bedeutet doch ganz klar, daß Selbständige zunächst ´rausfliegen, dann aber auch nicht wirklich gewollt oder zumindest stiefmütterlich behandelt werden.
Nebenbei, was mußt Du denn so monatlich für Dein Alter aufbringen? (ich will es nicht wirklich wissen, keine Sorge.)
Zitat von Kaimann... So ist es also denkbar, daß einem Kaufmann so für Steuerschulden aus seinem Geschäft Beträge abgebucht werden können, oder dem Hausbesitzer überfällige Grundsteuern usw usw.
Passt nicht, da die Einzugsermächtigung für KFZ Steuern erteilt wird, nicht für eine generelle Steuerschuld!
Zitat von Kaimann Man erspare sich so lange Mahn- und Pfändungsverfahren. Wer fahren will, muß unterschreiben, laufen oder schwarzfahren. Und wer unterschreibt und nicht widerruft, kann künftig ohne Vorwarnung geplündert werden. Für den Staat auf jeden Fall eine günstige Methode , seine Ansprüche weit vor anderen Gläubigern durchzusetzen. So widerrufet denn in Scharen... MfG Kaimann
Welch "Gesetz" bestimmt, daß ich zwangsweise Kunde bei einer Bank sein muß, damit ich ein Auto überhaupt anmelden kann? Das möcht' ich gerne sehen! Es gibt keine Möglichkeit anderweitig ein Auto zuzulassen ohne Bankeinzugsermächtigung! Wo leben wir denn? Schön den Banken in die Hände gespielt! Da weiß man, was der Staat darstellt und welch Interesse er vertritt! Vom Volke ausgehend=Demokratie? Lachhaft!
Gruß Monti
---------------------------------------------------- No FUTURE!
Doch, Monty, du kannst die Steuer vorab entrichten (schöner Beamtenausdruck), bevor du das Auto anmeldest.
Aber warum habt ihr nur solche Probleme damit?
Edit hat gerade noch mal nachgeschaut: Die Einzugsermächtigung gilt nur für genau dieses eine Auto, das man damit anmeldet. Für jedes Fahrzeug brauchst du eine gesonderte Einzugsermächtigung, die automatisch erlischt, wenn das fahrzeug abgemeldet wird.
Was allerdings passiert, wenn man diese widerruft, habe ich nicht erfahren können. Zwangsabmeldung jedenfalls nicht, das gibt das Steuergesetz nicht her.
Jedenfalls kann mit der Einzugsermächtigung keine andere Steuerschuld eingetrieben werden.
Zitat von FalconeAber warum habt ihr nur solche Probleme damit? Grüße falcone
Meckern um des Meckerns willen
Hört bestimmt auf, wenn für die Bareinzahlung eine extra Gebühr wegen erhöhtem Verwaltungsaufwand entrichtet werden muss So ähnlich war/ist es bei den Banken, gerne auch für "beleghafte Überweisungen" die in den Kontoführungsgebühren eingepflegt wurden