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Dieses Thema hat 220 Antworten
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montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

28.11.2008 06:43
#136 RE: ... Antworten

Zitat von Swennie

Und vergiss Deine kleine Privatarmee nicht, sonst kommen neidische ortsansässige und wollen Dir evtl. an's Laub



Dies nun übertragen auf hiesige Verhältnisse...


Gruß
Monti

----------------------------------------------------
No FUTURE!

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

28.11.2008 06:50
#137 RE: ... Antworten

Zitat von montcorbier
Daraufhin nächster Schritt von Personen vom Schlage eines Kaimann (rein hypothetisch):
>Hab' ich sowas nötig? Nö!
Sollen sich Ihre KFZ Steuer in ihren Allerwertesten schieben, hab' die Faxen hier satt und den ganzen Aufwand und Ärger nicht mehr nötig!
Spreche betriebsbedingte Kündigungen meiner 12 Mitarbeiter aus, verhökere den Betrieb, die deutschen Immobilien und verzieh' mich aus dem "Rechthaberstaat" nach Südamerika auf mein Anwesen! Nach mir die Sintflut!<
So oder ähnlich... M.M. genau die richtige Vorgehensweise!
Kenne ich in ähnlicher Form aus der Verwandtschaft!
Mit korrektem deutschem Verreckergehorsams-Gruss,
Monti


Nicht ganz, aber schon gut dran, Montcorbier.

Mein Ziel ist es, daß dieser Staat nach dem Ende meiner Arbeits- und Lebenszeit nicht ein zweites Mal an meiner Arbeitsleistung verdient.

Aus diesem Grunde habe ich vor zwei Jahren geheiratet (-->Erbschaftssteuer), obwohl das nach meinem Verständnis eine längst überkommene , bürgerliche Tradition ist. Ein freiwilliges Zusammenleben ist dem überlegen, das so am Rande.

Nach Abschluß meines Arbeitslebens werde ich die Firma verkaufen oder notfalls auflösen. Alle Erlöse werden versteuert werden, sofern es der Steuerberater nicht verhindern kann.
Und dann wird alles gnadenlos verbraucht oder auf ausgiebige Reisen in die Alpen verjubelt.

Zumindest darf zum Zeitpunkt meines Ablebens nicht mehr übrig sein, als der Höchstsatz des Steuerfreibetrages in der Erbschaftssteuer.
Dennoch wird es Wege geben, die Überlebenden abzusichern.

Nicht auszudenken, ein Leben lag zu ackern, Horden von nicht Erwerbstätigen oder öffentlich "Beschäftigten" durchzufüttern, um dann beim Ableben nochmal die Hälfte des bereits versteuerten abzugeben. Dafür wurde bereits einmal bezahlt und die Reste stehen meinen Nachkommen zu.
No Way.

Mit unfreundlichem Höchststeuersatz

Kaimann

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

28.11.2008 07:00
#138 RE: ... Antworten

Zitat von Swennie
Zitat von Kaimann
...Übrigens ist Selbständigen dieser elitäre Zirkel verschlossen, also siehe oben...

Jammern auf hohem Niveau
F.y.i.:
http://www.deutsche-rentenversicherung-b....html__nnn=true]



Dazu diese Erfahrung:

1998 endete meine Absicherung durch ein Angestelltenverhältnis. Also zur BfA, die weitere Absicherung als Selbständiger klären. Das Ergebnis in Kürze:
Rentenanspruch damals hochgerechnet auf Renteneintrittsalter rund 1300 DM. Zitat der Sachbearbeiterin: "Aber verlassen Sie sich nicht darauf, das kann jederzeit mit einem Gesetzbeschluß gestrichen werden."

Freiwillige Rentenversicherung gerne, aber zum Höchstsatz, damals etwa 650 Mark im Monat, für einen Selbständigen bedeutet das 650 Mark nach Steuer, beim Steuerhöchstsatz von rund 50 % also erstmal 1300 verdienen, um nach der Besteuerung 650 für die Rentenversicherung zahlen zu können. Also rund 16000 Mark pro Jahr nur dafür (es war sogar noch ein wenig mehr).
Die Sachbearbeiterin sagte mir daraufhin vertraulich, daß die Rente bei Anlage des Geldes bei einem privaten Rentenversicherer erheblich besser sei, und sie mir dazu rate.

So wurde es dann auch gemacht.

Das bedeutet doch ganz klar, daß Selbständige zunächst ´rausfliegen, dann aber auch nicht wirklich gewollt oder zumindest stiefmütterlich behandelt werden.

Nebenbei, was mußt Du denn so monatlich für Dein Alter aufbringen? (ich will es nicht wirklich wissen, keine Sorge.)


MfG

Kaimann

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

28.11.2008 07:02
#139 RE: ... Antworten

So, und nun biete ich meinen Lieblingsfreunden doch wieder reichlich Angriffsfläche, oder?

Ich freue mich auf niederträchtige Äußerungen


MfG

Kaimann

mappen Offline




Beiträge: 15.018

28.11.2008 07:04
#140  ... Antworten

tach

Zitat von Kaimann
Ich freue mich auf niederträchtige Äußerungen





schade das mir morgens die chips nicht so schmecken

gas

m..,-


montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

28.11.2008 07:10
#141 RE: ... Antworten


Nimm Christstollen, ess' ich soeben. Mmmmmm, mit Marzipan.


Gruß
Monti

----------------------------------------------------
No FUTURE!

PeWe Offline




Beiträge: 21.669

28.11.2008 07:23
#142 RE: ... Antworten

Guten Morgen Grosskotz,

schade das du schon wieder alles zumüllst mit deinem geistigen Dünnschiß...

Grüße
PeWe



"W 650 - a real motorcycle in a sea of shit."

Swennie Offline




Beiträge: 15.188

28.11.2008 07:24
#143 RE: ... Antworten

Zitat von Kaimann
...
So ist es also denkbar, daß einem Kaufmann so für Steuerschulden aus seinem Geschäft Beträge abgebucht werden können, oder dem Hausbesitzer überfällige Grundsteuern usw usw.

Passt nicht, da die Einzugsermächtigung für KFZ Steuern erteilt wird, nicht für eine generelle Steuerschuld!
Zitat von Kaimann

Man erspare sich so lange Mahn- und Pfändungsverfahren. Wer fahren will, muß unterschreiben, laufen oder schwarzfahren.
Und wer unterschreibt und nicht widerruft, kann künftig ohne Vorwarnung geplündert werden.
Für den Staat auf jeden Fall eine günstige Methode , seine Ansprüche weit vor anderen Gläubigern durchzusetzen.
So widerrufet denn in Scharen...
MfG
Kaimann

Das kann schon so sein

Falcone Online




Beiträge: 112.573

28.11.2008 07:33
#144 RE: ... Antworten

In Antwort auf:
Zumindest darf zum Zeitpunkt meines Ablebens nicht mehr übrig sein, als der Höchstsatz des Steuerfreibetrages in der Erbschaftssteuer.


Für Herrn Sohnemann immerhin noch 400.000 Euro!

Soviel vererbe ich jedenfalls nicht, selbst wenn ich könnte!

Grüße
Falcone

Swennie Offline




Beiträge: 15.188

28.11.2008 07:39
#145 RE: ... Antworten

Zitat von Kaimann

Nebenbei, was mußt Du denn so monatlich für Dein Alter aufbringen? (ich will es nicht wirklich wissen, keine Sorge.)
MfG
Kaimann


Nichts, mein Alter ist Tod

Aber Spaß beiseite, Norbert B. zitiert: die Rente ist sicher, nur auf welchem Niveau ist nicht ganz klar

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

28.11.2008 07:40
#146 RE: ... Antworten
Welch "Gesetz" bestimmt, daß ich zwangsweise Kunde bei einer Bank sein muß, damit ich ein Auto überhaupt anmelden kann?
Das möcht' ich gerne sehen!
Es gibt keine Möglichkeit anderweitig ein Auto zuzulassen ohne Bankeinzugsermächtigung! Wo leben wir denn?
Schön den Banken in die Hände gespielt! Da weiß man, was der Staat darstellt und welch Interesse er vertritt!
Vom Volke ausgehend=Demokratie? Lachhaft!



Gruß
Monti

----------------------------------------------------
No FUTURE!

Swennie Offline




Beiträge: 15.188

28.11.2008 07:40
#147 RE: ... Antworten

Zitat von montcorbier
Nimm Christstollen, ess' ich soeben. Mmmmmm, mit Marzipan.
Gruß
Monti


Jung, pass auf dass Du kein Sodbrennen bekommst!

Gib mir den Stollen, ich will doch nur Dein Bestes

Falcone Online




Beiträge: 112.573

28.11.2008 07:48
#148 RE: ... Antworten
Doch, Monty, du kannst die Steuer vorab entrichten (schöner Beamtenausdruck), bevor du das Auto anmeldest.

Aber warum habt ihr nur solche Probleme damit?

Edit hat gerade noch mal nachgeschaut: Die Einzugsermächtigung gilt nur für genau dieses eine Auto, das man damit anmeldet. Für jedes Fahrzeug brauchst du eine gesonderte Einzugsermächtigung, die automatisch erlischt, wenn das fahrzeug abgemeldet wird.

Was allerdings passiert, wenn man diese widerruft, habe ich nicht erfahren können. Zwangsabmeldung jedenfalls nicht, das gibt das Steuergesetz nicht her.

Jedenfalls kann mit der Einzugsermächtigung keine andere Steuerschuld eingetrieben werden.

Grüße
falcone
Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

28.11.2008 07:52
#149 RE: ... Antworten

Zitat von PeWe
Guten Morgen Grosskotz,
schade das du schon wieder alles zumüllst mit deinem geistigen Dünnschiß...
Grüße
PeWe


Geht das nun nicht etwas weit?

Sollte ich mich nun beleidigt fühlen? Oder gar in gleicher Weise zurückbochumern?

Küßchen an PeWe

Kaimann

Swennie Offline




Beiträge: 15.188

28.11.2008 07:54
#150 RE: ... Antworten

Zitat von Falcone
Aber warum habt ihr nur solche Probleme damit?
Grüße
falcone


Meckern um des Meckerns willen

Hört bestimmt auf, wenn für die Bareinzahlung eine extra Gebühr wegen erhöhtem Verwaltungsaufwand entrichtet werden muss
So ähnlich war/ist es bei den Banken, gerne auch für "beleghafte Überweisungen" die in den Kontoführungsgebühren eingepflegt wurden

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