Zitat
Ob man nun an einem E-MTB diesen Eingriff in seine Bauart vornehmen darf oder nicht, der Fahrradhändler meinte, nein, lasse ich dahingestellt.
Das finde ich jetzt ganz interessant und gebe zu, dass ich mir noch nie weiterführende Gedanken dazu gemacht habe. Mein (zugegeben uralter) Wissensstand ist, dass ein Fahrrad ein paar grundsätzlichen Regeln der Verkehrssicherheit erfüllen muss, darüber hinaus aber einiges möglich ist - bis hin zum Eigenbau. Ist das nicht mehr so? Gibt es beim Neukauf eines Fahrrades inzwischen so etwas, was mit der ABE eines Kraftfahrzeuges vergleichbar ist, in der die einzelnen Bauteile beschrieben und festgelegt sind?