Bei mir funktioniert's und es liest sich dann teilweise doch etwas anders als in der Presse breitgewalzt.
Ich hängs mal im Klartext an:
Bundesrat Drucksache 125/20 (Beschluss) 15.05.20 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Drucksache 125/20 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission für strengere Lärmemissionswerte durch Verschärfung der in der EU geltenden Grenzwerte bei der Genehmigung und Zulassung neuer Motorräder einzusetzen. Der Bundesrat hält dabei eine Begrenzung der Geräuschemissionen in allen Fahrzuständen (Real Driving Sound Emissions) auf einen Grenzwert von maximal 80 dB(A), der für alle Neufahrzeuge über alle Betriebszustände einzuhalten ist, für zielführend. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Strafen bei Manipulationen am Auspuff, Luftfilter sowie bei sonstigen Eingriffen, die eine erhebliche Steigerung der Lärmemissionen zur Folge haben, deutlich zu verschärfen. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein rechtlich sicheres Instrument zu entwickeln, das den Polizeibehörden der Länder bei gravierenden Überschreitungen der Lärmemissionen die sofortige Sicherstellung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs an Ort und Stelle ermöglicht. 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Initiative „Silent Rider” und ähnliche Initiativen zu unterstützen. Durch eine bundesweite Kampagne sollten – beispielweise in Anlehnung an die Rettungsgassen-Kampagne – die Motorradfahrer für eine angemessene Fahrweise sensibilisiert werden. Drucksache 125/20 (Beschluss) - 2 - 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Motorsteuerungen an Motorrädern zu verbieten, die individuell vom Fahrer einstellbare Soundkulissen („Sound-Design“) ermöglichen und durch welches störende und belästigende Geräusche erzeugt werden können. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die Möglichkeiten des „Sound-Designs“ genutzt werden, um Lärmemissionen zu reduzieren. 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität in Form von lärmarmen Motorrädern mit alternativen Antriebstechniken wie den Elektroantrieb zu unterstützen. 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich für wirksame Messverfahren einzusetzen, um die rechtlichen, technischen und personellen Kontrollmöglichkeiten bei offensichtlich überlauten Motorrädern auszuweiten. 7. Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die hierzu einschlägigen Regelungen anzupassen. Motorräder mit alternativen Antriebstechniken wie beispielsweise Elektroantrieb sollten von möglichen Verkehrsverboten ausgenommen werden. 8. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine Lösung zu finden, damit „Raser“ oder „Belästiger“ einer Strafe nicht entgehen können. Motorradfahrer sind aufgrund der Helmpflicht und eines fehlenden Frontkennzeichens am Motorrad nicht zu identifizieren und können somit bei einem Verstoß nicht belangt werden. 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Möglichkeit der Einführung einer Regelung zur unmittelbaren Haftung, bei der das Schuldprinzip nicht zur Anwendung kommt, unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Halterhaftung). 10. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Führung eines Fahrtenbuchs nach Rechtsverstößen nicht ermittelbarer Fahrer verpflichtend einzuführen. Ein Fahrtenbuch dient der Sensibilisierung und Datengewinnung, um bei mehrfachen Verstößen von einzelnen Motorradfahrern reagieren zu können. - 3 - Drucksache 125/20 (Beschluss) Begründung: Motorradfahren ist für viele Menschen in der Bundesrepublik Freizeitvergnügen und Hobby. Zahlreiche Ausflugziele sind in vielen Regionen der Bundesrepublik landschaftlich schön gelegen. Das zieht viele Motorrad fahrende Touristen aus dem In- und Ausland an. Für viele Anwohner bedeutet das Freizeitvergnügen der Motorrad Fahrenden jedoch eine Lärmbelästigung, wenn diese die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten oder auf extralaut getunten Motorrädern unterwegs sind. Im Rahmen der Freizeitgestaltung sind Motorräder oft an Ruhetagen (Wochenende, Feiertage) unterwegs, wo sie durch absichtlich erzeugten Lärm auch als Einzelfahrzeuge extrem belästigen können. Dabei sind ein rücksichtsvolles Miteinander, die Einhaltung geltender Gesetze und Geschwindigkeitsregelungen Voraussetzung, um Interessenskonflikte und Verbotszonen zu vermeiden. Die berechtigten Interessen der Anwohner und die der Motorrad Fahrenden gilt es, in einen fairen Ausgleich zu bringen. Ansätze zur Lärmminderung und Erhöhung der Verkehrssicherheit können sich durch Förderung von Verständnis und Toleranz zwischen den Verkehrsteilnehmern ergeben. Durch eine bundesweite Kampagne kann eine höhere Sensibilisierung erreicht werden. Solche weichen Maßnahmen müssen von wirkungsvollen Kontrollen und Sanktionen flankiert werden. Bei eklatanten Verstößen gegen die Geräuschvorschriften müssen die Polizeibehörden der Länder zudem ein wirkungsvolles Instrumentarium in die Hand bekommen, um die betroffenen Fahrzeuge unmittelbar aus dem Verkehr zu ziehen. Das Geräuschverhalten von Kraftfahrzeugen wird in EU-Vorschriften und in internationalen Vorschriften der UN (UNECE-Regelungen) sowie im nationalen Recht im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Die Genehmigungs- und Zulassungsregelungen reichen bislang allerdings nicht aus. Die Fahrzeuge müssen nicht nur bei der Typprüfung, bei der die vorgeschlagene Höchstgrenze von 80 dB (A) bereits in der Regel eingehalten werden muss, sondern vor allem im normalen Fahrgeschehen deutlich leiser werden (Real Driving Sound Emissions).
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Danke Caboose, danke Maggi. Ja, sehe ich auch so: Deutlich sachlicher und nachvollziehbarer, als es in der Presse dargestellt wird. Ich bin mal gespannt, wie ein angestrebtes weiteres Herabsetzen der Lärmgrenzwerte technisch geregelt werden soll. Im Grunde müssten noch mal die Messverfahren geändert werden. Technisch kämen noch Kapselung von Motor und Kette in Frage. Droht und ein Revival der Yoghurtbecher?
Kapselung von Dichtring-Ketten wie O, , X, usw., ist das ohne technische Nachteile wie Überhitzung und dadurch Beschädigung solcher Dichtringketten überhaupt möglich? Dachte, sie wäre das Aus für die Kapselung gewesen, die es früher an manchen Motorrrädern in Form eines Kettenkastens vor Einführung der O-Ring Kette gab. Von Becker beispielsweise. Oder wird dann wieder von modernen Ketten abgerückt?
Es gibt doch aber schon längst Kräder die die aktuellen Grenzwerte deutlich unterbieten ... meine 25jahre alte CB500 hat eingetragene 85dB(A) - und so wie die(original) "säuselt" glaube ich die auch ... vielleicht sollte man einfach das "Soundtuning" zugunsten des technisch sinnvollen bzw. machbaren aufgeben?!
Gegen eine Kapselung von Kettentrieben sprechen sicher keine technischen Gründe. Schließlich laufen bei sehr vielen Viertaktern die Steuerketten innerhalb des Motorgehäuses. Es ist wohl eher eine Kostenfrage.
Dieter
Alkoholfreies Bier... schmeckt richtig, ist aber falsch.
In dem Fall aber ohne Dichtringe ... darum ging es dem Wisedrum
Ich kenne die Problematik von MZ ... wer's zu gut meinte und O-Ring-Ketten verbaute wurde mit "Schmiermittelverlust" und frühem Kettentod bestraft. Aber es spräche auch nix gegen dichtringfreie Ketten, wenn selbige keinem Dreck mehr ausgesetzt sind ... nur fehlt mir der Glaube daran, daß ein gekapselter Kettentrieb effektiv zur Verringerung der Standgeräuschkulisse beitragen könnte?!
An den Kettenkasten der MZ musste ich auch unwillkürlich denken. Wenn man die Original- kette - an den Dingern platzten gerne die Rollen ab - gegen IWIS, Reynolds & Co. aus- tauschte, natürlich ohne O-Ringe, dann wurden die zu regelrechten Dauerläufern. Sicher, im Maximum hatte sie nur 21 PS zu übertragen. Aber alles in allem war das eine vernünftige Angelegenheit. Und der Antrieb blieb beim Hinterradausbau drin, eine Sache, die die Japaner bis heute nicht für nötig befunden haben.
Ein Kettenkasten mindert sicher die Geräusche. Bei einer vorbeifahrenden MZ hat man keine Kettenlaufgeräusche gehört, während die Japaner im Vergleich wie Schlossgespenster mit ihren Ketten rasselten - bis heute. Das ist mir bei einer Probefahrt mit einer NC 750 X wieder aufgefallen.
Bei der W als luft-ölgekühltes Motorrad sind schon diverse Motorgehäuseteile von innen gegen Lärm, der nach außen dringt, gedämmt worden. Bei der überwiegend vertretenen Zahl von wassergekühlten Motorrädern weiß ich nicht, ob so eine Dämmung zusätzlich zur Wasserkühlung vorgenommen wird. Wenn, dann vermutlich nur da, wo die Wasserummantelung nicht anliegt. Bei diesem geräuschabsenkenden Soundtuning zusätzlich zu lärmreduzierten Auspuffanlagen ist sicherlich noch Potential vorhanden, ohne die Maschine christolike mit schnödem Plastik zu verhüllen, wenn Hersteller wollten oder wollen müssen. Aber Leisetreter verkaufen sich wahrscheinlich schlechter als Motorräder, denen noch irgendetwas Vergleichbares wie Sound geblieben ist.
Der wahr wahrlich ausladend beindruckend an meiner ETS 250. Genauso wie deren Büffeltank.
Die Bullet hat wieder so ein ansehliches Ofenrohr. Bei ihr find ich übrigens u.a. gut, dass sie als Euro3-Modell noch so etwas wie Klang erzeugen darf, ohne damit andere zu belästigen. Am Rahmen ist ein Schild angebracht, das 90db bei 2.655U/min als Standgeräusch vermeldet. Das ist erfeulich nett und gerade in Tunnel und Unterführungen wohlgefällig vernehmbar. Dem 4er Modell geht dieses Klangerlebnis EU-abgeschnürt flüstertütender flöten.
Bei der W800 ist's umgekehrt. Da darf überraschenderweise der Nachfolger lauter sein, oder ist's nur anders klingen? Müsste mal so eine 2er Kiste live hören. Obwohl, meine W ist aus der Not heraus soundgetunt, da wird ein direkter Vergleich nicht ganz fair. Der gute TÜV-Mensch sah keinen Grund zur Beanstandung. Die W war warm, sie ist dann leiser. Gut das. Unter u.1 in den Papieren steht 86db Standgeräusch bei 3.250U/min. Das langt locker für Tirol. Aber will ich dahin? Überleg. Kalt wird sie die aber genauso locker jetzt reißen.
ZitatEs gibt doch aber schon längst Kräder die die aktuellen Grenzwerte deutlich unterbieten
Naja, es gibt aber auch genug, die die gesetzlichen Regelungen und die Messverfahren so "auslegen", daß die Dinger trotzdem noch recht laut sind. Es reicht doch schon ein Vergleich zwischen W800/1 und W800/2, die 2er ist schon wesentlich lauter als die 1er. Oder die Bonneville SE meiner Frau ist recht leise, eine neue Street Twin um einiges lauter, als meine Frau damit auf den Hof fuhr war ich von einer Zubehörauspuffanlage ausgegangen, ob der Lautstärke, dem war aber nicht so. Da scheinen die Hersteller mal wieder irgendein Schlupfloch im Messverfahren gefunden zu haben, um die Dinger wieder lauter zu bekommen.
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Würde mich mal interessieren, welche Geräuschwerte bei der W800A und der W800 B/C/D in den Papieren steht. Ist die jüngere wirklich objektiv lauter oder kommt es einem nur so vor?