Das Bulls besitzt nun Monkey Light, das einfach und schnell in die entsprechende Vorrichtung am Rad geklippt wird. Traf eben über Kleinanzeigen, halbwegs günstig gekauft, ein. Neu kosten solche Lichter recht viel. Funktioniert tadellos und unproblematisch. Ich wollte die Monkey Light Vorrichtung nutzen und dem Fahrrad selbst die Stromversorgung der Lichtanlage überlassen, statt über USB-Aufladen dafür zuständig zu sein. Das vorher verwendete Licht montiere ich an das Peugeot Fahrrad. Dort ist das Rücklicht batteriegespeist und das ehemalige Frontlicht gefällt mir ob seiner Funktionen besser als das des Peugeots. Morgen ist hoffentlich die Lenkererhöhung für das Bulls im "Drahtesel" eingetroffen, zu dem ich das Peugeot zwecks Nabenschaltungüberholen bringe. Dann montiere ich sie kommende Woche und das Mountain Bike ist damit nach meinen Vorstellungen als Straßen/Stadtfahrrad genügend gecustomized.
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Weder noch. Mag's wie beim Motorradfahren auch beim Fahrradfahren eben etwas aufrechter. Empfinde ich als entspannter und gemütlicher. Einzig, die Höhe des Flachlenkers der W800 lasse ich so, wie sie ist. Auf neue längere Bowdenzüge und deren Montage habe ich keinen Bock.
Beim Mountain Bike hingegen scheine ich, bei der Erhöhung ohne auszukommen. Werd's erleben und gebe mir den Spaß dieser Rumbastelei.
Die Lenkerhöhung am E-MTB ist angebracht. 6cm höher gefällt mir die Oberkörperhaltung um einiges besser.
Ob man nun an einem E-MTB diesen Eingriff in seine Bauart vornehmen darf oder nicht, der Fahrradhändler meinte, nein, lasse ich dahingestellt.
Gestern holte ich mein Peugeot Deauville wieder aus der Werkstatt ab. Die Pentasport Nabe wurde zerlegt, gereinigt und mit besserem Fett, als das des Herstellers vor 33 Jahren, frisch abgeschmiert. Das alte Fett war dermaßen verharzt, dass sich die Ketten der zweizügigen Schaltung nicht mehr in der Nabe bewegen konnten. Nun aber und es lassen sich wieder alle 5 Gänge einlegen. Der Spaß, dem ich mich nicht selbst hingeben wollte, kostete 90€. War's mir wert, um problemloser Steigungen und bei Gegenwind fahren zu können. Diese Werkstatt wird's nicht mehr ewig geben, sagte ihr Monteur, der sich noch als einer der wenigen in dieser Stadt mit der Pentasport auskennt. Aber was soll's, mich vermutlich auch nicht und die nächsten 33 Jahre wird die Nabe sich sicherlich mit nun besserem Fett schalten lassen. In ihr war kein Teil über'n Jordan gegangen, sie ist robust und sehr langlebig. Selbst der im Netz als bruchfreudig verschriene und nun nur noch teuer als Ersatz zu bekommende Schalthebel am Lenker ist vollkommen intakt und leichtgängig. Das beruhigt, wenn ich mit diesem Drahtesel mal fahre.
ZitatOb man nun an einem E-MTB diesen Eingriff in seine Bauart vornehmen darf oder nicht, der Fahrradhändler meinte, nein, lasse ich dahingestellt.
Das finde ich jetzt ganz interessant und gebe zu, dass ich mir noch nie weiterführende Gedanken dazu gemacht habe. Mein (zugegeben uralter) Wissensstand ist, dass ein Fahrrad ein paar grundsätzlichen Regeln der Verkehrssicherheit erfüllen muss, darüber hinaus aber einiges möglich ist - bis hin zum Eigenbau. Ist das nicht mehr so? Gibt es beim Neukauf eines Fahrrades inzwischen so etwas, was mit der ABE eines Kraftfahrzeuges vergleichbar ist, in der die einzelnen Bauteile beschrieben und festgelegt sind?
ZitatGibt es beim Neukauf eines Fahrrades inzwischen so etwas, was mit der ABE eines Kraftfahrzeuges vergleichbar ist
also irgendwie aus drei Rädern ein neues E-Bike bauen, ist scheinbar nicht mein Spezi (Zweirad Meister Fahrrad) hatte ich mal gefragt ob es denn E-Bike Rahmen und Motoren einzeln gibt und man dann Teile von einem vorhandenen Rad dort dran schrauben könnte ... er verwies mich auf diese Maschinerichtlinie bzw. CE-Bescheinigung so ähnlich irgendwie Hochoffiziell isses wohl auch so, das div. Anbauteile eine Freigabe vom Hersteller brauchen ! Denke mal das dies vergleichbar wie im KFZ Bereich ist gehe ich zum VW Vertragshändler und hab Bremsscheiben aus ebay dabei wird er die mir auch nicht montieren !
Zitat von Falcone im Beitrag #202 Gibt es beim Neukauf eines Fahrrades inzwischen so etwas, was mit der ABE eines Kraftfahrzeuges vergleichbar ist, in der die einzelnen Bauteile beschrieben und festgelegt sind?
Dieses Thema habe ich nicht ergoogelt. Zwei Fahrradhändler, zum einen Megabike in Kiel und zum anderen "Der Drahtesel", der mein Peugeot reparierte, sagten in gleicher Weise, dass eine beispielsweise nachträglich angebrachte Lenkererhöhung nur bei einem Mountainbike oder einem anderen Fahrrad ohne Motor zulässig sei, nicht aber an einem E-MTB oder anderen E-Bike, da diese, so wie sie vom Werk fahrwerksmäßig ausgeliefert wurden, homologisiert sind. Dies sei auch der Grund, dass sie z.B. eine Lenkererhöhung nicht auf Kundenwunsch verbauen. Sie verkaufen sie zwar, aber es bleibt dem Kunden dann überlassen, was er daraus macht bis hin zu einem 'Auffliegen' in einer Polizeikontrolle mit kundigen Beamten, wenn diese mal wieder großangelegt auf Fahrräder, die nicht ordnungsgemäß sind, Jagd machen und sie herausfischen wollen. Gleiches gelte auch für aufgezogene Reifen. Mein Fahrrad wurde mit Schwalbe Smart Sam 'eingetragen' ausgeliefert, der Vorbesitzer sattelte aber auf Schwalbe Marathon MTB Plus aus Pannenschutzgründen um, was nach Aussage der Händler auch schon eine nicht zulässige Veränderung darstellt.
Dennoch fahre ich mit der Erhöhung und den Marathons, falls dem so sein sollte und stelle mich dann ma' janz dumm, was mir nicht sonderlich schwer fällt. Ob's gegebenenfalls was nützt, werde ich erleben oder hoffentlich nicht.
Würde ich ebenfalls so machen wenn es für mich besser passt Diese ganzen Richtlinien sind ja erst mal nur Theorie ! falls du mit diesem Rad in einen wirklich schweren Unfall verwickelt bist und anschließend nachgeforscht wird per Gutachter sieht das natürlich anders aus...
Bei einem S-Pedelec (45 km/h) habe ich schon mal gehört das z.B. nur Lenker und Zusatzteile wie eine Erhöhung genommen werden sollte die vom Hersteller dafür auch eine Freigabe haben. Diese haben ja auch ein Versicherungskennzeichen. Bei einem Pedelec (25km/h) und einem „Bio-Rad“ habe ich das noch nie gehört und ich kann mich auch nicht daran erinnern das dies Thema ist. Klar gibt es Reifen für „E-Bikes“, aber das ich gehört habe man darf nur die nehmen, nein. Ich habe den Lenkervorbau, die Sattelstütze und das Frontlicht geändert und auch da konnte ich nehmen was passt. Mein Schwager ist im Radsport aktiv und die sind mit ihren Rennrädern flotter als 25km/h unterwegs und auch da heißt es nicht, da brauchst Du aber eine Freigabe. Und der mit mir befreundete Fahrradfritze hat solche Sätze auch noch nicht zu mir gesagt. Klar baue ich keine Teile eines uralten Drahtesels an ein Pedelec aber sie gelten als Fahrräder.
Interessant, ich habe unsere E-Bikes nämlich auch leicht umgebaut, bei Falconettes hat der Händler eine Lenkererhöhung gleich beim Kauf ohne irgendwelche Hinweise verbaut. Das war allerdings schon 2014, vielleicht wusste er es nicht besser.
Ich muss wohl doch mal googeln, was nun Gerücht und was gesetzlich wirklich geregelt ist.
Wenn dann solltest Du auch den ganzen Satz zitieren. Dieser bezog sich auf S-Pedelecs und ist eine Vermutung da diese versichert werden müssen. Und dein Link bezieht sich auf Normen die Hersteller einhalten müssen. Ich glaube, hier wird sich einfach zu viel einen Kopp gemacht. In entsprechenden Foren tauchen vor allem dann Probleme auf wenn mal wieder einer auf dem Chinamarkt etwas sehr günstiges geschossen hat.