Ja. Grundsätzlich werden ja nur Auspuffanlagen zugelassen, die eine entsprechende Abnahme haben, also entweder ABE oder Einzelabnahme. Und die dürfen seit Jahren nicht mehr lauter sein als der gesetzliche Grenzwert. Nur: Je älter die Fahrzeuge sind, desto realitätsfremder waren die Messverfahren. Wenn also jemand mit 10.000 Touren im 1. Gang durch den Ort heult, kann die Anlage im Prüfbereich durchaus völlig gesetzeskonform sein. Kurz: Es liegt in sehr vielen Fällen nicht an der hardware, sondern an dem, der drauf hockt.
Natürlich liegt es vor allem am Fahrer. Und die Gestörten schädigen wie üblich den Ruf aller.
Stichwort Rasenmäher:
Hinsichtlich der Geräuschangabe habe ich gerade einmal auf der Honda-Seite nachgeschaut. Dort sind je nach Benzinmäher-Modell allerdings 95-98 dB genannt.
Hatte nach Deiner Angabe mit den 88 dB schon überlegt, ob ich meinen Mäher mit einem wirkungsvolleren Schall- dämpfer nachrüsten kann. Das hat sich wohl leider erledigt.
Ich hatte da wohl was falsch in Erinnerung. Hier mal einen Auszug aus einer Internet-Seite: "In allen Wohn- und Siedlungsgebieten ist das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht erlaubt. An allen Werktagen ist die Arbeit mit lautstarken Geräten, die einen Schalldruck von mehr als 88 dB(A) erreichen, zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr gestattet. Die Mittagsruhe muss zwischen 13 und 15 Uhr unbedingt eingehalten werden, um Ärger zu vermeiden. " Es scheint also doch keine Lärmgrenzwerte für die Geräte zu geben.
Das erinnert mich an eine Annekdote seinerzeit aus dem Verkehrsministerium. Ich verhandelte mit einem Ministerialrat wegen der Ausnahme der Oldtimer aus der emissionsabhängigen KFZ-Steuer und wir betrachteten die Abgaswerte im Zusammenhang mit den statistischen Jahresfahrleistungen. Da meinte der Miniterialrat nachdenklich: "Wenn am Samstag Nachmittag alle Rasenmäher in Deutschland angeschmissen werden, haben wir einen viel höheren Co-Ausstoß, als alle Oldtimer zusammen." Danach gab Frau Merkel grünes Licht für das H-Kennzeichen.
Ich erinnere mich da an einem Motorroller-Auspuff, der zur Leistungsreduzierung eine Scheibe im Eingangsbereich des Krümmers eingeschweißt hatte. An dem Neuteil hing am Krümmer ein roter Zettel: "Diese Scheibe darf nicht herausgetrennt werden!"
Um auf die Bundesratsinitiative zurückzukommen: Begrenzte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen
Für notwendig halten die Länder es auch, aus Lärmschutz- gründen zeitlich beschränkte Verkehrsverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen ...
Es stellt sich die Frage, ob damit den zuständigen Behörden die zeitweilige Sperrung einzelner Strecken für Motorräder an Sonn- u. Feiertagen auf einfache(re) Weise ermöglicht werden soll, oder ob es auch um flächendeckende Verbote geht.
Sonst jederzeit gern, hier ausnahmsweise nicht. Daher poste ich den Text noch einmal:
Um auf die Bundesratsinitiative zurückzukommen: Begrenzte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen
Für notwendig halten die Länder es auch, aus Lärmschutz- gründen zeitlich beschränkte Verkehrsverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen ...
Es stellt sich die Frage, ob damit den zuständigen Behörden die zeitweilige Sperrung einzelner Strecken für Motorräder an Sonn- u. Feiertagen auf einfache(re) Weise ermöglicht werden soll, oder ob es auch um flächendeckende Verbote geht.
Das geht aus dem Text tatsächlich nicht hervor. Ich kann mir nicht denken, dass solche nicht ortsgebundenen Regelungen Bestand hätten. Es ist immerhin "Sippenhaft" und unverhältnismäßig. Alleines deswegen denke ich, es soll daraufhin hinauslaufen, bestimmte Strecken leichter als bisher sperren zu können. Zur Zeit ist das wohl noch sehr schwierig.