Das war vor der letzten Änderung der StVo bei §42 zu finden, mit einer Längenbegrenzung für PKW Gespanne 7 Meter auf der dritten Spur. Darum hat der Polizeimann das wohl nicht gefunden in seinem Katalog.
Das ist die neue Fassung:
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.
nee! alte maenner schalten vor der zuendung einen beliebigen blinker ein, und der bleibt dann an, bis der motor wieder abgestellt wird. dieses dauerblinken ist ein verkehrsrechtlich anerkanntes signal, es besagt "ich trage hut, fahre diesen commodore seit 1972 und bewege mich inner- wie ausserorts mit konstanten 38 km/h".
Ok, dem kann ich zustimmen. Allerdings hast du vergessen anzumerken, dass sie auf 3-spurigen Autobahnen konstant die mittlere Spur mit der von dir oben genannten Geschwindigkeit nutzen. Und mittelalte Frauen auch! Da ist man schon gerne mal geneigt, die einfach rechts zu überholen....
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Zephyr
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09.04.2014 07:20
#49 RE: Überholen mit Hänger auf dreispuriger Autobahn
[quote="Megges"|p8258769]Das war vor der letzten Änderung der StVo bei §42 zu finden, mit einer Längenbegrenzung für PKW Gespanne 7 Meter auf der dritten Spur.[/quote
DANKE !
Den § 7 hatte ich gefunden, wobei 3c nicht ganz klar formuliert ist und zur BAB nicht paßt, weil dort nicht abgebogen werden kann. Demnach könnte das Befahren mit Hänger dort verboten sein, sollte dieser § auch für Autobahnen gelten. Daran könnte man zweifeln, wenn man an die Linksabbieger denkt. Möglicherweise sind hier die mehrspurigen Straßen an den Stadträndern gemeint. Das werde ich nochmal prüfen.
Wichtig ist mir, die Nummer des alten Paragraphen zu haben. Den alten 42 suche ich mir heraus und werde künftig schriftliche Unterlagen mitführen, um solche Dinge abzukürzen.
C4
Zephyr
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09.04.2014 07:27
#50 RE: Überholen mit Hänger auf dreispuriger Autobahn
"(11) Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen."
Daraus folgt zunächst, daß diese Fahrzeuge bei normalem Wetter ganz links fahren dürfen, eben nur bei schlechter Sicht nicht. Nun bleibt noch zu klären, ob das auch für PKW mit Hänger gilt, die hier nicht erwähnt werden.
Zitat von Zephyr im Beitrag #50Daraus folgt zunächst, daß diese Fahrzeuge bei normalem Wetter ganz links fahren dürfen, eben nur bei schlechter Sicht nicht. Nun bleibt noch zu klären, ob das auch für PKW mit Hänger gilt, die hier nicht erwähnt werden.
Folgen tut das nicht, es ist höchstens naheliegend. Streng mathematisch gesehen heißt das aber gar nix.
Zitat von Brundi im Beitrag #47......... Ok, dem kann ich zustimmen. Allerdings hast du vergessen anzumerken, dass sie auf 3-spurigen Autobahnen konstant die mittlere Spur mit der von dir oben genannten Geschwindigkeit nutzen. Und mittelalte Frauen auch! ...
Echt jetzt ??
Die nutzen mittelalte Frauen in deer Geschwindigkeit ??
Hätt ich solchen alten Böcken gar nicht zugetraut .
Gruß
Wännä
Zephyr
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09.04.2014 08:02
#54 RE: Überholen mit Hänger auf dreispuriger Autobahn
@ Serpel Folgt wohl, denn wenn es hier explizit verboten wird, war es erlaubt, wenn die hier erwähnten Bedingungen nicht vorliegen (es sei denn, Du hebst hier auf streng mathematisch korrekte Formulierungen ab).
Zur Gleichbehandlung von LKW und PKW mit Anhängern habe ich nur herausgefunden daß sich das auf Geschwindigkeitverstöße bezieht (StVO §3 Abs.3 Nr.2 a und b).