Zitat ...fettes Danke...Pele für die Hilfe beim Motoreinbau...
Gern geschehen, sowas macht Laune !
Außerdem habe ich das aus kühler Berechnung getan, weil ich im Gegenzug Deinen fachmännischen Rat haben wollte, ob einer möglichen Umwandlung eines Fensters in eine Tür ...
mein Bruder bekam Ende der 50-er Jahre ein altes Rabeneick-Mofa vom Onkel Fritz geschenkt. Das war aber nicht fahrbereit (der Ilo-Motor streikte), so das er das Ding kilometerweit nach Hause schieben mußte. Als er in Höhe der Zeche "Minister Stein" den Externberg herunter wollte (eine lange Strecke mit Gefälle), hat er sich dann drauf gesetzt, und ist 'runtergerollt. Unten stand ein Schupo, und hat ihm 5 DM abgeknöpf, weil das Mopped kein gültiges Versicherungskennzeichen hatte . Das hat meinen Bruder schwer geärgert ('n Heiamann war ja auch viel Geld damals, für einen Lehrling), und er hat lange nachgedacht und ist am nächsten Ta zur Polizeiwache gegangen. Ein Mofa war ja ein Fahrrad mit Hilfsmotor, und da der Motor ja nicht lief, nur noch ein Fahrrad - dieser Argumentation konnte sich der Freund & Helfer anschließen, und hat ihm tatsächlich die fünf Mark zurückgegeben ...
das es sowas mal gegeben hat, glaubt ihm heute aber auch keiner mehr!
Zitat ...heute würden sie ihm gleich die Acht anlegen...
Kann sein - aber nur, weil die Gegend heutzutage einen etwas dubiosen Ruf hat ...
war aber schon irgendwie entspannter früher:
ich kann mich an einen stadtteilbekannten Polizisten erinnern, der ließ jeden Radfahrer, der freihändig fuhr, auf der Stelle den Lenker abbauen (wenn der denn dumm genug war, Werkzeug dabei zu haben) ...
Vielleicht trügt meine Erinnerung. Ich meinte, du hättest was vom Ermessen der Zulassungsbehörde geschrieben. Kann mich aber durchaus täuschen.
Jetzt hab ich aber folgende Idee: Wunschkennzeichen ordern (hätt'ich sowieso gemacht) Schild prägen lassen. Mit dem montierten Schild zum Prüfer fahren. Und dann mit HU-Plakette, Papieren und Versicherungsbestätigung zur Zulassung (aber ohne die Kleine).
Klingt gar nicht so abwegig, wenn auch sicher nicht ganz legal.
Zitat Ich meinte, du hättest was vom Ermessen der Zulassungsbehörde geschrieben.
Richtig. Und so ist es ja auch. Und deine Zulassungsbehörde hat offensichtlich "ermessen", dass sie das nicht so machen will. Wir haben ja aber inzwischen hier sowohl gelesen, dass es andere Zulassungsbehörden durchaus so machen, als auch wurde von mir das entsprechende Gesetz zitiert, dass es möglich ist, mit noch ungestempeltem Kennzeichen direkt zur HU zu fahren, falls das von der Versicherung abgesegnet ist - und zwar bundesweit einheitlich geregelt.
Ich hatte aber auch geschrieben, dass eine Zulassung ohne gültige HU nicht möglich ist. Und so ist es ja auch: Keine HU, kein Stempel aufs Kennzeichen.
Wenn ich das Kennzeichen reserviere, dann bekomme ich es auch. Schließlich zahle ich für diesen Vorgang eine Gebühr. Je nachdem, für welchen Zweitraum ich (es) reservieren möchte.