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Wisedrum Online




Beiträge: 8.709

24.10.2017 18:09
#5041 RE: Ich ärgere mich ... Antworten

Guter Mann, plugg it in baby!
Es gibt ein Leben neben der Rekuperation
für dich, für mich nicht. Der Elektriktrick.

Wisedrum

PeWe Offline




Beiträge: 21.973

25.10.2017 14:03
#5042 RE: Ich ärgere mich ... Antworten

Zitat von PeWe im Beitrag #5030
So, die Strafanzeige wurde heute bei der Polizei aufgenommen, eine Vorgangsnummer/Aktenzeichen hab ich...Mal sehen was jetzt passiert...

LG
PeWe


So, nachdem ich am 19.10. die Anzeige erstattet hatte, ist heute meine bezahlte Ware per DHL Sendung angekommen....Laut Sendungsverfolgung wurde sie am Mo. 23.10. vom Absender in der Postfiliale eingeliefert....

Frage an unsere forumsinterne Rechtsabteilung: Muss ich dies jetzt bei der Polizeidienststelle melden? Oder kann ich einfach abwarten was sonst noch so passiert...Bisher habe ich nichts mehr über den weiteren Verlauf der Anzeige gehört....

Danke im Voraus und liebe Grüße
PeWe

"...Ich fahre so langsam, dass man mich nicht blitzen muss – mich kann man
malen!"

Grisi Offline




Beiträge: 1.392

25.10.2017 14:18
#5043 RE: Ich ärgere mich ... Antworten

ich bin kein Paragraphendrescher aber da die Ware nun geliefert ist und somit auch kein Betrug mehr vorliegt, sollte man der Polizei schon mitteilen, da ja damit kein Grund für die Verfolgung der Straftat Betrug mehr vorliegt.

Kannst den Schandis Arbeit ersparen und diese sich wieder vermehrt ums Blitzen kümmern

Grüße
Grisi

Maggi Offline




Beiträge: 48.777

25.10.2017 14:41
#5044 RE: Ich ärgere mich ... Antworten

Zitat
Bisher habe ich nichts mehr über den weiteren Verlauf der Anzeige gehört....


Soweit ich weiß, hört man da auch nix mehr von, zumindest hat mir das der Polizist gesagt, bei dem ich am Sonntag eine Anzeige "aufgegeben" habe.
Wenn Du einen Anwalt beauftragt hast, kann der Akteneinsicht verlangen, aber sonst wirst Du nicht gewahr ob der pöse Pursche verknackt wird oder nicht.

--
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warum auch nicht, ich hab' ja Zeit.
Frei nach H.E.

PeWe Offline




Beiträge: 21.973

25.10.2017 15:56
#5045 RE: Ich ärgere mich ... Antworten

Hab auf anraten von Dagmar mit der Polizeidienststelle Kontakt aufgenommen und ihnen den Sachstand mitgeteilt...

Danke!!!
PeWe

"...Ich fahre so langsam, dass man mich nicht blitzen muss – mich kann man
malen!"

Dagmar Offline




Beiträge: 1.988

25.10.2017 18:45
#5046 RE: Ich ärgere mich ... Antworten

Ich schildere mal den Ablauf nach Anzeigenaufnahme bei "Allerweltsdelikten:

Der Vorgang bekommt bei der Polizei ein Aktenzeichen und wird bearbeitet, bis aus Sicht der Polizei die Ermittlungen abgeschlossen sind oder eine Tätigkeit der Staatsanwaltschaft erforderlich ist (z.B. um einen Durchsuchungsbeschluß zu beantragen). Bei der Staatsanwaltschaft erhält der Vorgang dann ein staatsanwaltschaftliches Aktenzeichen, das z.b. lautet: 520 Js 433/17; die 520 ist die Bezeichnung der Abteilung, das Js ist immer das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft, die 433 bedeutet, das es sich um das gezählt 433 Verfahren aus dem Jahr 2017 (dafür steht die 17)handelt.
Nach Eingang bei der Staatsanwaltschaft wird dem Anzeigeerstatter das Aktenzeichen mitgeteilt, incl. Durchwahl der Geschäftsstelle.
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob überhaupt eine verfolgbare Straftat vorliegt und die Sache komplett durchermittelt ist und entscheidet dann, ob das Verfahren eingestellt wird, ob eine Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt wird. Im Falle einer Einstellung erhält der Anzeigeerstatter einen Einstellungsbescheid, sonst hört er nur noch was von der Sache, wenn er als Zeuge aussagen muß.

Bei Bagatell- und Massendelikten wie Bestellbetrügereien fragt niemand beim Anzeigeerstatter nach, ob die Sachen nicht doch noch geliefert wurden (werden sie zu 99 % auch nicht) sondern es geht seinen Gang. Der Angezeigte bekommt eine Vorladung zur Polizei, nimmt sich vielleicht einen Anwalt oder er bekommt, wenn er nicht zur Vernehmung bei der Polizei erscheinen mag, sogar einen Strafbefehl ins Haus geflattert.

Ein "Fortschrittsbericht" oder andere Infos über den Verfahrensgang gibt es nur auf Nachfrage. Wer wissen will, ob und wie der Sachstand ist, greife zu einem Blatt Papier und schreibe eine kurze Anfrage (telefonisch wird in aller Regel keine Auskunft gegeben, da durchaus sensible Daten nicht übers Telefon mitgeteilt werden; das gilt auch für email-Anfragen). Auf der Geschäftsstelle kann nach entsprechender Anmeldung auch Einsicht in die Akte genommen werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die Akte nicht versandt ist.

Dagmar

Ich habs mal zusammengeschrieben, weil es immer wieder Irritationen gibt, was "die da" eigentlich machen und warum man nichts mehr von der Sache hört.

ifo Offline




Beiträge: 677

25.10.2017 20:56
#5047 RE: Ich ärgere mich Fred Antworten

Heute Abend hat mich das Plattfußproblem auch erwischt. In der Tiefgarage angekommen ist sie tiefergelgt. Musste mit einem Arbeitskollegen nach Hause fahren. Morgen kuck ich mal wie es weitergeht.

Edit hat gemeint, non threaded sieht das ziemlich zusammenhanglos aus.

Das schöne am Holzweg ist, dass man immer ein neues Brett für den Kopf zur Verfügung hat.
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Maggi Offline




Beiträge: 48.777

25.10.2017 22:14
#5048 RE: Ich ärgere mich Fred Antworten

Zitat
Wer wissen will, ob und wie der Sachstand ist, greife zu einem Blatt Papier und schreibe eine kurze Anfrage


Nach welchem Zeitraum kann bzw. sollte man das machen und an wen richtet man die Anfrage, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht?

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Frei nach H.E.

Dagmar Offline




Beiträge: 1.988

25.10.2017 23:32
#5049 RE: Ich ärgere mich Fred Antworten

Die Staatsanwaltschaft ist "Herrin des Verfahrens" und aktenführende Behörde. Sinnvoll sind Anfragen an die Staatsanwaltschaft erst, nachdem das Aktenzeichen mitgeteilt worden ist. Davor kann nur die Polizei Auskunft geben, weil die Staatsanwaltschaft ja noch nichts davon weiß.
Ich würde, je nachdem wie komplex sich die Sache gestaltet, mindestens zwei Monate nach Anzeigeerstattung abwarten. So lange dauert es in etwa im Normalfall bei kleinerer Kriminalität, bis die Sache bei uns eingetragen ist und ein Aktenzeichen vergeben wurde.

Dagmar

Maggi Offline




Beiträge: 48.777

26.10.2017 00:16
#5050 RE: Ich ärgere mich Fred Antworten

Zitat
Nach Eingang bei der Staatsanwaltschaft wird dem Anzeigeerstatter das Aktenzeichen mitgeteilt, incl. Durchwahl der Geschäftsstelle.


Ich hatte voriges Jahr mal eine Anzeige erstattet, da habe ich aber nie wieder was von gehört.
Kann man dann davon ausgehen, daß das eingestellt wurde oder so?

Das hört sich jetzt so an, als würde ich ständig Anzeigen erstatten.

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gerry Offline




Beiträge: 3.998

26.10.2017 07:49
#5051 RE: Ich ärgere mich ... Antworten

@PeWe

Unabhängig davon ob Du dazu verpflichtet bist oder nicht, würde ich, an Deiner Stelle, die Polizei über den Sachverhalt informieren. Denn es ist doch nicht schön wenn beim Versender die Polizei aufläuft obwohl Du doch die Ware bekommen hast. Natürlich ist es nicht gerade Korrekt solange mit dem versenden der Ware zu warten aber Du weißt ja nicht was den Verkäufer so lange aufgehalten hat - vielleicht ist gerader sein Kind in die Klinik gekommen oder er war in einem Kurzurlaub etc. pp..

Ich würde die Polizei "zurück pfeifen".

Gruß Gerry



zzzz

Maggi Offline




Beiträge: 48.777

26.10.2017 09:27
#5052 RE: Ich ärgere mich ... Antworten

Zitat
aber Du weißt ja nicht was den Verkäufer so lange aufgehalten hat - vielleicht ist gerader sein Kind in die Klinik gekommen oder er war in einem Kurzurlaub etc. pp..


Naja, heutzutage ist es aber doch kein Problem mal eben eine kurze Nachricht abzusetzen, sei es per Mail oder SMS.
Wenn ich etwas verkaufe, dann sollte ich schon nach Zahlungseingang innerhalb von zwei, drei Tagen liefern und wenn was Unvorhergesehenes dazwischen kommt, informiert man kurz den Käufer, so schwer ist das nicht.

--
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PeWe Offline




Beiträge: 21.973

26.10.2017 13:26
#5053 RE: Ich ärgere mich ... Antworten

Zitat von gerry im Beitrag #5051
@PeWe

Ich würde die Polizei "zurück pfeifen".



Lieber Gerry, du kennst mich doch...Ich bin ein anstendiger Kerl......und habe der Polizei schon mitgeteilt, dass aus meiner Sicht keine weitere Strafverfolgung mehr erforderlich ist...

Aber ich bezweifele immer noch, dass ich mein Buch ohne die Anzeige bekommen hätte.

LG
PeWe

"...Ich fahre so langsam, dass man mich nicht blitzen muss – mich kann man
malen!"

ifo Offline




Beiträge: 677

26.10.2017 15:35
#5054 RE: Ich ärgere mich Fred Antworten

Irgendwie läuft gerade einiges auf - Dienstag Spülmaschine kaputt, gestern Plattfuss, heut Nacht Clubheim vorübergehend außer Betrieb genommen

Das schöne am Holzweg ist, dass man immer ein neues Brett für den Kopf zur Verfügung hat.
Zweites Wohnzimmer: https://www.facebook.com/PBC-V%C3%B6lkli...48488109/posts/

EstrellaMax ( gelöscht )
Beiträge:

26.10.2017 16:28
#5055 RE: Ich ärgere mich Fred Antworten

Hier hat eine Nachbarin im Haus nun den kleinen Hund der verstorbenen Eltern in der Wohnung. Das arme Vieh ist so 10 bis 14 Stunden alleine und kläfft bei jedem Mucks im Haus.
Zum Ausgleich scheißen nun recht große Hunde direkt vor unsere Haustür.

Sprachen wir nicht von Katzenfellen, Lammfellen etc. als Hoden- und Nierenwärmern?

Oder sollte es doch - wie im Wunsch eines Nerzes im Comic - "ein Mantel aus fetten alten Weibern" sein?

Manfred

Immerhin werden die ansonsten netten Leute nach Renovierung des Elternhauses umziehen.
Aber wie heißt es so schön: Es hätte schlimmer kommen können. Und es kam schlimmer.

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