Selbst ich bin nicht verschont, Handelskammer und Berufsgenossenschaft. Aber wegen nachgewiesener Produktivlosigkeit konnte ich mich bei beiden beitragsmäßig auf Null stellen lassen. Raus lassen sie mich aber nicht.
seit ich allein lebe , hab' ich die Heizung aus. Früher lief die praktisch ganzjährig ... ich bin ja körpermäßig gut isoliert , und deshalb komme ich mit 19 ° Raumtemperatur sehr gut klar. Gestern hatte ich allerdings nur noch 17° ... wenn ich den ganzen Tag zu Hause wäre, hätte ich wahrscheinlich schonmal den Kaminofen angeheizt - wie meine Nachbarn bereits (da wohnt auch 'ne Frau ) ...
was ich eigentlich sagen wollte: Wohnraumtemperatur 'n klein bischen 'runter spart auch 'ne Menge Energie. Genügend geeignete Kleidung hat doch heutzutage eigentlich jeder im Schrank.
"Das Streicheln eines Hundes senkt den Blutdruck und baut Streß ab."
Neu nicht, werd halt nicht gerne dran erinnert, wo ich letzte Woche mit der BG (auch Zwang) meinen Ärger hatte. Wenn ich alle "Zwangsabgaben" zusammenrechne, dann kommen mir die Tränen!
Man bräucht 'nen Kammerjäger, bei diesen Zecken.
Gruß Monti
....selber Schuld, wenn du anpassungsfähig wärst, dürftest du vielleicht als normaler Angestellter arbeiten, dann wär der Ärger nicht. So renitent wie du immer bist kann das aber nix werden.
...seit 2002 oder 2004 muß man einen neu erworbenen Altbau innerhalb einer bestimmten Frist nach der Energieeinsparverordnung(richtig?) entsprechend Wärmedämmen.
Nicht genug damit, schreibens genau vor wie dies zu geschehen hat. Man muß dies wohl von einem Sachverständigen oder dem entsprechenden Betrieb der diese Dämmungen ausführte bestätigen lassen.
Wer kann sich denn nach dem Kauf einer Immobilie gleich darauf die Sanierung nach diesen Verordnungen leisten?
Wie ich mitbekam, so soll die steuerliche Geltendmachung von Sanierungsmaßnahmen einer neu erworbenen Immobilie erst im dritten Jahr nach Anschaffung möglich sein!? Die Sanierung muß aber aber schon im zweiten Jahr erfolgen...
Jetzt beisst sich diese Verordnung und die steuerliche Abschreibung aber nach meiner Ansicht mit der zeitlichen Vorgabe.
Entweder ich lasse das Objekt drei Jahre unangetastet, damit ich nach dieser Zeit die Sanierung steuerlich geltend machen kann, bekomme dann aber Ärger mit dieser Energiesparverordnung.
...oder ich saniere den Bau nach der Energiesparverordnung und lasse die steuerliche Geltendmachung sausen.
Weiß dies jemand genauer? Wer prüft denn die Einhaltung der Wärmedämmverordnung, was, wenn man die nicht einhält?
Gruß Monti
Erscht mit de grooße Hond bronza wella ond no merka, dass d´Fiass z´kurz send