ich bin stehe neuem ja meist auch aufgeschlossen gegenüber - ich bin sogar der Digitalisierungsbeauftragte meines Arbeitgebers. Ein Leben ohne Smartphone ist für mich inzwischen fast unvorstellbar. Aber hier sehe ich keinen praktischen Nutzen. Bei den Autos sind die Fahrzeugscheine hinter der Sonnenblende bei den Krädern unter der Sitzbank. Egal wer wann womit fährt, die Fahrzeugpapiere sind immer dabei. Da muss ich nichts in eine App eingeben (und die gleichen Daten scheinbar immer wieder) und mich durchblättern bis die richtigen Schein gefunden haben - ein Griff und gut ist.
"Wenn man drüber nachdenkt", fährt Trutz nur bei schönem Wetter ... ich habe kein Motorrad, bei dem ich einen Fahrzeugschein bedenkenlos unter der Bank aufbewahren würde. Diebstahl lass ich mal außen vor.
Zitat von Falcone im Beitrag #111"Wenn man drüber nachdenkt", fährt Trutz nur bei schönem Wetter ... ich habe kein Motorrad, bei dem ich einen Fahrzeugschein bedenkenlos unter der Bank aufbewahren würde. Diebstahl lass ich mal außen vor.
1.) mit dem Schönwetterfahren hast du natürlich recht, ABER die Zulassungsbescheinigungen sind wasserfest 2.) Diebstahl? Was sollte da passieren? Du hast doch noch den Brief!
Im Übrigen ist mir in über 30 Jahren 2 - und Vierradführung noch kein Fahrzeug gediebt worden und nach Papieren bin ich einmali gefragt worden (da hatte ich sie nicht dabei - seit dem Sonnenblende bzw. Sitzbank)
Wie man es dreht und wendet, die Sache mit den Scheinen im Handy ist für mich eine gute, die ich gerne wahrnehme.
Aber mir fällt dabei etwas auf, was mir ohne diesen digitalen Schein verborgen geblieben wäre: Im digitalen Fahrzeugschein steht 8-27 als nächster HU-Termin. Richtig, ich war mit unserem Auto im August bei der Dekra. Fällig wäre das Auto aber im Mai, also 5-25, gewesen. Diesen Termin hatte ich wegen einer anstehenden Reparatur um drei Monate überzogen. Im Fahrzeugschein, ausgestellt bereits 2022, stand somit noch der Mai 25, also 5-25. Woher weiß das KBA, dass ich überzogen habe? Einziger Schluss: Die Dekra meldet eine erfolgte HU dem KBA.
Da das Überzeihen einer HU eine Ordnungswidrigkeit ist, bei mehr als vier Monaten sogar mit einem Punkt bewehrt, ist das schon bedenklich. Bestraft werden kann man - wie sicher bekannt - auch, wenn das Fahrzeug gar nicht am Verkehr teilnimmt.
Und das betrifft alle, auch wenn man den digitalen Schein nicht in Anspruch nimmt.
ZitatDa das Überzeihen einer HU eine Ordnungswidrigkeit ist, bei mehr als vier Monaten sogar mit einem Punkt bewehrt, ist das schon bedenklich. Bestraft werden kann man - wie sicher bekannt - auch, wenn das Fahrzeug gar nicht am Verkehr teilnimmt.
Oh Gotto Gott!
__________________________________ „Stehen ist das neue Sitzen!“
Zitatschließlich kommen ja so Werte wie Jahresfahrleistung auch von denen oder ?
Die Zahl der Regentage kommen auch vom Wetterdienst und die melden das dennoch nicht ans KBA. Und wenn die Prüforganisationen die Jahresfahrleistungen erfassen und weitergeben, so ist da nichts einzuwenden, aber die HU-Termine der einzelnen Fahrzeuge - das finde ich schon bedenklich.